Vor- und Nachteile der privaten Krankenversicherung

Auf Grund der Wichtigkeit der Frage von Daniel habe ich mich entschieden die Antworten als Blogbeitrag zu veröffentlichen, hier der Teil 1, Teil 2 befasst sich dann mit dem nicht minder wichtigen Thema Obliegenheitsverletzung in der privaten Krankenversicherung.

Hallo Daniel,
als Erstes möchte ich mich für das Lob bedanken :)

Zunächst möchte ich auf die allgemeine Frage für das geeignete System PKV oder GKV eingehen. Diese Frage ist nicht so einfach zu klären und vor allem gibt es keine pauschalen Lösungen. Ich gehe das in meinen Beratungsgesprächen deshalb an Hand der gegebenen Fakten an. Der wesentliche Vorteil der PKV ist, dass sie heute einen privaten Versicherungsvertrag abschließen in dem die Leistungen nicht gekürzt werden können. In der GKV wurde und wird auch in Zukunft die Leistung reduziert werden müssen. Dies geht sogar schon so weit, dass ich auf einem Seminar gehört habe, dass ein Antrag bei der Ethikkommission des Dt. Bundestages vorliegen soll, mit der Fragestellung ob lebenserhaltende Maßnahmen für GKV Mitglieder nach dem 70-ten Lebensjahr noch bezahlt werden müssen. Ob dieser Antrag nun tatsächlich vorliegt habe ich nicht recherchiert, kann es mir aber gut vorstellen. Ich denke auf Grund der prekären Finanzsituation in der GKV werden wir uns früher oder später mit dieser Thematik beschäftigen müssen.

Das klingt nun zunächst sehr pro PKV, nur der Haken an der Geschichte ist, dass die PKV den Vorteil gesicherter Leistungszusage durch zukünftige Beitragsanpassungen ausgleicht. Beitragsanpassungen kommen wegen der Erhöhung des Kopfschadens oder auch des Lebensalters, weil dann höhere Alterungsrückstellungen gebildet werden müssen. Deshalb ist es meiner Ansicht nach zwingend notwendig eine Rückdeckung für die Krankenversicherungskosten im Alter abzuschließen. Es gäbe zwar noch den Notnagel Basistarif, da muss ich aber sagen, dass es doch nicht sein kann, dass man in jungen Jahren wo man die Leistungen i.d.R. nicht benötigt bestens versichert ist und im Alter, dann wenn die Leistungen notwendigerweise abgerufen werden müssen, in den Basistarif muss.

Ein weiteres Thema ist die Finanzierung, die PKV bildet im Rahmen des Kostendeckungsverfahren Alterungsrückstellungen, inzwischen ca. 150 MRD €, in der GKV wird immer noch nach dem Umlageverfahren finanziert. Auf Grund der demografischen Entwicklung geht man davon aus, dass die Steigerungen in der GKV ca. 15 MRD € p.a. betragen, dies ist auf lange Sicht nicht finanzierbar. Deshalb wird es zwingend zu erheblichen Leistungskürzungen kommen müssen. Diese sind dann aber von den einzelnen Mitgliedern aus der eigenen Tasche auszugleichen. Von daher macht auch für GKV Mitglieder eine Rückdeckung, wie zuvor für die PKV Versicherten beschrieben, Sinn.

Comments

  1. Kai says:

    Hallo Manfred,
    Du schreibst, daß in der PKV Leistungen nicht gekürzt werden können. Wie kommt es dann, daß die Continentale in den letzten 10 Jahren mindestens 2x die vertraglich vereinbarten Leistungen veränderte? Nicht unbedingt schlechter, aber geändert.
    Von daher habe ich Befürchtung, daß auch einmal die Verträge massiver verändert werden. Unnötige Befürchtungen?
    MFG
    Kai

  2. manfred says:

    Hallo Kai,

    das haben sie genau richtig erklärt, geändert, aber nicht verschlechtert.
    Das Thema war so umfangreich und interessant, dass ich auch aus dieser Frage einen Artikel geschrieben habe.
    VG
    Manfred

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