Schwangere, die in die private Krankenversicherung wechseln möchten, stehen einem Bericht des Deutschlandradios zufolge meistens vor verschlossenen Türen. Sie werden als Kundinnen abgelehnt. Dafür sorgt eine einfache Frage im Antragsformular: die nach einer vorliegenden Schwangerschaft. Lautet die Antwort „ja“, ist die Absage so gut wie sicher. Finanzexperten werten die Praxis der PKV als Verstoß gegen das „Gleichbehandlungsgesetz für Versicherungen“. Dass es unmoralisch ist, einer Frau aufgrund einer Schwangerschaft den Vertrag zu verweigern, steht auf einem anderen Blatt.
Rein auf die Gesetzeslage bezogen, dürften es die privaten Krankenversicherungen sehr schwer haben, ihr Vorgehen zu begründen. Im Gleichbehandlungsgesetz heißt es explizit, die „Kosten im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft [dürfen] auf keinen Fall zu unterschiedlichen Prämien und Leistungen führen“. Schon aus dem Grund halten die Experten des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen die Frage nach der Schwangerschaft für bedenklich. Lars Gatschke betonte gegenüber dem Deutschlandradio, dass eine solche Frage nicht im Einklang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz stehe. Sie beziehe sich nicht auf die reinen Kosten der Schwangerschaft, sondern vielmehr auf den Vertragsabschluss.
Wer die Frage, ob eine Schwangerschaft vorliegt oder nicht, außen vor lässt oder falsch beantwortet, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Ablehnung erfolgt in der Regel, wenn die Frau länger als drei Monate schwanger ist. Von da an wird es dann immer schwerer, einen Tarif der privaten Krankenversicherung zu erhalten. Die PKV argumentieren zum einen mit den Kosten für die Entbindung, zum anderen mit der Anschlussversicherung für das Kind. Einige Gesellschaften gehen sogar soweit, Fehlgeburten oder Schwangerschaftsdepressionen und -diabetes als Vorerkrankungen einzustufen und Risikozuschläge zu erheben.
Für den Bundesverband der Privaten Krankenversicherungen (PKV) sind das nur „Einzelfälle“. Männer und Frauen hätten die gleichen Rechte und Pflichten. Das umfasse auch die Gesundheitsprüfung. Wenn Frauen sich für die PKV entscheiden, sollten sie, so der Tipp der Experten, vor einer Schwangerschaft wechseln. Ansonsten helfe möglicherweise eine anonyme Voranfrage über einen Versicherungsvermittler, um zu klären, ob und wie sich die Schwangerschaft auf die Entscheidung der Assekuranz und die Prämie auswirkt.



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