Medizinische Behandlungen werden nun EU weit möglich

Das Parlament der Europäischen Union (EU) hat eine neue Richtlinie verabschiedet, in der die Rechte von EU-Bürgern gestärkt werden, welche sich innerhalb der Europäischen Union medizinisch behandeln lassen wollen. Mit dieser Richtlinie wird die Freizügigkeit auch für medizinische Behandlungen vorangetrieben. Hat ein EU-Bürger in seinem Heimatland Anspruch auf eine betreffende Gesundheitsleistung, müssen die Kosten für eine entsprechende Behandlung im Ausland auch erstattet werden. Damit diese Freizügigkeit umgesetzt werden kann, wird jeder Mitgliedstaat verpflichtet nationale Kontaktstellen einzurichten. Für Patienten, welche eine Behandlung im Ausland planen, sollen diese Kontaktstellen Informationen bereithalten oder bei Problemen helfen.

Ist eine Behandlung sehr kostenintensiv oder erfordert diese Übernachtungen in einem Krankenhaus, so kann der im Heimatland zuständige Kostenträger verlangen, dass diese Behandlung im Ausland vorab genehmigt werden muss. Wichtig war allerdings den Europaabgeordneten, dass diese Genehmigung nur in bestimmten Fällen vom Kostenträger abgelehnt werden darf, Gründe könnten zum Beispiel ein Risiko für den Patienten oder die Allgemeinheit sein. Von dieser neuen Regelung profitieren insbesondere Patienten die im eigenen Land keinen Spezialisten finden oder auf einer Warteliste stehen. Das Gesetz regelt auch eine stärkere Zusammenarbeit bei seltenen Erkrankungen da es hier i.d.R. nur wenige Spezialisten gibt. Heute lassen sich die meisten Patienten noch möglichst in Wohnortnähe behandeln. Die Mitgliedsstaaten der EU geben für Behandlungen im Ausland nur ca. 1 % ihres Gesundheitsbudgets aus. Dies könnte sich aufgrund dieser Richtlinie erheblich ändern. Diese Richtlinie bezieht sich aber nur auf Patienten die sich gezielt für eine Behandlung im Ausland entscheiden. Wenn sich hingegen ein EU-Bürger im Ausland aufhält und dort erkrankt oder verletzt, gilt weiter das System der Europäischen Krankenversicherungskarte.

Dazu sagte die Berichterstatterin Frau Françoise Grossetête (EVP, Frankreich): “Patienten werden in Zukunft nicht mehr allein gelassen werden, wenn sie sich im Ausland medizinisch behandeln lassen wollen und entsprechende Kosten zurückerstattet bekommen wollen. Die Richtlinie wird die Rechte der Patienten klären, die bisher sehr vage waren.”

Ich denke von dieser Richtlinie kann das Gesundheitssystem in Deutschland erheblich profitieren, da wir in Deutschland bekanntermaßen eine der besten Gesundheitssysteme haben. In Deutschland dürfte diese Richtlinie natürlich nur für Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse gelten. In der privaten Krankenversicherung kommt es wie immer auf die tariflichen Leistungen an.

Comments

  1. Fragesteller says:

    Gilt dieses Recht auch für Patienten, wo die gesetzliche Unfallversicherung (Unfallkasse, Berufsgenossenschaft etc.) gem. SGB 7 der Kostenträger ist?

    Fragende Grüße

  2. manfred says:

    Hallo Fragesteller,
    zunächst muss die Richtlinie ja in nationales Recht umgesetzt werden. da muss man mal sehen was dieses Gesetz aussagt.
    Meiner Meinung nach sollte der Kostenträger nicht entscheidend sein.
    Wenn das Gesetz vorliegt werde ich sicher auch darüber berichten.
    Mir persönlich stellt sich die Frage, welche Auswirkungen es auch die PKV hat. Denn die PKV rechnet ja nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) ab. Diese könnten im Ausland überschritten werden. Wenn das Gesetz aber eine volle Erstattung auch für PKV Versicherte vorschreibt wäre das spannend, insbesondre für Tarif die im Ausland nur die Erstattung bis zum 3,5 fach der GOÄ /GOZ vorsehen.
    Vg
    Manfred

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