Seit nunmehr zehn Jahren gibt es die Ombudsstelle der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Im Rahmen eines Festaktes wurde jetzt auf ein erfolg-, aber nicht allzu arbeitsreiches Jahrzehnt zurückgeblickt: „Der PKV-Ombudsmann ist zu einer unverzichtbaren Institution geworden, wenn es um die Lösung von Problemen zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen geht. Mein wichtigstes Ziel ist es, faire und tragfähige Lösungen für alle Seiten zu erreichen“, so der amtierende Ombudsmann, Staatssekretär a.D. Dr. Dr. h.c. Klaus Theo Schröder.
Seiner Erfahrung nach würden die deutschen Versicherer so gut wie nie gegen gesetzliche Vorschriften vorstoßen. Gleichwohl werde auch von den PKV erkannt, dass nicht nur die juristische Dimension zähle, sondern auch ein gewisses Fingerspitzengefühl für die konkreten Umstände. 2010 blieb es diesbezüglich relativ ruhig. Der Ombudsmann der PKV hatte vergleichsweise wenig zu tun. Insgesamt verzeichneten Dr. Dr. Schröder und seine Mitarbeiter 6.000 Eingaben. Umgerechnet auf 30 Millionen Verträge über Krankenvoll- und Krankenzusatzversicherungen sowie zehn Millionen Policen im Bereich der Pflegeversicherung, ergibt sich eine Beschwerdequote von gerade einmal 0,015 Prozent. Es wird also weit weniger gemeckert, als es oft den Anschein hat.
Sehr zufrieden zeigt sich angesichts dieser Zahlen der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung, Reinhold Schulte. „Diese niedrige Quote ist Ausweis einer Kundenzufriedenheit, von der andere Branchen nur träumen können“, erklärte er im Rahmen des Festaktes. Aus seiner Sicht handelt es sich bei der Ombudsstelle um eine „zehnjährige Erfolgsgeschichte“. Dafür dankte er Dr. Dr. Schröder und seinen Vorgängern Arno Surminski und Helmut Müller.
Aufgabe des Ombudsmanns ist es, Meinungsverschiedenheiten von Kunden und PKV „einvernehmlich ohne ein Gerichtsverfahren zu schlichten“. Für PKV-Kunden ist das gesamte Verfahren kostenlos. Sie können sich schriftlich oder über ein Online-Formular an den Ombudsmann wenden. Wichtig ist, dass die Frist eingehalten wird, über die der Ombudsmann auf seiner Internetseite (www.pkv-ombudsmann.de) informiert. Häufigste Streitthemen sind übrigens die medizinische Notwendigkeit, die Gebühren und die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.



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