Was bringt es, wenn die Hürden für den Wechsel in eine private Krankenversicherung vom Gesetzgeber abgebaut oder zumindest entschärft werden, die gesetzlichen Krankenkassen aber weiter an ihren Mauern und Fangzäunen festhalten? Herzlich wenig. Diese Praxis hat jetzt das Bundesversicherungsamt (BVA) aktiv werden lassen. Die Behörde trat den Kassen per Rundschreiben auf die Füße, nicht länger an den Kündigungs- respektive Bindefristen in den Wahltarifen festzuhalten. Abhängig davon, welcher Tarif gewählt wurde, müssten Wechselwillige ansonsten bis zu drei Jahre warten, ehe der Weg in die PKV frei ist.
Dank der neuen Vorgaben wäre es für gesetzlich Versicherte, die im vergangenen Jahr mehr als 49.950 Euro auf dem Lohnstreifen stehen hatten, problemlos möglich, sofort einen Vertrag mit einer privaten Krankenversicherung abzuschließen. Normalerweise. Wurde allerdings ein Wahltarif vereinbart, müssen erst einmal die Spielregeln der gesetzlichen Krankenkasse eingehalten werden. Genau darin sieht das BVA ein Problem und stuft daher die Versicherungsfreiheit höher ein als die Bindefrist. Zudem handele es sich beim Wechsel nicht um eine Kündigung, sondern schlichtweg um einen Austritt. Die entsprechende Anordnung, Mitglieder, die wechseln wollen, aber noch gebunden sind, gehen zu lassen, stößt jedoch auf heftigen Widerstand.
Die KKH Allianz und der Verband der Ersatzkassen sind anderer Auffassung als das Bundesversicherungsamt und weigern sich, den Mitgliedern auch nur einen Schritt entgegenzukommen. Betroffenen – genaue Zahlen liegen nicht vor – rät das BVA, sich zu melden. Letzten Endes könnte es darauf hinauslaufen, dass der Wechsel in die private Krankenversicherung eingeklagt wird. Dass sich ein solcher Prozess in die Länge ziehen wird, ist mehr als wahrscheinlich. Daher raten Experten, eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, mit der das Eintrittsalter und der aktuelle Gesundheitszustand eingefroren werden.
Das Problem, aufgrund eines Wahltarifs nicht wechseln zu dürfen, obwohl die gesetzlichen Vorgaben allesamt erfüllt sind, liegt im Risiko, nicht oder nur mit Zuschlägen von einer PKV akzeptiert zu werden. Sollte der Versicherte erkranken, schlägt sich das direkt auf den Beitrag für die private Krankenversicherung nieder. Im schlimmsten Fall kostet die Taktik der Krankenkassen den Kunden dann sehr viel Geld. Genau das möchte das BVA vermeiden. Nichtsdestotrotz sollte ein Wechsel weder übers Knie gebrochen noch mit aller Gewalt erzwungen, sondern wohlüberlegt in Angriff genommen werden.



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