Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse steigen

Die schwarz-gelbe Koalition hat sich auf eine Marschroute geeinigt, mit der das Milliardendefizit der gesetzlichen Krankenkassen aufgefangen werden soll. Das Modell sieht einerseits Einsparungen bei Medikamenten, Ärzten und Krankenhäusern vor. Anderseits wird die Einnahmeseite gestärkt – und zwar zulasten der Beitragszahler. Sie müssen sich künftig auf deutlich höhere Ausgaben für die Gesundheit einstellen.

Dabei setzt die Regierung gleich an zwei Stellen an. Sie erhöht zum einen die Krankenkassenbeiträge. Zum anderen lockert sie die bislang geltende Regel, dass Zusatzbeiträge maximal in Höhe von einem Prozent des Einkommens erhoben werden dürfen.

Der reguläre Beitragssatz der GKV steigt ab dem kommenden Jahr von jetzt 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent und erreicht damit den Stand von Mitte 2009. Seinerzeit hatte die Vorgängerregierung die Beitragssätze aufgrund der Krise gesenkt. Jetzt folgt die Kehrtwende. Der Anteil der Arbeitgeber beträgt ab 2011 dann 7,3 Prozent und wird sich fortan auch nicht mehr ändern. Die Regierung friert diesen Wert ein.

Auf der anderen Seite müssen die Versicherten demnächst 8,2 Prozent ihres Einkommens an die Krankenkassen zahlen, inklusive des Sonderbeitrages in Höhe von 0,9 Prozent, der auch weiterhin gilt. Sollte der Beitragssatz in Zukunft nochmals angehoben werden, würde die Anpassung komplett auf die Verbraucher abgewälzt.

Während mit dem neuen Beitragssatz problemlos kalkuliert werden kann, droht mit den Zusatzbeiträgen eine kaum überschaubare zusätzliche Last. Waren die Zusatzbeiträge bislang klar geregelt, haben die gesetzlichen Krankenkassen in Zukunft freie Hand, ob und in welcher Höhe ein Extra-Obolus gefordert wird. Aktuell dürfen acht Euro ohne weitere Prüfung des Einkommens erhoben werden. Darüber hinaus gilt die Ein-Prozent-Marke als Obergrenze und mussten entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze maximal 37,50 Euro gezahlt werden. Diese Ein-Prozent-Grenze fällt.

Dafür soll ein Sozialausgleich geschaffen werden. Bei einem Zusatzbeitrag von über zwei Prozent muss dann der Steuerzahler für die Differenz aufkommen. Entscheidend ist der amtliche Durchschnittswert. Erhebt die Krankenkasse einen höheren Betrag, gibt es den Ausgleich nur bis zu diesem Durchschnittswert.

Comments

  1. Frank says:

    Hallo Herr Walter!

    Fällt den nun auch die umstrittene 3Jahres Regel? Ich konnte im web keine genauen aussagen hierzu finden! Haben Sie konkrete Aussagen hierzu! Geplant war es ja!

    es grüsst

    frank

  2. manfred says:

    Hallo Frank,
    auch Ihnen möchte schreiben, dass wir seit 5 Jahren eine nette Tradition haben, uns beim Vornamen anzusprechen, also ich bin Manfred.
    Leider keine blasse Ahnung so wie ich das an Jens geschrieben habe, sehe ich das sehr skeptisch
    VG
    Manfred

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