Haben Sie lieber Leser schon mal den Begriff Solvency II gehört, vermutlich nicht oder? Nun mit diesem Artikel möchte ich Sie über den Begriff Solvency II und was die EU mit ihrer privaten Krankenversicherung zu tun hat, informieren. Solvency II wird die neue Eigenkapitalrichtlinie der EU für Versicherungsunternehmen. Mit dieser Richtlinie soll als Vorschrift der EU festgeschrieben werden, wie viel Eigenkapital ein Versicherer für die Risiken aus Versicherungsverträgen und aus Kapitalanlagen vorhalten muss. Ziel dieser Richtlinie ist, dass die EU verhindern möchte, dass ein Versicherer seine Verpflichtungen gegenüber seinen Kunden oder anderen Geschädigten, nicht mehr erfüllen kann. Dazu sieht die EU die Notwendigkeit einer europaweiten Regelung.
Es muss also zunächst einmal festgestellt werden, wie hoch die Risiken aus den Versicherungsverträgen sind, in unserem Fall natürlich Krankenversicherungsverträgen, und welche Risiken im Bereich der Kapitalanlagen vorhanden sind. Sind die versicherten Risiken nicht genügend mit Eigenkapital hinterlegt, oder bestehen im Bereich der Kapitalanlagen Unwägbarkeiten, muss der Versicherer ein höheres Eigenkapital bilden. Im Falle der Krankenversicherung gibt es zwei Möglichkeiten höheres Eigenkapital zu bilden.
Die erste Möglichkeit ist durch höhere Beitragseinnahmen, oder auch durch Senkung der Verwaltungskosten usw. darauf Einfluss zu nehmen, auch durch Senkung der Schadenquote. Ist das Eigenkapital zu niedrig, kann dies durchaus in Zukunft zu höheren Beitragsanpassungen führen. Die Verwaltungskosten können durch effizientere Abläufe gesenkt werden. Die Schadenquote kann man natürlich dadurch senken, dass die Versicherungsbedingungen genau ausgelegt werden und Kulanzzahlung möglichst vermieden werden.
Die zweite Möglichkeit, ist durch die Zinserträge. Höhere Zinserträge können aber auch bedeuten, dass wiederum höhere Risiken eingegangen werden. Dies kann wiederum dazu führen, dass Eigenkapital der PKV weiter erhöht werden muss. Von daher kann man diese Möglichkeit das Eigenkapital zu erhöhen in Bezug auf Solvency II eher vernachlässigen. Die neuen Regeln, welche mit Solvency II beschlossen werden, sollen Anfang 2013 in Kraft treten.
Wie das nun mal so ist wenn in Brüssel der Bürohengst wiehert, wurde alles sehr gut und detailliert geplant, aber die Ausführung wurde dann doch etwas zu aufwändig. Wie die Financial Times Deutschland (FTD) berichtet versprach die EU-Kommission den Versicherern anlässlich einer Konferenz der europäischen Versicherungsaufseher CEIOPS in Frankfurt, die geplanten Eigenkapital- und Aufsichtsregeln Solvency II zu vereinfachen. Der Leiter des Referats Versicherungen bei der EU- Kommission Herr Karel van Hulle sagte in der FTD dazu: “Wir müssen zurückgehen zum Entwurf und schauen, was wir dort in Bezug auf die Standardformel entwickelt haben”. Es ist zu hoffen, dass die neuen Regeln nicht dazu führen, dass PKV Unternehmen ihren Geschäftsbetrieb einstellen müssen. Allerdings hat meiner Ansicht nach diese geplante Vorgabe erhebliche Auswirkungen bei der Auswahl der PKV Gesellschaft.



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