Bundesregierung prüft den Basistarif in der privaten Krankenversicherung

Der Basistarif der privaten Krankenversicherung entwickelt sich immer mehr zum Sorgenkind. Aus der Not geboren, um der Krankenversicherungspflicht gerecht zu werden, und von den Zieheltern, den PKV, von Anfang an abgelehnt, treten immer mehr Schwächen zutage. Eines der größten Probleme, das bereits das Bundessozialgericht beschäftigte, ist die Frage, wie der Basistarif von den Jobcentern gehandhabt werden muss. Das Urteil ist zwar eindeutig, bezieht sich aber ausschließlich auf Gegenwart und Zukunft. Offen bleibt die Frage, wie die Vergangenheit aufgearbeitet wird.

Zum Verständnis: Im Januar 2011 hatte das Bundessozialgericht entschieden, dass Hartz-IV-Empfänger, die privat krankenversichert sind, nicht anders behandelt werden dürfen als jene, die in einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Die Jobcenter sind demnach verpflichtet, den Beitrag für den PKV-Basistarif in voller Höhe zu übernehmen. Schließlich handelt es sich vom Konzept her um das Pendant zum GKV-Schutz. Die Richter argumentierten, dass hilfebedürftigen Versicherten ohne die Übernahme der Kosten eine hohe Verschuldung drohe.

Betroffen von dem Urteil sind rund 6.000 PKV-Kunden, die Hartz-IV beziehen. Bearbeitet werden von den Jobcentern derzeit aber nur Anträge, die nach dem 18. Januar 2011 eingegangen sind, dem Tag, an dem das Urteil verkündet wurde. Die Zeit vor dem Richterspruch wird von der Bundesagentur für Arbeit völlig ausgeblendet. Übernommen werden nur die Beiträge, die seither fällig wurden. Um nicht auf dem Schuldenberg sitzen zu bleiben, müssen Hartz-IV-Empfänger jetzt sofort aktiv werden. Der Überprüfungsantrag muss vor dem 1. April eingereicht werden, sonst gilt die rückwirkende Forderung nicht mehr für vier, sondern nur noch für ein Jahr.

Als würden diese Probleme nicht reichen, klopft bereits weiterer Ärger an die Hintertür. Von den 21.000 Kunden im Basistarif mangelt es vielen, so die privaten Krankenversicherungen, an der nötigen Zahlungsmoral. Das macht den ungeliebten Tarif noch mehr zum Verlustgeschäft, als er ohnehin schon ist. Dass einige Ärzte sich dann auch noch weigern, Versicherte zu behandeln, die „nur“ im Basistarif sind, bringt das Fass langsam aber sicher zum Überlaufen. Das Bundesverfassungsgericht blickt bereits mit Argusaugen auf die Entwicklung. Jetzt prüft die Bundesregierung den Tarif.

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