Angekündigt hatte es sich schon lange, dass die Beiträge für die private Krankenversicherung aufgrund der höheren Ausgaben für Arzneimittel und Behandlungskosten zum oder im kommenden Jahr steigen werden. Das europaweit größte Unternehmen der Branche, die Deutsche Krankenversicherung AG, bekannter als DKV, machte nun einen ersten Schritt. Die Kunden werden in den meisten Tarifen demnächst durchschnittlich sechs Prozent mehr berappen müssen. Gründe sind neben den Kosten vor allem der medizinische Fortschritt und die höhere Lebenserwartung, die in die Kalkulation der Altersrückstellung einfließen muss.
Hieraus ergibt sich ein weiteres Problem: Die Unternehmen legen die Altersrückstellung an, erzielen dank Niedrigzinsphase allerdings nur noch magere Renditen. Die DKV arbeitet in dieser Hinsicht recht effektiv und erwirtschaftete bislang immer eine der höchsten Nettoverzinsungen. Das bewahrte die Kunden vor einem noch höheren Beitragssprung. „Um die kalkulatorisch notwenigen Beitragserhöhungen so gut wie möglich aufzufangen, setzt die DKV auch in diesem Jahr umfangreiche Limitierungsmittel ein. Insgesamt etwa 400 Millionen Euro dienen dazu, die Beitragsanpassungen für die Kunden zu begrenzen“, heißt es in der Pressemitteilung der zur ERGO Versicherungsgruppe gehörenden PKV.
Branchenweit rechnen Experten mit einem Anstieg der Beiträge um rund sieben Prozent. Die Briefe mit den neuen Daten dürften in den kommenden Wochen verschickt werden. Der Bund der Versicherten empfiehlt allen, Ruhe zu bewahren. „Möglicherweise lässt sich die Erhöhung durch einen Tarifwechsel umgehen“, erklärt BdV-Vorstandsvorsitzende Lilo Blunck. Betroffen sind aus ihrer Sicht vor allem Versicherten in geschlossenen Tarifen. In dem Fall könne sich ein Wechsel in einen verkaufsoffenen Tarif lohnen.
Vorsichtig sollte man laut BdV sein, wenn eine höhere Selbstbeteiligung vorgeschlagen wird. Wer später wieder einen Gang runter schalten möchte, stehe vor dem Problem, dass eine neue Gesundheitsprüfung gefordert werden kann. Ähnlich verhalte es sich, wenn der neue Tarif Leistungsverbesserungen mit sich bringe. Auch dann stehe eine erneute Gesundheitsprüfung an und könne gegebenenfalls zu Leistungsausschlüssen und Risikozuschlägen führen. „Das kann der Versicherungsnehmer verhindern, indem er in dem angestrebten Tarif auf die Leistungsverbesserung verzichtet“, so der BdV. Bei einer Prämienanpassung besteht zwar auch ein Sonderkündigungsrecht. Ob sich ein Wechsel lohnt – gerade mit Blick auf die Altersrückstellung –, sollte jedoch sehr genau überlegt werden.



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