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	<title>Kommentare zu: Obliegenheiten in der privaten Krankenversicherung</title>
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	<description>Manfreds Makeleien oder die (Private) Krankenversicherung verbloggt</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 15:03:07 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2010/07/26/obliegenheiten-in-der-privaten-krankenversicherung/comment-page-1/#comment-52574</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Jul 2010 10:44:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=1429#comment-52574</guid>
		<description>Hallo Ingo,
ich denke das ist eher eine theoretische Frage, wer versichert sich denn schon in der Voll PKV doppelt. Selbst wenn das so w&#228;re, muss denke di die neue PKV zur&#252;cktreten.
Ein anderes m&#246;glicherweise wirklich spannendes Thema ist die Auslandskrankenversicherung. Diese muss auch der PKV gemeldet werden. Welche Konsequenzen eine solche Obliegenheitsverletzung hat kann ich aber nicht sagen. Das w&#228;re eine Frage f&#252;r einen guten Fachanwalt. M&#246;glicherweise hat die PKV das recht den Kunden in den Basistarif zu zwingen. Deshalb achte ich immer darauf dass diese Versicherung der PKV gemeldet wird wenn eine solche &#252;ber mich abgeschlossen wird. 
Unverz&#252;glich hei&#223;t im Prinzip ohne Verzug, das bedeutet sobald das m&#246;glich ist, im Grunde eigentlich: sofort
Vg
manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ingo,<br />
ich denke das ist eher eine theoretische Frage, wer versichert sich denn schon in der Voll PKV doppelt. Selbst wenn das so w&#228;re, muss denke di die neue PKV zur&#252;cktreten.<br />
Ein anderes m&#246;glicherweise wirklich spannendes Thema ist die Auslandskrankenversicherung. Diese muss auch der PKV gemeldet werden. Welche Konsequenzen eine solche Obliegenheitsverletzung hat kann ich aber nicht sagen. Das w&#228;re eine Frage f&#252;r einen guten Fachanwalt. M&#246;glicherweise hat die PKV das recht den Kunden in den Basistarif zu zwingen. Deshalb achte ich immer darauf dass diese Versicherung der PKV gemeldet wird wenn eine solche &#252;ber mich abgeschlossen wird.<br />
Unverz&#252;glich hei&#223;t im Prinzip ohne Verzug, das bedeutet sobald das m&#246;glich ist, im Grunde eigentlich: sofort<br />
Vg<br />
manfred</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2010/07/26/obliegenheiten-in-der-privaten-krankenversicherung/comment-page-1/#comment-52573</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Jul 2010 10:02:03 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=1429#comment-52573</guid>
		<description>Hallo Simon,
Diese Frage habe ich auch als Artikel beantwortet.
Vg
manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Simon,<br />
Diese Frage habe ich auch als Artikel beantwortet.<br />
Vg<br />
manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Ingo</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2010/07/26/obliegenheiten-in-der-privaten-krankenversicherung/comment-page-1/#comment-52572</link>
		<dc:creator>Ingo</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Jul 2010 02:01:35 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=1429#comment-52572</guid>
		<description>Hallo Manfred,

wenn ich das richtig verstehe, dann sind in MBKK § 9 Nr. 5 *zwei* unterschiedliche Situation beschrieben:

(1) Wird f&#252;r eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer ein Krankheitskostenversicherungsvertrag abgeschlossen oder 
(2) macht eine versicherte Person von der Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung Gebrauch

(2) hast du oben schon erkl&#228;rt. 
Aber wie sieht es mit (1) aus?

Das spannende Szenario ist vermutlich:
- Vollversicherung in PKV besteht
- Obliegenheit wird verletzt
- Kann die PKV nun die Vollversicherung k&#252;ndigen?

Und noch eine &quot;Bonus-Frage&quot;:
Ich habe eine PKV und schlie&#223;e zus&#228;tzlich eine Jahres-Auslands-KV ab. Wie schnell muss ich diese der PKV melden, d.h. was genau hei&#223;t &quot;unverz&#252;glich&quot;?

Viele Gr&#252;&#223;e,
Ingo</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>wenn ich das richtig verstehe, dann sind in MBKK § 9 Nr. 5 *zwei* unterschiedliche Situation beschrieben:</p>
<p>(1) Wird f&#252;r eine versicherte Person bei einem weiteren Versicherer ein Krankheitskostenversicherungsvertrag abgeschlossen oder<br />
(2) macht eine versicherte Person von der Versicherungsberechtigung in der gesetzlichen Krankenversicherung Gebrauch</p>
<p>(2) hast du oben schon erkl&#228;rt.<br />
Aber wie sieht es mit (1) aus?</p>
<p>Das spannende Szenario ist vermutlich:<br />
- Vollversicherung in PKV besteht<br />
- Obliegenheit wird verletzt<br />
- Kann die PKV nun die Vollversicherung k&#252;ndigen?</p>
<p>Und noch eine &#8220;Bonus-Frage&#8221;:<br />
Ich habe eine PKV und schlie&#223;e zus&#228;tzlich eine Jahres-Auslands-KV ab. Wie schnell muss ich diese der PKV melden, d.h. was genau hei&#223;t &#8220;unverz&#252;glich&#8221;?</p>
<p>Viele Gr&#252;&#223;e,<br />
Ingo</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: simon</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2010/07/26/obliegenheiten-in-der-privaten-krankenversicherung/comment-page-1/#comment-52570</link>
		<dc:creator>simon</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 26 Jul 2010 20:38:44 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/?p=1429#comment-52570</guid>
		<description>Hallo Manfred,

was w&#252;rde den passieren, wenn man durch Vers&#228;umnis bei der Obliegenheitspflicht seitens der PKV gek&#252;ndigt wird? - gleichzeitig besteht aber Versicherungspflicht. Muss eine andere PKV einen aufnehmen? Muss man dann in die GKV und kann die mich widerum ablehnen? Gleiche Fragestellung, bei z.B. nicht zutreffender Beantwortung der Gesundheitsfragen. (geht das unwissentlich &#252;berhaupt oder sind die Fragen so klar, dass es keine Missverst&#228;ndnisse geben kann?
Viele Gr&#252;&#223;e,
Simon</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>was w&#252;rde den passieren, wenn man durch Vers&#228;umnis bei der Obliegenheitspflicht seitens der PKV gek&#252;ndigt wird? &#8211; gleichzeitig besteht aber Versicherungspflicht. Muss eine andere PKV einen aufnehmen? Muss man dann in die GKV und kann die mich widerum ablehnen? Gleiche Fragestellung, bei z.B. nicht zutreffender Beantwortung der Gesundheitsfragen. (geht das unwissentlich &#252;berhaupt oder sind die Fragen so klar, dass es keine Missverst&#228;ndnisse geben kann?<br />
Viele Gr&#252;&#223;e,<br />
Simon</p>
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