Patientenrechte-Gesetz-Entwurf: Mogelpackung oder gelungener Spagat?

Die Erwartungen waren hoch. Die Enttäuschung ist jetzt umso größer. Der Entwurf für das Patientenrechte-Gesetz, den Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Wochenende im Rahmen eines Interviews mit der Süddeutschen Zeitung vorstellten, stellt ganz gewiss keinen Meilenstein in der Gesundheitspolitik dar. Für die Option ist es wieder mal nur eine „klassische Mogelpackung der FDP“.

Doch worum geht es im Patientenrechte-Gesetz überhaupt? Ziel ist es, die Rechte der Patienten zu stärken. Dazu soll die Vertragsbeziehung Arzt-Patient, wobei die Neuregelung auch für Heilpraktiker, Psychotherapeuten und Hebammen gilt, im Grundgesetz verankert werden. Mediziner sind dann künftig dazu verpflichtet, Patienten umfassend und verständlich zu informieren, sowohl über anstehende Untersuchungen, Diagnosen, als auch über die Kosten, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, und mögliche Risiken von Eingriffen. Dazu müssen die Patientenakten sorgfältig geführt werden und vor allen Dingen vollständig sein. Ist das nicht der Fall, kann dieser Umstand im Klagefall gegen den Mediziner verwendet werden. Zudem wird ein Recht auf Akteneinsicht angestrebt.

Weitere Änderungen: Krankenhäuser werden zu einem Risiko- und Fehlermanagement und die Kassen zu einem schnelleren Handeln verpflichtet. Wird nicht innerhalb von drei Wochen über einen Antrag entschieden, kann sich der Versicherte die Leistung selbst beschaffen und die Kosten einfordern. Wenig Neues gab es bei einfachen Behandlungsfehlern. Die Beweislast liegt nach wie vor beim Patienten, den jetzt allerdings die Krankenkasse unterstützen soll. Nur bei groben Fehlern kommt die Beweislastumkehr zum Tragen, sprich: Der Arzt muss nachweisen können, dass er keinen Fehler gemacht hat.

Insbesondere die Regelungen zu Behandlungsfehlern stoßen vielen Gesundheitsexperten bitter auf. Karl Lauterbach, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD, hält es für falsch, dass die Beweislast nur bei schweren Fehlern beim Arzt liegt. Enttäuschung auch aufseiten der Grünen. Die Sprecherin für Patientenrechte, Maria Klein-Schmeink, sprach gegenüber der Süddeutschen Zeitung von einem „Trostpflaster“. Für die Linke greift das Gesetz ebenfalls nicht weit genug. Verteidigt wird der Entwurf von der CDU. Jens Spahn hält es für einen gelungenen Spagat, um das Verhältnis von Arzt zu Patient nicht zu belasten.

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