Das GKV-Finanzierungsgesetz – GKV-FinG – oder der Wegfall der 3 Jahresregelung

Es wurde ja in jüngster Zeit schon einiges über dieses Thema geschrieben. Ich bin da immer etwas vorsichtig, doch nun fange ich an wirklich daran zu glauben, dass die Regierung ernst macht mit den Wahlaussagen. Heute bekam ich den Referentenentwurf für das GKV-FinG zu lesen. Da steht folgendes geschrieben:

2. § 6 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat“ gestrichen.

Damit der Zusammenhang hergestellt wird, hier der bisherige Text:

§ 6 Versicherungsfreiheit

(1) Versicherungsfrei sind

  1. Arbeiter und Angestellte, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den Absätzen 6 oder 7 übersteigt und in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überstiegen hat; Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden, bleiben unberücksichtigt.

Die nächste wichtige Änderung ist der Satz (4)
(4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.
Dieser Satz wird komplett geändert

b) Absatz 4 wird wie folgt geändert:
aa) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht
mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird.“

Damit wäre die 3 Jahresregelung aus der Schmidtschen Ära beendet. Die Frage ist nur, muss der Bundesrat zustimmen oder nicht. Falls der Bundesrat zustimmen muss, was passiert dann? Diese Frage habe ich per Mail einer fachkundigen Mitarbeiterin beim BMG gestellt. Wenn ich die Antwort habe werde ich diese mitteilen, ich bin höchst gespannt.

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  1. [...] ursprünglichen Satz von 15,5 % angehoben. Eine kleine Erleichterung wird es dennoch geben, die Dreijahresregelung soll [...]

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