Nicht alle Leistungen, die eine private Krankenversicherung bietet, lassen sich problemlos über einen Wahltarif der gesetzlichen Krankenkassen realisieren. Ansätze dazu gibt es reichlich. Dass sie auch scheitern können, beweist die Techniker Krankenkasse. Im September 2007 führte sie den Wahltarif „TK Privat“ ein, mit dem Mitglieder ambulant wie Privatpatienten behandelt wurden. Jetzt ist Schluss damit. 7.000 Kunden müssen sich zum Ende des Jahres nach einer Alternative umschauen oder wieder an den Status des Kassenpatienten gewöhnen. Grund sind die Kosten, die der TK über den Kopf gewachsen sind.
Die Freude von einst, „wir leisten bis zum 3,5-fachen des einfachen Gebührensatzes der Gebührenordnung für Ärzte“, ist inzwischen Ernüchterung gewichen und wandelt sich bei den betroffenen Kunden in Ärger. Sie haben sich davon überzeugen lassen, dank des Wahltarifs schneller einen Termin beim Haus- oder Facharzt zu erhalten und nicht ganz so lange im Wartezimmer sitzen zu müssen. Dafür mussten sie tief in die Tasche greifen, zusätzlich zu den regulären Beiträgen für die Krankenversicherung. Ein Ehepaar zahlte 3.000 Euro im Jahr und hat das Angebot nicht einmal rege genutzt. Dafür waren andere umso eifriger und ließen die Kosten explodieren.
Der einzige Ausweg für die Techniker Krankenkasse wären Prämienanpassungen gewesen, da sich der Tarif selbst tragen muss. Doch das wollte die TK laut Aussagen eines Pressesprechers nicht. Für den Verband der privaten Krankenversicherer (PKV) kommt diese Entwicklung nicht überraschend. „Da anders als in der privaten Krankenversicherung nicht risikogerecht kalkuliert wird, sind die Kassenwahltarife strukturell unterfinanziert“, heißt es. Der Sozialausgleich funktioniere in diesen kleinen Gruppen nicht, weil wenige Schwerkranke die Kosten zu sehr in die Höhe treiben.
Kunden, die von der Kündigung betroffen sind, haben die Möglichkeit, die Kostenerstattung zu wählen, die allerdings recht teuer ist, weil im Schnitt nur 40 Prozent der Privatrechnung des Arztes erstattet werden. Das soll sich laut Bundesgesundheitsministerium künftig ändern. Vorerst ist dieser Tarif aber noch uninteressant und wird nur von einem Prozent genutzt. Bleibt eine private Krankenzusatzversicherung, bei der die Gesundheitsprüfung obligatorisch ist. Wer Vorerkrankungen hat, chronisch krank ist oder ein Risiko wie Bluthochdruck mitbringt, muss daher mit Zuschlägen oder einer Ablehnung rechnen. Dafür ist der Vertrag, wenn er zustande kommt, in der Regel unkündbar.



Ich dachte immer die Techniker Krankenkasse ist eine der besten Krankenkassen am Markt. Scheinbar haben sie sich mit dem Wahltarif einfach überschätzt oder verkalkuliert. Aber immerhin erheben sie momentan noch keine Zusatzbeiträge, wie es andere Krankenkassen machen.
Hallo,
ein Wahltarif kann im Umlageverfahren nicht funktionieren, wie gesagt es wird noch kein Zusatzbeitrag erhoben, wenigstens was:-)
VG
manfred