Das Ende des Jahres naht und damit auch der letzte Termin für alle, die ihre Einkommensteuererklärung aufgrund einer Fristverlängerung bislang noch nicht beim Finanzamt eingereicht haben. Privat Krankenversicherte sollten dabei besonders aufmerksam sein. Denn es gibt einige Neuerungen.
Dass die Beiträge für die private Krankenversicherung in Höhe der Basisversorgung voll als Sonderausgaben geltend gemacht werden dürfen, gilt seit 2010. Höchstgrenzen sind dabei nicht zu berücksichtigen. Denn die Basisleistungen der PKV zählen zum Existenzminimum. Benötigt wird lediglich eine Bescheinigung, auf der die Aufwendungen für die PKV, also die Beiträge, die über das Jahr gezahlt wurden, aufgelistet sind. Der Beleg dient dem Finanzamt als Nachweis.
Für Kunden, die einen hohen Selbstbehalt vereinbart haben, um die Prämie niedrig zu halten, ergibt sich daraus jetzt unter Umständen ein Nachteil. Sie zahlen weniger und dürfen dementsprechend auch nur einen geringeren Betrag als Sonderausgaben aufführen. Der Betrag, der aus eigener Tasche aufgebracht wurde, kann zwar als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Das setzt allerdings voraus, dass ein gewisser Grenzwert überschritten wurde. Was günstiger kommt, sollte in Ruhe und möglichst mithilfe eines Steuerberaters berechnet werden. Das gilt auch für Verträge mit Beitragsrückerstattung. Denn der Teil der Prämie, der von der PKV zurückgezahlt wird, weil keine Leistung in Anspruch genommen wurde, schmälert ebenfalls die Sonderausgaben.
Steuern sparen können nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Magdeburg vom 3. November 2011 (Aktenzeichen: S 2221 – 118 – St 224) inzwischen auch unterhaltspflichtige Eltern. Selbst wenn sie nicht direkt für die private Krankenversicherung des Nachwuchses bezahlen, können sie den Versicherungsbeitrag für die Kinder – immer bezogen auf die Basisversorgung – als Sonderausgaben geltend machen, unabhängig davon, ob der Sohn oder die Tochter eigene Einkünfte hat. Entscheidend sind die Unterhaltspflicht und der Anspruch des Kindes auf Kindergeld.



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