Neuer Streit zwischen gesetzlichen Kassen und privater Krankenversicherung

Viele Kunden der privaten Krankenversicherungen (PKV) würden aufgrund der massiven Beitragssteigerungen lieber heute als morgen wieder in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) wechseln. Laut „Spiegel“ wäre jeder Vierte bereit, der PKV den Rücken kehren. Das bekommen derzeit vor allem die Krankenkassen zu spüren. Im vergangenen Jahr sind 27.600 privat Versicherte zur Barmer GEK übergelaufen, das entspricht einem Plus von neun Prozent. Bei der Techniker Krankenkasse waren es mit 68.000 ehemaligen Privatpatienten sogar zwölf Prozent mehr.

Der „Stern“ zieht daraus seine ganz eigenen Schlüsse und fragt unverhohlen: „Private Krankenversicherungen vor dem Niedergang?“ Ganz so schnell werden die PKV wohl nicht von der Bildfläche verschwinden. Allerdings sind die jüngst veröffentlichen Zahlen ganz gewiss ein Warnsignal und leisten denen Vorschub, die sich seit Jahren gegen das zweigeteilte System auflehnen. Selbst innerhalb der Branche wurde bereits offen darüber philosophiert, dass die Bürgerversicherung Realität werden könnte. Ganz so rosig scheint die Zukunft der privaten Krankenversicherungen, zumindest im Bereich der Vollversicherung, also nicht zu sein.

Das sieht auch AOK-Chef Jürgen Graalmann so: „Die Zeit der privaten Krankenversicherung als Vollversicherung geht zu Ende.“ Die Anfragen von Privatversicherten, die zurück in die AOK wollen, häuften sich. Dafür verantwortlich sind einzig und allein die Beitragssprünge von bis zu 60 Prozent. Sie haben die PKV in Misskredit gebracht. Das spiegeln auch die Kommentare wider, die jüngst auf dieser Seite eingegangen sind. Vor allem ältere Kunden sind verärgert. Das Problem kennt Ulrike Steckkönig von der Zeitschrift „Finanztest“. Sie sagt: „Wer sich mit Anfang 30 privat versichert, muss bis zum Rentenalter mindestens eine Verdreifachung der Beiträge einkalkulieren.“

Der Verband der privaten Krankenversicherungen hat direkt auf den Beitrag im „Spiegel“ reagiert. Der Direktor des Verbandes, Volker Leienbach, erklärte in einer Pressemitteilung: „Jedes Jahr wechseln deutlich mehr Menschen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die Private Krankenversicherung als in umgekehrter Richtung. Gegenteilige Behauptungen sind absurd und nachweislich falsch.“ Der Verband spricht von einem unseriösen Vorgehen einzelner GKV-Vertreter, denn der Wechsel-Saldo sei immer zugunsten der PKV ausgefallen. Zudem sei es ein Skandal, wenn die Kassen Interessenten „Schlupflöcher“ aufzeigten, um aus der PKV austreten zu können.

Kommentare

  1. Patrick meint:

    Hallo Manfed, ich habe folgenden interessanten Sachverhalt.
    Bin seit 2007 als Grenzgänger in der Schweiz angestellt und habe damals aufgrund schlechter (falscher) Beratung eine PKV in DE abgeschlossen.

    Für mich stellt sich nun folgende Frage:
    1) Kann ich wieder in die GKV wechseln, wenn ich nach DE zurückkehre, auch wenn mein Gehalt über der JAEG liegt? Oder werde ich automatisch befreit? Bis Anfang 2011 galt ja die 3 Jahres Regelung.
    2) Sollte ich bis zu meiner Rente in der Schweiz arbeiten, muss ich dann als Rentner eine Rente aus Deutschland beziehen, mit dem Resultat, dass ich mich auch hier in der Krankenversicherung versichern muss? Oder kann auf diese Rente aus DE auch verzichten? Ich habe bisher nur 3 Jahre in DE gearbeitet ?
    3) Was gibt es den für Schlupflöcher? Diese werden im Bericht erwähnt, doch meines Wissens nach gibt es keine (mehr), ausser Arbeitslos oder unter JAEG.

    Vielen Dank und Grüsse

  2. manfred meint:

    Hallo Patrick,
    Aufgrund gesundheitlicher Probleme und viel Arbeit war ich bisher nicht in der Lage die vielen Fragen zu beantworten, dafür bitte ich um Verständnis.
    Wenn ihr Einkommen über der JAEG liegt werden sie nicht versicherungspflichtig das bedeutet zu bleiben in der GKV. Wenn Sie in Deutschland eine Rente beziehen werden Sie unter folgenden Voraussetzungen versicherungspflichtig:
    Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllen und diese Rente beantragt haben, wenn sie seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Stellung des Rentenantrags mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte des Zeitraums Mitglied oder nach § 10 versichert waren
    und sie diese Voraussetzungen erfüllen kann ich so nicht sagen.
    Wenn Sie das 55. Lebensjahr überschritten haben gibt es keine Schlupflöcher mehr
    Viele Grüße
    Manfred

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