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	<title>Kommentare für PKV Financial</title>
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	<link>http://www.pkv-financial.de/wblog</link>
	<description>Manfreds Makeleien oder die (Private) Krankenversicherung verbloggt</description>
	<lastBuildDate>Thu, 02 Sep 2010 10:02:43 +0000</lastBuildDate>
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	<item>
		<title>Kommentar zu Das Arbeitsentgelt und die Zuordnung zum regelm&#228;&#223;igen Jahresarbeitsentgelt von Jonas</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/02/09/das-arbeitsentgelt-und-die-zuordnung-zum-regelmaessigen-jahresarbeitsentgelt/comment-page-1/#comment-52652</link>
		<dc:creator>Jonas</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Sep 2010 10:02:43 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Manfred,

ich habe bisher zu 100% in einer Klinik gearbeitet. Seit 2000 bin ich in der PKV und liege &#252;ber der Bemessungsgrenze. Ab Oktober werde ich die Stelle in der Klinik reduzieren (auf 75%) (liege dann dort immer noch &#252;ber der Bemessungsgrenze) und eine zweite Stelle im &#246;ffentlichen Dienst (50%) antreten (hier liege ich unter der Bemessungsgrenze. Die Sachbearbeiter tun sich schwer, weil mein Fall nicht gew&#246;hnlich ist und wollen mich in der Gesetzlichen KV anmelden. Was kann ich dagegen tun? Wie sind die gesetzlichen Grundlagen?

Vielen Dank schon mal und beste Gr&#252;sse!

Jonas</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>ich habe bisher zu 100% in einer Klinik gearbeitet. Seit 2000 bin ich in der PKV und liege &#252;ber der Bemessungsgrenze. Ab Oktober werde ich die Stelle in der Klinik reduzieren (auf 75%) (liege dann dort immer noch &#252;ber der Bemessungsgrenze) und eine zweite Stelle im &#246;ffentlichen Dienst (50%) antreten (hier liege ich unter der Bemessungsgrenze. Die Sachbearbeiter tun sich schwer, weil mein Fall nicht gew&#246;hnlich ist und wollen mich in der Gesetzlichen KV anmelden. Was kann ich dagegen tun? Wie sind die gesetzlichen Grundlagen?</p>
<p>Vielen Dank schon mal und beste Gr&#252;sse!</p>
<p>Jonas</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Private Krankenversicherung und die Befreiung von der Versicherungspflicht bei Arbeitslosigkeit von manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/03/13/private-krankenversicherung-und-die-befreiung-von-der-versicherungspflicht-bei-arbeitslosigkeit/comment-page-2/#comment-52650</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Sep 2010 15:08:37 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/03/13/private-krankenversicherung-und-die-befreiung-von-der-versicherungspflicht-bei-arbeitslosigkeit/#comment-52650</guid>
		<description>Hallo,
danke f&#252;r das Lob, das man viele unterschiedliche Antworten bekommt kann ich aus eigener Erfahrung nachvollziehen. Als ich mich zu Beginn meiner T&#228;tigkeit in der PKV informiert habe, ging mir das genauso. Irgendwann wurde mir das zu bl&#246;d und ich hab e angefangen die Gesetze selbst zu lesen. Da hatte ich nat&#252;rlich den Vorteil, dass ich mich Berufswegen damit auseinander gesetzt habe. Um ehrlich zu sein hat mir dabei auch viel die Arbeit hier auf das Blog geholfen. Da musste ich die Antworten meist selbst erarbeiten. Ist zwar aufwendig hat sich aber gelohnt das macht die PKV Financial einmalig.
Das ist recht kompliziert weil einige Regelungen greifen k&#246;nnten.
Zum einen ist die Frage ob sie das 55. Lebensjahr schon &#252;berschritten haben in diesem Falle bleiben sie immer in der PKV.
Wenn Sie das 55. Lebensjahr noch nicht &#252;berschritten haben kommt es darauf an welche Leistung sie beziehen:
1.	ALG 1 werden sie GKV Pflichtig und m&#252;ssen sie sich von der GKV Pflicht befreien lassen
2.	ALG 2 bleibe sie in der PKV und die ARGE zahlt eine Zuschuss zur PKV
Eine Befreiung gilt immer nur f&#252;r den Status f&#252;r den diese ausgestellt wurde. ich denke dies f&#252;hrt zu der Verwirrung weil die Befreiung nicht widerrufen werden kann.
Auf Grund Ihrer Zeilen gehe ich nun von folgender Situation aus:
Alter unter 55 und Bezug von ALG 1, durch eine Befreiung von der Versicherungspflicht, weiter in der PKV. 
In diesem Falle werden sie mit einer Besch&#228;ftigung unter der besonderen JAEG GKV pflichtig. Die einzige M&#246;glichkeit w&#228;re wenn sie &#252;ber 55 Jahre alt w&#228;ren. 
VG
manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo,<br />
danke f&#252;r das Lob, das man viele unterschiedliche Antworten bekommt kann ich aus eigener Erfahrung nachvollziehen. Als ich mich zu Beginn meiner T&#228;tigkeit in der PKV informiert habe, ging mir das genauso. Irgendwann wurde mir das zu bl&#246;d und ich hab e angefangen die Gesetze selbst zu lesen. Da hatte ich nat&#252;rlich den Vorteil, dass ich mich Berufswegen damit auseinander gesetzt habe. Um ehrlich zu sein hat mir dabei auch viel die Arbeit hier auf das Blog geholfen. Da musste ich die Antworten meist selbst erarbeiten. Ist zwar aufwendig hat sich aber gelohnt das macht die PKV Financial einmalig.<br />
Das ist recht kompliziert weil einige Regelungen greifen k&#246;nnten.<br />
Zum einen ist die Frage ob sie das 55. Lebensjahr schon &#252;berschritten haben in diesem Falle bleiben sie immer in der PKV.<br />
Wenn Sie das 55. Lebensjahr noch nicht &#252;berschritten haben kommt es darauf an welche Leistung sie beziehen:<br />
1.	ALG 1 werden sie GKV Pflichtig und m&#252;ssen sie sich von der GKV Pflicht befreien lassen<br />
2.	ALG 2 bleibe sie in der PKV und die ARGE zahlt eine Zuschuss zur PKV<br />
Eine Befreiung gilt immer nur f&#252;r den Status f&#252;r den diese ausgestellt wurde. ich denke dies f&#252;hrt zu der Verwirrung weil die Befreiung nicht widerrufen werden kann.<br />
Auf Grund Ihrer Zeilen gehe ich nun von folgender Situation aus:<br />
Alter unter 55 und Bezug von ALG 1, durch eine Befreiung von der Versicherungspflicht, weiter in der PKV.<br />
In diesem Falle werden sie mit einer Besch&#228;ftigung unter der besonderen JAEG GKV pflichtig. Die einzige M&#246;glichkeit w&#228;re wenn sie &#252;ber 55 Jahre alt w&#228;ren.<br />
VG<br />
manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Private Krankenversicherung und die Befreiung von der Versicherungspflicht bei Arbeitslosigkeit von H.Paschulke</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/03/13/private-krankenversicherung-und-die-befreiung-von-der-versicherungspflicht-bei-arbeitslosigkeit/comment-page-2/#comment-52645</link>
		<dc:creator>H.Paschulke</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 31 Aug 2010 13:03:53 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/03/13/private-krankenversicherung-und-die-befreiung-von-der-versicherungspflicht-bei-arbeitslosigkeit/#comment-52645</guid>
		<description>Hallo Manfred

Ein gro&#223;es Lob f&#252;r diese informative Seite. Leider bekommt man, was das Thema PKV angeht, mind. genau so viele verschiedene Antworten, wie man Leute fragt...Vielleicht k&#246;nnen Sie mir eine zuverl&#228;ssige Antwort geben?

Seit 1999 bin ich PKV versichert. Von 2005 bis 2009 war ich im EU-Ausland t&#228;tig und dort pflichtig in einer GKV versichert. (Lag im Verdienst aber deutlich &#252;ber der deutschen JAEG) Dort gibt es in dem Sinne keine PKV. Ein Ruhen hatte ich abgeschlossen. Nach R&#252;ckkehr war ich arbeitlos und das Amt erkl&#228;rte mir, da ich seit &#252;ber 10 Jahren PKV-versichert bin, m&#252;sse ich wieder in die PKV. Durch das Ruhen war es auch kein Problem, nur ich hatte nat&#252;rlich einen deutlich h&#246;heren Beitrag wegen des neuen Eintrittsalters. Meine Frage nun: Wenn ich jetzt zum 01.10. wieder eine Besch&#228;ftigung aufnehme und unter der JAEG (auch der speziellen) liege, bin ich dann wieder pflichtig in der GKV oder gilt meine &quot;unwiederrufliche Befreiung&quot; weiter? GKV und PKV geben hier verschiedene Ausk&#252;nfte. Ich m&#246;chte gerne in der PKV bleiben, ist das m&#246;glich?
Vielen Dank im Voraus f&#252;r Ihre kompetente Antwort.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred</p>
<p>Ein gro&#223;es Lob f&#252;r diese informative Seite. Leider bekommt man, was das Thema PKV angeht, mind. genau so viele verschiedene Antworten, wie man Leute fragt&#8230;Vielleicht k&#246;nnen Sie mir eine zuverl&#228;ssige Antwort geben?</p>
<p>Seit 1999 bin ich PKV versichert. Von 2005 bis 2009 war ich im EU-Ausland t&#228;tig und dort pflichtig in einer GKV versichert. (Lag im Verdienst aber deutlich &#252;ber der deutschen JAEG) Dort gibt es in dem Sinne keine PKV. Ein Ruhen hatte ich abgeschlossen. Nach R&#252;ckkehr war ich arbeitlos und das Amt erkl&#228;rte mir, da ich seit &#252;ber 10 Jahren PKV-versichert bin, m&#252;sse ich wieder in die PKV. Durch das Ruhen war es auch kein Problem, nur ich hatte nat&#252;rlich einen deutlich h&#246;heren Beitrag wegen des neuen Eintrittsalters. Meine Frage nun: Wenn ich jetzt zum 01.10. wieder eine Besch&#228;ftigung aufnehme und unter der JAEG (auch der speziellen) liege, bin ich dann wieder pflichtig in der GKV oder gilt meine &#8220;unwiederrufliche Befreiung&#8221; weiter? GKV und PKV geben hier verschiedene Ausk&#252;nfte. Ich m&#246;chte gerne in der PKV bleiben, ist das m&#246;glich?<br />
Vielen Dank im Voraus f&#252;r Ihre kompetente Antwort.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Das Arbeitsentgelt und die Zuordnung zum regelm&#228;&#223;igen Jahresarbeitsentgelt von manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/02/09/das-arbeitsentgelt-und-die-zuordnung-zum-regelmaessigen-jahresarbeitsentgelt/comment-page-1/#comment-52642</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 17:19:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/02/09/das-arbeitsentgelt-und-die-zuordnung-zum-regelmaessigen-jahresarbeitsentgelt/#comment-52642</guid>
		<description>Hallo Christian,
mir liegt der aktuelle Referentenentwurf zum GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) vor.
Wenn dieser so verwirklicht wird, dann wird die 3 Jahresregelung abgeschafft, die neue Regelung sieht vor, dass jeder Angestellte der in 2010 und in 2011 die JAEG &#252;berschreitet zum 01.01.2011 in die PKV wechseln kann. Woher haben sie die Zahlen dass die JAEG in 2011 JAEG 50025€ betrage wird. Wenn &#252;berhaupt k&#246;nnen das nur Insider wissen. Ich jedenfalls kann diese neue JAEG nicht best&#228;tigen.
Ich habe zu diesem Thema einen neuen Artikel geschrieben dieser wird in K&#252;rze ver&#246;ffentlicht. 
Also wenn Sie in 2010 die JAEG &#252;berschreiten und das Gesetz so in Kraft tritt, k&#246;nnen sie davon ausgehen, dass sie zum 01.01.2011 in die PKV wechseln k&#246;nnen.
Wenn Sie in die PKV wechseln ist es von besonderer Bedeutung, dass Sie sich mit den Leistungen der PKV auseinander setzten, damit meine ich nicht Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder 70 / 80% Zahnersatz. Das sind Nebenschaupl&#228;tze, sie m&#252;ssen sich jede wichtige Vertragsleistung ansehen. Oder Sie lassen sich von mir als Versicherungsmakler beraten. Dies w&#228;re mir nat&#252;rlich am liebsten
Vg
manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Christian,<br />
mir liegt der aktuelle Referentenentwurf zum GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) vor.<br />
Wenn dieser so verwirklicht wird, dann wird die 3 Jahresregelung abgeschafft, die neue Regelung sieht vor, dass jeder Angestellte der in 2010 und in 2011 die JAEG &#252;berschreitet zum 01.01.2011 in die PKV wechseln kann. Woher haben sie die Zahlen dass die JAEG in 2011 JAEG 50025€ betrage wird. Wenn &#252;berhaupt k&#246;nnen das nur Insider wissen. Ich jedenfalls kann diese neue JAEG nicht best&#228;tigen.<br />
Ich habe zu diesem Thema einen neuen Artikel geschrieben dieser wird in K&#252;rze ver&#246;ffentlicht.<br />
Also wenn Sie in 2010 die JAEG &#252;berschreiten und das Gesetz so in Kraft tritt, k&#246;nnen sie davon ausgehen, dass sie zum 01.01.2011 in die PKV wechseln k&#246;nnen.<br />
Wenn Sie in die PKV wechseln ist es von besonderer Bedeutung, dass Sie sich mit den Leistungen der PKV auseinander setzten, damit meine ich nicht Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder 70 / 80% Zahnersatz. Das sind Nebenschaupl&#228;tze, sie m&#252;ssen sich jede wichtige Vertragsleistung ansehen. Oder Sie lassen sich von mir als Versicherungsmakler beraten. Dies w&#228;re mir nat&#252;rlich am liebsten<br />
Vg<br />
manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Krankenversicherung f&#252;r Kinder in der PKV und der GKV von manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2009/02/03/krankenversicherung-fuer-kinder-in-der-pkv-und-der-gkv/comment-page-1/#comment-52641</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 30 Aug 2010 17:05:57 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Harald,
Ihre Frage habe wir inzwischen schon gekl&#228;rt.
Zum Thema &#196;nderung der Versicherungspflicht habe ich nun auch einen Artikel geschrieben der wir in B&#228;lde ver&#246;ffentlicht.
VG
Manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Harald,<br />
Ihre Frage habe wir inzwischen schon gekl&#228;rt.<br />
Zum Thema &#196;nderung der Versicherungspflicht habe ich nun auch einen Artikel geschrieben der wir in B&#228;lde ver&#246;ffentlicht.<br />
VG<br />
Manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Das Arbeitsentgelt und die Zuordnung zum regelm&#228;&#223;igen Jahresarbeitsentgelt von Christian</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/02/09/das-arbeitsentgelt-und-die-zuordnung-zum-regelmaessigen-jahresarbeitsentgelt/comment-page-1/#comment-52639</link>
		<dc:creator>Christian</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 27 Aug 2010 21:24:01 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2007/02/09/das-arbeitsentgelt-und-die-zuordnung-zum-regelmaessigen-jahresarbeitsentgelt/#comment-52639</guid>
		<description>Hallo Manfred, 

vielen Dank f&#252;r das informative Forum. 

Ich werde erstmals die JAEG 2010 &#252;berschreiten mit 49980€ - knapp, aber immerhin. :-)
Nachdem nun so gut wie sicher feststeht, das das einmalige &#220;berschreiten der JAEG reicht um versicherungsfrei zu werden, stellt sich f&#252;r mich noch die Frage nach der vorauss. Betrachtungsweise. 
Leider wird die JAEG 50025€ betragen und nicht wie geplant gesenkt. 

Jetzt w&#252;rde ich mit meinem regel. JAE 2010 nicht 2011 die JAEG &#252;berschreiten. 

Jedoch wird auf Grund Tariferh&#246;hung mein Gehalt im Jan 2011 angehoben und damit k&#228;me ich wieder &#252;ber die Grenze. 

Wird jetzt die vorauss. Berechnung im Jan 11 vorgenommen mit dem Gehalt des Jan11 oder im Dez 10 f&#252;r 2011? 

Ich konnte das bisher nicht so ganz deutlich herauslesen, vielleicht k&#246;nnen Sie mir helfen???

Vielen DANK schonmal und viele Gr&#252;&#223;e
Christian</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred, </p>
<p>vielen Dank f&#252;r das informative Forum. </p>
<p>Ich werde erstmals die JAEG 2010 &#252;berschreiten mit 49980€ &#8211; knapp, aber immerhin. <img src='http://www.pkv-financial.de/wblog/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /><br />
Nachdem nun so gut wie sicher feststeht, das das einmalige &#220;berschreiten der JAEG reicht um versicherungsfrei zu werden, stellt sich f&#252;r mich noch die Frage nach der vorauss. Betrachtungsweise.<br />
Leider wird die JAEG 50025€ betragen und nicht wie geplant gesenkt. </p>
<p>Jetzt w&#252;rde ich mit meinem regel. JAE 2010 nicht 2011 die JAEG &#252;berschreiten. </p>
<p>Jedoch wird auf Grund Tariferh&#246;hung mein Gehalt im Jan 2011 angehoben und damit k&#228;me ich wieder &#252;ber die Grenze. </p>
<p>Wird jetzt die vorauss. Berechnung im Jan 11 vorgenommen mit dem Gehalt des Jan11 oder im Dez 10 f&#252;r 2011? </p>
<p>Ich konnte das bisher nicht so ganz deutlich herauslesen, vielleicht k&#246;nnen Sie mir helfen???</p>
<p>Vielen DANK schonmal und viele Gr&#252;&#223;e<br />
Christian</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Krankenversicherung f&#252;r Kinder in der PKV und der GKV von Harald</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2009/02/03/krankenversicherung-fuer-kinder-in-der-pkv-und-der-gkv/comment-page-1/#comment-52637</link>
		<dc:creator>Harald</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 18:51:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2009/02/03/krankenversicherung-fuer-kinder-in-der-pkv-und-der-gkv/#comment-52637</guid>
		<description>Hallo Manfred, danke f&#252;r die Antwort. Hier liegt wohl ein Mi&#223;verst&#228;ndniss vor. Mit Ende diesen Jahres verdiene ich bereits 3 Jahre &#252;ber der BBG, daher endet die Versicherungspflicht f&#252;r mich in jedem Fall. Die Frage, die sich mir stellt, ob ich bereits jetzt zum 31.12.2010 k&#252;ndigen kann oder ob ich die K&#252;ndigung erst nach dem 01.01.2011 (also z. B. am 02.01.2011) aussprechen kann. 
Gr&#252;&#223;e,
Harald</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred, danke f&#252;r die Antwort. Hier liegt wohl ein Mi&#223;verst&#228;ndniss vor. Mit Ende diesen Jahres verdiene ich bereits 3 Jahre &#252;ber der BBG, daher endet die Versicherungspflicht f&#252;r mich in jedem Fall. Die Frage, die sich mir stellt, ob ich bereits jetzt zum 31.12.2010 k&#252;ndigen kann oder ob ich die K&#252;ndigung erst nach dem 01.01.2011 (also z. B. am 02.01.2011) aussprechen kann.<br />
Gr&#252;&#223;e,<br />
Harald</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Versicherungspflichtgrenze 2009 von manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/11/02/versicherungspflichtgrenze-2009/comment-page-1/#comment-52636</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 18:20:06 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/11/02/versicherungspflichtgrenze-2009/#comment-52636</guid>
		<description>Hallo Ralf,
Entschuldigung habe ich mich verschrieben das ist nat&#252;rlich SGB V §6 (1).
Nee, ich denke nicht dass die PKV g&#252;nstiger ist als die GKV. Dass die PKV in allem erster Klasse ist kann ich auch nicht wirklich bejahen.
Das ist oft ein Irrtum, dass man meint, dass die PKV wie die GKV ist nur ein bisschen besser.
Die PKV ist aber nicht so die PKV ist anders als die GKV und das komplett, da gibt es Bereiche wo die GKV besser ist als die PKV, dass sind zwar wenige, aber durchaus kostspielig wenn man diese braucht.
In anderen Bereichen ist die PKV besser als die GKV. Die Kosten sind bei der PKV auf jeden einzelnen abgestimmt, das bedeutet jeder Versicherte zahlt seinen Beitrag. In der GKV gibt es die Familienversicherung. Au&#223;erdem b&#252;rdet der Staat der GKV sehr viele Versicherungsfremdeleistungen auf, die grunds&#228;tzlich w&#252;nschenswerte sind, aber in der GKV nix zu suchen haben. Damit wird das Geld der GKV Versicherten verplempert. Ist nat&#252;rlich auch ein Wahlkampfmittel, aber diese Diskussion w&#252;rde zu weit f&#252;hren.
VG
manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ralf,<br />
Entschuldigung habe ich mich verschrieben das ist nat&#252;rlich SGB V §6 (1).<br />
Nee, ich denke nicht dass die PKV g&#252;nstiger ist als die GKV. Dass die PKV in allem erster Klasse ist kann ich auch nicht wirklich bejahen.<br />
Das ist oft ein Irrtum, dass man meint, dass die PKV wie die GKV ist nur ein bisschen besser.<br />
Die PKV ist aber nicht so die PKV ist anders als die GKV und das komplett, da gibt es Bereiche wo die GKV besser ist als die PKV, dass sind zwar wenige, aber durchaus kostspielig wenn man diese braucht.<br />
In anderen Bereichen ist die PKV besser als die GKV. Die Kosten sind bei der PKV auf jeden einzelnen abgestimmt, das bedeutet jeder Versicherte zahlt seinen Beitrag. In der GKV gibt es die Familienversicherung. Au&#223;erdem b&#252;rdet der Staat der GKV sehr viele Versicherungsfremdeleistungen auf, die grunds&#228;tzlich w&#252;nschenswerte sind, aber in der GKV nix zu suchen haben. Damit wird das Geld der GKV Versicherten verplempert. Ist nat&#252;rlich auch ein Wahlkampfmittel, aber diese Diskussion w&#252;rde zu weit f&#252;hren.<br />
VG<br />
manfred</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Versicherungspflichtgrenze 2009 von Ralf</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/11/02/versicherungspflichtgrenze-2009/comment-page-1/#comment-52635</link>
		<dc:creator>Ralf</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 17:43:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/11/02/versicherungspflichtgrenze-2009/#comment-52635</guid>
		<description>Hallo Manfred,

§ 10 SGB V ist doch &quot;Familienversicherung&quot;, was hat das mit meinem Fall zu tun...???

Es war wirklich die GKV, die den Stein ins Rollen brachte, dann musste der Ex-AG wohl so reagieren, ich habe mir den Schriftverkehr zuschicken lassen. Der Sachbearbeiter des AG sagte mir aber w&#246;rtlich am Telefon, dass es ihm &quot;egal&quot; sei, wo ich versichert bin, er m&#252;sse sich nur an die Gesetze halten.
Mit der PKV kommt auch der AG oft g&#252;nstiger weg, weil die Beitr&#228;ge meist deutlich niedriger sind, zumindest ist das bei mir so.

Tja, es ist wirklich seltsam in diesem Land, es gibt die Versicherung erster Klasse (PKV) und die zweiter Klasse (GKV), nur ist die erste Klasse billiger, aber man darf die nicht nehmen, weil Vater Staat alles, aber auch alles regeln will und keine Selbstbestimmung f&#252;r jeden Einzelnen zulassen m&#246;chte...

VG
Ralf</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Manfred,</p>
<p>§ 10 SGB V ist doch &#8220;Familienversicherung&#8221;, was hat das mit meinem Fall zu tun&#8230;???</p>
<p>Es war wirklich die GKV, die den Stein ins Rollen brachte, dann musste der Ex-AG wohl so reagieren, ich habe mir den Schriftverkehr zuschicken lassen. Der Sachbearbeiter des AG sagte mir aber w&#246;rtlich am Telefon, dass es ihm &#8220;egal&#8221; sei, wo ich versichert bin, er m&#252;sse sich nur an die Gesetze halten.<br />
Mit der PKV kommt auch der AG oft g&#252;nstiger weg, weil die Beitr&#228;ge meist deutlich niedriger sind, zumindest ist das bei mir so.</p>
<p>Tja, es ist wirklich seltsam in diesem Land, es gibt die Versicherung erster Klasse (PKV) und die zweiter Klasse (GKV), nur ist die erste Klasse billiger, aber man darf die nicht nehmen, weil Vater Staat alles, aber auch alles regeln will und keine Selbstbestimmung f&#252;r jeden Einzelnen zulassen m&#246;chte&#8230;</p>
<p>VG<br />
Ralf</p>
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		<title>Kommentar zu Versicherungspflichtgrenze 2009 von manfred</title>
		<link>http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/11/02/versicherungspflichtgrenze-2009/comment-page-1/#comment-52633</link>
		<dc:creator>manfred</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 26 Aug 2010 16:23:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.pkv-financial.de/wblog/2008/11/02/versicherungspflichtgrenze-2009/#comment-52633</guid>
		<description>Hallo Ralf,
nun  geregelt ist das im SGB V §10 dieser ist eigentlich eindeutig, manche GKV interpretieren das halt anders. Das ist wie im wahren Leben. Ich kann alles machen, solange sich niemand daran st&#246;rt. Erst wenn ein Richter sagt wie es gemacht werden muss gibt es eine verbindliche Auslegung des ganzen. In Bezug auf die Befreiung w&#228;hrend ALG Bezug gibt es eben 2 Rechtsauffassungen. Erst wenn ein Sozialgericht hier eine Entscheidung f&#228;llt welche Rechtsauffassung die richtige, ist gibt es eine Sicherheit. Solange das aber nicht vor Gericht ausgefochten ist bleibt alles beim Alten, w&#228;re m&#246;glich, dass Sie der erste sind. Da w&#228;re ich aber gespannt wie das ausgeht.
Das die Kasse interveniert hat glaube ich eher nicht. Der AG ist verpflichtet ein Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis zu melden. Die Kasse nimmt das normalerweise so wie die Meldung erfolgt. Das kommt i.d.R. raus, wenn bei dem AG ein Pr&#252;fer der Dt. Rentenversicherung die Sozialversicherungsdaten pr&#252;ft. Ich nehme stark an, dass Ihr alter AG eine Besuch von einem solche Pr&#252;fer hatte.
Gr&#252;&#223;e
manfred</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Ralf,<br />
nun  geregelt ist das im SGB V §10 dieser ist eigentlich eindeutig, manche GKV interpretieren das halt anders. Das ist wie im wahren Leben. Ich kann alles machen, solange sich niemand daran st&#246;rt. Erst wenn ein Richter sagt wie es gemacht werden muss gibt es eine verbindliche Auslegung des ganzen. In Bezug auf die Befreiung w&#228;hrend ALG Bezug gibt es eben 2 Rechtsauffassungen. Erst wenn ein Sozialgericht hier eine Entscheidung f&#228;llt welche Rechtsauffassung die richtige, ist gibt es eine Sicherheit. Solange das aber nicht vor Gericht ausgefochten ist bleibt alles beim Alten, w&#228;re m&#246;glich, dass Sie der erste sind. Da w&#228;re ich aber gespannt wie das ausgeht.<br />
Das die Kasse interveniert hat glaube ich eher nicht. Der AG ist verpflichtet ein Besch&#228;ftigungsverh&#228;ltnis zu melden. Die Kasse nimmt das normalerweise so wie die Meldung erfolgt. Das kommt i.d.R. raus, wenn bei dem AG ein Pr&#252;fer der Dt. Rentenversicherung die Sozialversicherungsdaten pr&#252;ft. Ich nehme stark an, dass Ihr alter AG eine Besuch von einem solche Pr&#252;fer hatte.<br />
Gr&#252;&#223;e<br />
manfred</p>
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