Die privaten Krankenversicherungen ziehen im Moment vor allem eines auf sich: den Unmut ihrer Kunden. Mit Beitragsanpassungen von bis zu 40 Prozent, in Ausnahmefällen sogar 60 Prozent fehlen nicht mehr viele Tropfen, um das Fass zum Überlaufen zu bringen. Schon jetzt können viele privat Krankenversicherte, insbesondere Rentner, ihre Beiträge nur noch mit Mühe und Not aufbringen. Steigen die Prämien weiter, wird es knapp.
Betroffenen bleiben im Grunde genommen nur vier Alternativen. Sie streichen aus ihrem aktuellen Tarif Leistungen, die nicht unbedingt nötig sind, und reduzieren so die finanzielle Belastung. Denkbar ist auch, die Selbstbeteiligung nach oben zu schrauben, was sich auf Dauer aber als extrem teurer Bumerang erweisen kann. Die beiden anderen Optionen sehen einen Wechsel vor, entweder intern in einen anderen Tarif. Experten raten diesbezüglich, sich genau über die Leistungsmerkmale zu informieren. Wenig Sinn macht es, einen neuen Anbieter zu suchen. Zum einen ginge ein Teil der Altersrückstellung für immer flöten. Zum anderen ist der Spareffekt, sagt zumindest der Bund der Versicherten (BdV), oft nur von kurzer Dauer.
Leicht ist die Entscheidung ganz sicher nicht. Hilfe versprechen sich viele PKV-Kunden vom BdV. Hier laufen die Telefone heiß. Viele Verbraucher seien ratlos, „wie sie zukünftig die Beiträge aufwenden sollen“, heißt es in einer Pressemitteilung, die kurz vor Weihnachten veröffentlicht wurde. Der Bund der Versicherten hat die Hilflosigkeit der Versicherten zum Anlass genommen, eine neue Kalkulation der Beiträge für die PKV zu fordern. Absehbare Entwicklungen sollen „künftig in der versicherungsmathematischen Kalkulation berücksichtigt werden“.
Konkret heißt das: Von Anfang an muss an die Inflation, den medizinischen Fortschritt und die höhere Lebenserwartung gedacht werden. „Der Effekt wären dann höhere Einstiegsprämien. Dafür hätte der Verbraucher aber nur mit moderat steigenden Prämien zu rechnen“, so der Vorstandsvorsitzende des BdV, Axel Kleinlein. Ob sich die Assekuranzen daran halten und umdenken, bleibt abzuwarten. Bis dahin rät der Bund der Versicherten, nicht voreilig zu wechseln und sich beim Wunsch nach einem internen Tariftausch nicht abwimmeln zu lassen. Weitere Tipps gibt es einer Broschüre, die auf http://www.bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf heruntergeladen werden kann.



Dies wird auch wieder die Diskussion um die Wechselmöglichkeiten zurück in die GKV beflügeln.
Leider sind die Informationen hierzu sehr dürftig. So konnte ich z.Bsp. nicht wirklich etwas über die Möglichkeiten finden, in die GKV zurück zu kommen, wenn man bereits mit 50 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente bekommt. Und die nicht unbedingt so hoch ist, dass man die PKV so einfach weiterbezahlen kann, da sich ja auch der Beitrag als Rentner sofort verdoppelt ( AG Anteil entfällt und der Anteil, den die Rentenvers. übernimmt ist auch nicht gerade hoch.) Hat hier jemand einen Tip ? Würde mich echt freuen. Edgar
Hallo Edgar,
je nachdem wie lange sie schon in der PKV versichert sind gibt es keinen Weg zurück. Natürlich ist eine Erkrankung die zur Berufsunfähigkeit führt ein hartes Schicksal. Deshalb spreche ich auch in allen meinen Beratungen zum Thema private Krankenversicherung auch über das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung. Meiner Ansicht nach ist es heute unverantwortlich keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen zu haben. Ich denke wenn Sie 1000 oder 2000 € aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung bekämen, wären die Beiträge in die PKV auch kein Problem.
Da diese offen diese Absicherung offensichtlich bei ihnen nicht besteht, bleibt möglicherweise nur der Weg in den Basis- oder Standardtarif
VG
Manfred
Hallo Manfred, danke für die kurzfristige , wenn auch unerquickliche Antwort. Ich bin inzwischen seit ca 17 Jahren in der PKV. Eine BUZ existiert und zahlt auch. Diese aber nur bis zum 60.ten Lebensjahr. Soviel zum Thema “Fehlberatung”. Und ausgerechnet dann, wenn meine BUZ ausläuft, wird meine PKV ungeahnt hohe Beiträge verlangen. Selbst im Standardtarif. (Spekulation) Und ab 65 wird es bestimmt auch nicht besser, bzw. die Rente um soviel höher, dass sich das problemlos ausgleicht.
Es gibt also keinerlei Möglichkeit ? Auch nicht über den Umweg der Annahme einer Arbeit mit Bezahlung unterhalb der BBG ? (evtl. unter Verzicht auf einen Teil der Erwerbsminderungsrente) Mein Vater ist 76 Jahre alt und zahlt im Standardtarif bereits knapp 1000 €. Dies kann ich mir nicht leisten. Und in Harz IV wollte ich meinen Lebensabend nicht beschliessen. Ich bin schon etwas verbittert, sorry. Edgar
Ich bin über 30 Jahre PKV versichert. Auf grund einer niedrigen Rente habe ich mich bei dem gleichen Versicherer in den Standardtarif versetzen lassen.
Obgleich ich in der PKV sehr lange versichert bin wird mir ein Risikozuschlag von € 104,00 zugemutet und gleichzeitig mir untersagt, eine Krankenhauszusatzversicherung abzuschließen.
Das kann nicht der gesetzeslage entsprechen?
Hallo Manfred!
Ich habe zwei Fragen:
1. Ich bin seit fast 30 Jahren Privatpatient und werde in diesem Jahr 60 Jahre alt. Habe ich, auf Grund einer wahrscheinlich anstehenden Arbeitslosigkeit, die Möglichkeit doch noch von der PKV in die GKV zu wechseln, bzw. sehen Sie eine andere Möglichkeit des Wechsels in die GKV?
2. Was halten Sie von den s.g. Vermittlern, die versprechen, bei der PKV einen wesentlich besseren Tarif herauszuholen, als man selber bisher hat? Wie hoch kann die Ersparnis sein und was kostet so etwas?
Wäre schön von Dir zu hören.
Besten Dank und schöne Grüße
Wolfgang
Hallo Edgar,
Bei Wahl einer niedrigeren ges. Rente u Aufnahme einer
Beschäftigung mit einem mtl. Arbeitsentgelt grösser 400,–€
entsteht eine ges. KV-Pflicht u somit zwingend Eintritt in die
GKV. Wenn diese Beschäftigung länger als zwölf Monate besteht
kann dann die Mitgliedschaft im Rahmen einer frw. Mitgliedschaft
fortgeführt werden.
Viele Grüße Ralf
Hallo Ralf und vielen Dank an Manfred. Hier gibt es mehr, k o m p e t e n t e, Information und Hilfe als ich bisher irgendwo anders gefunden habe.
jetzt zu meiner Frage :
Wenn ich einen Projektjob mit ein oder 2 Std tgl Arbeit und einem Einkommen um die 600 € mtl annnehme, wird die Erwerbsminderungsrente gekürzt. Ich werde damit sofort GKV pflichtig. Wird dann gleichzeitig meine Frau (Hausfrau ohne eigenes Einkommen und somit freiw. selbstversichert) mitversichert ? Stichwort dann Familienversicherung. Und bleibt das auch so nach Beendigung des auf ca 18 Monate veranschlagten Projekts, wenn ich dann aller Voraussicht nach wieder die volle Erwerbsminderungsrente bekomme ? Auf den Punkt gebracht : Wird durch die Annahme einer Arbeit grundsätzlich die Voraussetzung für eine Rückkehr aus der PKV in die GKV geschaffen, mit der Möglichkeit, dass meine Frau über mich dann mit in der GKV versichert ist ? Zu einem normalen Satz, also freiwillige Pflichtvers. für mich und kostenlose Versicherung für meine Frau als Familienangehörige ? Sorry, kann es nicht anders ausdrücken. Für eine Antwort wäre ich dankbar. Gruß Edgar
Hallo Wolfgang,
Aufgrund gesundheitlicher Probleme und viel Arbeit war ich bisher nicht in der Lage die vielen Fragen zu beantworten, dafür bitte ich um Verständnis.
Nein ab dem 55. Lebensjahr sind sie nach dem Sozialgesetzbuch 5 nicht mehr versicherungspflichtig. Es gibt es für sie keine Möglichkeit in die GKV zurückzukommen.
Gibt es professionelle Vermittler, die sich ausschließlich auf das Thema Tarifoptimierung spezialisiert haben. In der Regel verlangen diese Vermittler zwischen 8-12 Monatsbeiträge der Ersparnis. Das bedeutet wenn Sie einen Tarif mit gleicher Leistung haben der 100 € im Monat günstiger ist und sie nehmen dieses Angebot an dann werden zwischen 800 € und 1200 € als Honorar fällig. Ich arbeite auch mit einem solchen Spezialisten zusammen, da ich diese Tätigkeit nicht ausübe da diese Tätigkeit stark in das Thema Rechtsberatung hineinreicht. Ich kann mit einem seriösen Angebot aber gerne weiterhelfen .
Viele Grüße
Manfred
Hallo Ralf,
ihre Anmerkungen ist grundsätzlich richtig, diese gilt aber nur bis zum 55. Lebensjahr. Danach besteht grundsätzlich keine GKV Versicherungspflicht mehr. Damit wäre dieser Weg auch nicht möglich
Viele Grüße
Manfred
Hallo Edgar,
Aufgrund gesundheitlicher Probleme und viel Arbeit war ich bisher nicht in der Lage die vielen Fragen zu beantworten, dafür bitte ich um Verständnis.
Danke für das Lob, auch wenn die anderen nun etwas später kommt. Die Arbeit auf dem Blog ist natürlich sehr zeitaufwändig und ungleich auch noch nebenbei meinen Lebensunterhalt bestreiten muss bin ich natürlich immer im Konflikt ob ich Zeit für die Beantwortung der Fragen Vorhalte oder ob ich mich um meinen Lebensunterhalt kümmere mit einer Familie von 3 Kindern die zu versorgen sind ist diese Frage natürlich nicht sehr leicht zu beantworten. Nun zu Ihrer Frage: Ja wenn sie das 55. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und eine Beschäftigung über 400 € annehmen werden Sie grundsätzlich versicherungspflichtig in der GKV in diesem Fall hat Ihre Gattin ohne eigenes Einkommen sofort Anspruch auf die Familienversicherung. Die Voraussetzungen für die freiwillige Mitgliedschaft ist, dass sie mindestens 12Monate in der GKV versicherungspflichtig waren diese Zeit hätten sie nach 18 Monaten erfüllt das bedeutet sie können anschließend als freiwilliges Mitglied in der GKV bleiben.
Viele Grüße
Manfred