Pflegezusatzversicherung von der Axa

Mai 5th, 2010 by Andre | No Comments | Filed in Pflege + Versicherung

Dem Thema Pflege wird aufgrund der demographischen Entwicklung in den kommenden Jahren noch mehr Bedeutung zukommen als es jetzt schon der Fall ist. Dementsprechend interessant und inzwischen auch umkämpft ist der Markt für private Pflegezusatzversicherungen. Einer der Aspiranten mit besonders hohen Ansprüchen ist die Axa Krankenversicherung. Sie plant, innerhalb von fünf Jahren Marktführer in diesem Bereich zu sein. Ein hehres Ziel.

Der aktuelle Bestand beläuft sich auf 115.000 Verträge. Thomas Michels, Vorstand der privaten Krankenversicherung der Axa, peilt in den nächsten Jahren eine halbe Millionen Kunden an. Die Chancen stehen nicht schlecht. Bislang haben 1,5 Millionen gesetzlich Krankenversicherte privat für das Pflegefallrisiko vorgesorgt, mit steigender Tendenz. Denn die Kosten, zum Beispiel für die stationäre Pflege, werden durch die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht einmal ansatzweise gedeckt. Diese Lücke lässt sich über eine private Zusatzabsicherung schließen.

Eine von der Axa in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage des FAZ-Instituts belegt, dass sich zunehmend mehr Menschen für eine solche Absicherung interessieren. Von den über 18-jährigen sind es 38 Prozent, die mit dem Gedanken spielen, für den Pflegefall vorzusorgen. Wichtig war den meisten, dass nicht nur finanzielle, sondern auch unterstützende Leistungen erbracht werden. Konkret gewünscht wird unter anderem, dass die Versicherung bei der Suche nach einem Pflegeplatz oder einer Haushaltshilfe einspringt und mit weiteren Informationsangeboten aufwartet.

Diese Wünsche wurden in der neuen Produktlinie der Axa Krankenversicherung aufgegriffen. Zudem hat das Unternehmen großen Wert auf eine möglichst einfache Vertragsgestaltung gelegt. Statt eines kompletten Fragenkatalogs zur Gesundheit müssen nur zwei Fragen beantwortet werden. Zum einen geht es darum, ob der Interessent berufs- oder erwerbsunfähig ist. Zum anderen möchte die Axa wissen, ob laufende Kontrolluntersuchungen nötig sind und ob innerhalb des nächsten halben Jahres Medikamente eingenommen werden müssen. Für Kunden über 66 Jahren sind es mehr Fragen.

Die Kosten für die private Pflegezusatzversicherung der Axa belaufen sich bei einer rein finanziellen Absicherung in sämtlichen Pflegestufen auf 50 Euro im Monat für eine 45-jährige Frau. Enthalten ist dann auch eine Akuthilfe im Pflegefall. Kunden, die gleich die ganze Familie absichern wollen, inklusive Kindern und Großeltern, müssen rund 200 Euro investieren. Ob sich diese Prämien in einem Rahmen bewegen, den die Deutschen zu zahlen bereit sind, wurde bei der Umfrage leider nicht abgeklärt.

Forderung: Das Arznei-Sparpaket auf die private Krankenversicherung ausweiten

April 28th, 2010 by Andre | No Comments | Filed in Krankenversicherung, Politik

Die Ausgaben für Arzneimittel gehören zu den Problemen, mit denen nicht nur die gesetzlichen, sondern auch die privaten Krankenversicherungen zu kämpfen haben. Bislang dreht sich beim geplanten Sparpaket der Bundesregierung jedoch alles nur um die Interessen der gesetzlichen Kassen. Michael Hennrich, Arzneimittel-Experte der Unionsfraktion, forderte daher im Gespräch mit der „Ärzte Zeitung“, sich auch um die PKV zu kümmern und Spielräume zur Kostendämpfung zu schaffen, um das System überlebensfähig zu halten.

„Es ist auch eine soziale Frage, dass wir die Entwicklung der Ausgaben bei der PKV in den Blick nehmen“, ergänzt Jens Spahn (CDU). Denn gerade für einkommensschwache Beamte und Pensionäre seien die Beitragssatzerhöhungen kaum noch zu stemmen. Dass Handlungsbedarf besteht, beweist das Gutachten von IGES und Rürup (wir berichteten), das im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt wurde, aber sehr schnell im „Giftschrank“ landete. Die Aussagen in dem Papier sind relativ klar: Die privaten Krankenversicherungen sehen sich mit drastisch steigenden Ausgaben für Medikamente und ärztliche Leistungen konfrontiert.

Wenn sich das Arzneimittel-Sparpaket der Bundesregierung wie geplant ausschließlich auf die gesetzlichen Krankenkassen konzentriert, könnte diese Entwicklung noch verschärft werden, warnt Michael Hennrich. Er befürchtet, dass die Pharmaindustrie ihre Gewinneinbußen über höhere Preise für Kunden der privaten Krankenversicherungen kompensiert. Eine Umsetzung des Paketes eins zu eins auf die PKV sei allerdings nicht möglich. Dafür seien die Systeme zu unterschiedlich. Angst vor der Reaktion der Industrie habe er nicht, sagt Hennrich. Ihm gehe es um die Versicherten der PKV.

Die Versicherungsunternehmen dürfte er ohnehin auf seiner Seite haben. Die privaten Krankenversicherungen fordern seit längerer Zeit mehr Mitspracherecht bei der Preisgestaltung und haben bereits auf die Pläne von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) reagiert. Sie erwarten, dass auch die neun Millionen privat Versicherten von den geplanten Arzneirabatten profitieren dürfen.

Beschwerden gegen die private Krankenversicherung nehmen zu

April 20th, 2010 by Andre | No Comments | Filed in Private Krankenversicherung, Statistik

5.015 Beschwerden wurden im vergangenen Jahr gegen die privaten Krankenversicherungen eingereicht, 15 Prozent mehr als 2008 (4.200). Das geht aus der Statistik des zuständigen Ombudsmanns hervor. Mit Blick auf die Gesamtzahl der privat Krankenversicherten hält sich die Beschwerdequote allerdings in Grenzen. 8,8 Millionen Kunden mit Vollversicherung zählen die PKV. Damit haben sich weniger als ein Prozent an die Schlichtungsstelle gewandt.

Experten gehen davon aus, dass die Zahl der Beschwerden in diesem Jahr weiter steigen wird. Der häufigste Grund, weshalb Kunden sich über ihre private Krankenversicherung beschwert haben, war und wird auch weiterhin die Notwendigkeit medizinischer Leistungen sein.

Helmut Müller, Mitarbeiter der Schlichtungsstelle, die von den Versicherungsbeiträgen finanziert wird, sprach während der Tagung des Bundes der Versicherten (BdV) von einem Trend, was die Unzufriedenheit der Versicherten betrifft. Er belegte diese Aussage mit Hochrechnungen und einer Analyse der Beschwerdeeingänge in der Zeit von Januar bis März 2010.

Ausgehend von diesen Zahlen werden der Ombudsmann und seine Mitarbeiter im laufenden Jahr noch mehr zu tun haben. Rückschlüsse auf die Situation der privaten Krankenversicherung können trotz oder gerade wegen dieser Zahlen nicht gezogen werden. Letztlich sind es nur 0,06 Prozent der Versichertengemeinschaft – inklusive der gesetzlich Krankenversicherten mit Zusatzpolice –, die den Ombudsmann eingeschaltet haben.

Ob eine Behandlung medizinisch notwendig ist, stand dabei zu 22,9 Prozent zur Debatte und erwies sich erneut als größter Streitpunkt. Deutlich dahinter folgen erst die Beschwerden über die Beiträge. Sie machen nur 13,9 Prozent aus. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen kommen auf 10,4 Prozent, die Kündigung des Vertrages auf 9,0 Prozent und die Gewährleistung von Heil-, Hilfs- und Arzneimitteln auf 8,2 Prozent.

Geht es um die Anpassung der Beiträge, zeigten sich ebenfalls 8,2 Prozent unzufrieden – deutlich weniger als man annehmen sollte. Denn gerade beim Geld hört in der Regel doch die Freundschaft auf.

Grüne wollen Trennung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung aufheben

April 15th, 2010 by Andre | 2 Comments | Filed in Politik

Das Thema Gesundheitspolitik stand bislang nicht unbedingt auf der Prioritätenliste der Grünen. Angesichts der bevorstehenden Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen, der Vorschläge von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) zur einkommensunabhängigen Kopfpauschale und des allgemeinen Interesses hat sich der Wind ein wenig gedreht. In einem Leitantrag präsentiert die Partei jetzt ihre Vorstellungen von einer Reform des Gesundheitswesens und einer grünen Gesundheitspolitik.

Im Fokus steht dabei vor allem der Widerstand gegen die Pläne von Philipp Rösler. Die Grünen bezeichnen seine Politik als „unsolidarisch und klientelbezogen“. Dem müsse man sich mit aller Kraft in den Weg stellen. Im Gespräch mit Morgenpost Online erklärte Grünen-Chefin Claudia Roth: „Wir wollen ein solidarisches Gesundheitssystem, in dem jeder unabhängig von seinem Geldbeutel die notwendige Versorgung bekommt“. Diese Ziele sollen mit mehr Prävention und einer Bürgerversicherung umgesetzt werden. Ähnliche Töne hatten die Grünen schon zur Bundestagswahl 2009 angeschlagen.

Dass diese Ideen jetzt neu aufgelegt werden, hat einen Grund: die „Zwei-Klassen-Medizin à la FDP“. Genau dagegen sprechen sich die Grünen aus, weil Millionen von Versicherten zu Bittstellern würden und es keine Gerechtigkeit mehr gäbe. Mit der Bürgerversicherung bereite man der Abwanderung der wirtschaftlich leistungsstärksten und gesündesten Bevölkerungsgruppen in die private Krankenversicherung ein Ende. Dann könne sich auch niemand mehr dem Solidarausgleich entziehen. Die Trennung von gesetzlichen Krankenkassen und PKV sei ohnehin „unsinnig und ungerecht“. Sie soll abgeschafft werden. Gleiches gilt für Zuzahlungen, Zusatzbeiträge, die Praxisgebühr und die Mitversicherung der Frau über den Ehepartner.

Finanziert werden soll die von den Grünen präferierte Bürgerversicherung über einkommensabhängige Beiträge und einen Zuschuss vom Bund. Hintergedanke des Leitantrages ist es, die Diskussion zur Gesundheitspolitik innerhalb der Partei anzuregen, im Sinne einer Ideenwerkstatt. An erster Stelle müsse dabei die gesundheitliche Selbstverantwortung stehen. Grundsätzlich geht es den Grünen darum, wieder die Patienten und Versicherten in den Mittelpunkt der Gesundheitspolitik zu rücken, damit sie „selbstbestimmt mit ihrer Gesundheit umgehen können“.

Vermittlung der privaten Krankenversicherung

April 12th, 2010 by Manfred | 2 Comments | Filed in Private Krankenversicherung

Es brodelt im Vertrieb der Versicherungen allgemein und speziell auch im Vertrieb der privaten Krankenversicherung. Der Wettbewerb wird angeblich härter und so sinnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auf Abhilfe.

Eine Selbstverpflichtung hinsichtlich der Verkaufsmethoden soll die gesamte Branche in die Zucht nehmen, dazu meinte der GDV-Präsident Rolf-Peter Hoenen in der Financial Times Deutschland (FTD) :”Wir werden alles tun, um eine saubere Beratung zu gewährleisten, zu der wir auch gesetzlich verpflichtet sind”.

Das Übel sei in der provisionsgetriebenen Umdeckung von Lebens- und Krankenversicherung erkannt worden. Diese Umdeckungen würden immerhin über 30 Prozent des Neugeschäftes in der Privaten Krankenversicherung ausmachen. Nun sollen der Wettbewerb und damit diese Umdeckungen in der PKV nach dem Willen des GDV-Präsidenten Hoenen durch den Plan eines Branchenkodex zum Vertrieb ausgehebelt werden. Nach Meinung dieser „Experten“ würden die ausschließlich provisionsgetriebenen Vermittler, die bestehende Krankenversicherung schlecht machen, um so den Kunden dazu zu bewegen, diese PKV zu kündigen und so eine neue Private Krankenversicherung abschließen zu können. Die daraus resultierende Provision müsse dann der Kunde zahlen. Dieses Thema wird in der PKV Branche heiß diskutiert. .” Es sei nicht einfach, die verschiedenen Interessen in der Branche unter einen Hut zu bringen, aber es muss einen gemeinsamen Nenner geben, und ich hoffe, dass er nicht zu klein sein wird.” teilte dazu Hoenen in der FTD mit. Aus diesem Grunde werden in der Branche für Vertreter Checklisten erarbeitet, dazu Hoenen “Der Berater muss die Interessen des Kunden sauber ermitteln und recherchieren.”

Wenn ich diese Diskussion so mitverfolge verstehe ich die Welt nicht mehr, ich kann mich noch gut an die Reden anlässlich der letzten Schmidt´sche Gesundheitsreform erinnern, Tenor aller „Experten“ der damaligen Regierungsparteien war, dass es in der PKV keinen Wettbewerb gäbe. Deshalb sollten die Alterungsrückstellungen auch übertragbar gemacht werden um den Wettbewerb in der PKV anzukurbeln. Dies ist inzwischen ja auch geschehen und die PKV Kunden in der neuen PKV Welt zahlen für diese Mehrleistung einen Beitragsaufschlag von 10-20%. Das seitens der PKV der Wettbewerb unerwünscht ist kann ich ja noch verstehen. Dass die Verbraucherschützer diese Diskussion für Ihre eigenen Interessen nutzen wollen, verstehe ich auch, immerhin geht es da um Hunderte von Mio € an möglichen neuen Subventionen. Da kann man die Mitbewerber durchaus mal etwas diffamieren. Nur, dass nun auch angeblich die Politik sich gegen den vor 3 Jahren verabschiedeten Wettbewerb wendet ist mir nicht so ganz verständlich. Was in der ganzen Diskussion nicht angesprochen wird ist doch die Tatsache, dass ich (und jeder andere) verantwortungsbewusste Versicherungsmakler den Bedarf meines Mandanten zu prüfen hat. Ist der Mandant schon privat versichert gibt es drei mögliche Ergebnisse einer Beratung:

  1. Die bestehende PKV passt, somit besteht kein Handlungsbedarf
  2. Die bestehende PKV passt nicht, nun folgt die Prüfung ob die fehlenden Leistungen durch eine Tarifumstellung beim gleichen Anbieter zu haben sind.
  3. Ist dies nicht möglich, muss die Frage geklärt werden, ob der Nutzen eines Wechsels zu einem anderen Anbieter z. B. den Verlust der Alterungsrückstellungen (in der alten PKV Welt) wert ist. Diese Frage muss sich der Mandant selbst beantworten.

Ziel einer Beratung muss es immer sein den Bedarf eines Mandanten aufzudecken und Lösungen anzubieten. Ich glaube man sollte die Verbraucher nicht für dumm halten, ich denke, dass inzwischen jeder Verbraucher weiß, dass der Abschluss einer neuen PKV mit Abschlusskosten verbunden ist. Zumal diese ja auch extra ausgewiesen werden müssen. Dass die PKV Unternehmen, welche im Bereich der Leistung schwächer sind, kein großes Interesse an einem Wettbewerb haben ist wohl sehr verständlich. Dass diese PKV Unternehmen dann von Kannibalisierung der Tarife und Provisionsgier sprechen kann ich auch nachvollziehen, sinnvoll ist dies allerdings nicht. Möglicherweise wäre ein Weg die Provisionsstrukturen zu ändern, weniger Abschlussprovision dafür höhere Bestandsprovisionen. Dies käme auch den verantwortungsbewussten Vermittlern zugute, die mehr Wert auf die Qualität als auf den schnellen Abschluss legen.

Private Krankenversicherer wollen Verhandlungsmandat

April 8th, 2010 by Manfred | 8 Comments | Filed in Politik, Private Krankenversicherung

Wie wir schon in einem Artikel am 03.03.2010 berichtet haben, möchten die privaten Krankenversicherungen die Möglichkeit haben durch Verträge mit verscheidenden Ärztegruppen auf die Qualität und die Kosten der erforderlichen Behandlung Einfluss zu nehmen. Erwartungsgemäß sind solche Vereinbarungen seitens der Leistungserbringer unerwünscht.

Nun fordert der PKV Verband erneut die Regierung auf, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, in dem die privaten Krankenversicherungen mit den Leistungserbringern über die Qualität und die Kosten verhandeln können. Dieses Gesetz soll ein generelles Verhandlungsmandat beinhalten. Grund für den erneuten Vorstoß des PKV Verbandes ist das Scheitern eines Pilotprojekts mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB). Ziel dieses Projektes war, bei der Versorgung von Privatpatienten die Qualität und den Service der Leistungserbringer zu fördern. Dies sollte durch ein Gütesiegel erreicht werden, welches niedergelassene Ärzte erhalten sollten. Die Verpflichtung, bestimmte Standards einzuhalten, sollte die Voraussetzung sein um das Gütesiegel zu erhalten.

Nach dem Abschluss dieser Verhandlungen, welche durch den KVB Chef Axel Munte geführt wurde, bereitete die Vertreterversammlung KVB dem Ganzen ein jähes Ende. Herr Munte musste die Vereinbarung auf Grund der Forderung der KVB Vertreterversammlung rückwirkend auflösen. Diese Entscheidung löste beim PKV Verband Unverständnis aus, Volker Leienbach als Direktor des PKV-Verbands sagte zu dieser Entscheidung: “Der Widerstand ärztlicher Standesvertreter gegen diesen Vertrag ist nur so zu erklären, dass sie damit Interessen verfolgen, die ganz offensichtlich mit Qualität nichts zu tun haben”, es ging doch nur um eine besser Qualität zu Gunsten der Patienten. Weiter forderte er, dass sich “innovative Ärzteverbände”, auf solche Vereinbarungen einlassen sollten.

Wegen dieser Blockadehaltung in Bayern sieht Leienbach den Gesetzgeber in der Pflicht der PKV Branche ein eigenes Verhandlungsmandat durch eine gesetzliche Regelung einzuräumen: “Sie muss einen klaren rechtlichen Rahmen für ein generelles Verhandlungsmandat der privaten Krankenversicherung schaffen, damit in fairer Partnerschaft mit Ärzten und anderen Leistungserbringern Verträge über Qualität, Mengen und Preise von Gesundheitsleistungen möglich werden”, fordert Leienbach.

Möglicherweise entpuppt sich die Entscheidung der Vertreterversammlung des KVB in Bayern als Pyrrhussieg. Wenn dieser Vorgang der Auslöser für die Politik wäre der Forderung des PKV Verbandes Rechnung zu tragen. Ein solches Verhandlungsmandat könnte erhebliche Auswirkungen auf die Tarifgestaltung in der PKV haben, weil durch entsprechende Vereinbarungen zwischen den Leistungserbringern und der PKV eine Leistungssteuerung und damit eine noch feinere Tarifgestaltung möglich würde. Dies macht es natürlich für uns Versicherungsmakler nicht einfacher. Denn der Verkauf der PKV wird leider allzu oft über den Preis verhandelt, ohne sich groß zu überlegen welche Leistungen tatsächlich eingekauft werden. Da nehme ich gerne die Automobilbranche als Beispie. Es gibt (zumindest habe ich mir das sagen lassen) inzwischen ein neues Auto für 5000 € und wie meine geneigten Leser sicher wissen, gibt es nach oben fast keine Grenzen. Es wird niemand bestreiten, dass ein 5000 € Auto auch fährt und damit den Zweck, den Fahrer von A nach B zu bringen, erfüllt. Die Frage ist, was passiert dem Fahrer, wenn dieser in einen schweren Unfall verwickelt ist.

Die gleiche Frage stellt sich in der privaten Krankenversicherung: Wie werde ich behandelt, wenn ich ernsthaft krank werde, darüber muss man sich zwingend Gedanken machen, wenn man in die PKV wechseln möchte

HUK-Coburg Krankenversicherung mit neuem Kooperationspartner

April 8th, 2010 by Andre | No Comments | Filed in Private Krankenversicherung, Versicherungen, Wirtschaft

Die Kosten für Arzneimittel gehören derzeit zu den größten Kritikpunkten in der Debatte um das Gesundheitswesen. Kooperationsverträge wie sie jetzt von der privaten Krankenversicherung der HUK-Coburg mit dem forschenden Pharmaunternehmen AstraZeneca Deutschland geschlossen wurden, könnten auf Dauer ein wenig Entlastung für die Versicherten bringen.

In der gemeinsamen Pressemitteilung der beiden Unternehmen heißt es: „Durch die Vereinbarung wird sichergestellt, dass Kunden der HUK-Coburg die Kosten für AstraZeneca-Produkte auch weiterhin zu 100 Prozent erstattet bekommen.“ Berücksichtigt werden im Kooperationsvertrag Medikamente für die Bereiche Herz-Kreislauf, Atemwege, Magen-Darm und Neurowissenschaften. Dadurch verringerten sich die Erstattungskosten für die jeweiligen Produkte.

Von Interesse ist die Zusammenarbeit der privaten Krankenversicherung mit dem Pharmaunternehmen für alle Kunden im sogenannten Select-Tarif der HUK-Coburg. Er zeichne sich dadurch aus, dass er „teilweise um mehr als 20 Prozent günstiger“ sei als vergleichbare Komforttarife. Für Dr. Hans Olav Herøy, Vorstandsmitglied der HUK-Coburg, stellt die Vereinbarung daher einen weiteren Baustein dar, mit dem das sehr gute Preis-Leistungsverhältnis gesichert werde.

Seitens AstraZeneca wird die Partnerschaft mit der PKV als Möglichkeit gesehen, „die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung für die Versicherten“ zu erhöhen. Geschäftsführer Henning Wrogemann erklärte dazu: „Die Vereinbarung ist Beleg für das Engagement unseres Unternehmens, in Zusammenarbeit mit den Krankenversicherungen innovative Verträge abzuschließen.“

Innovationen führten besonders im Bereich der Arzneimittel dazu, dass die Zahl der Folgeerkrankungen und -behandlungen verringert werden könne und dadurch Mehrausgaben für die Krankenversicherungen vermieden werden. Das sieht auch die HUK-Coburg so und betont: „Kooperationen wie jene mit AstraZeneca tragen dazu bei, Ärzten und Patienten einen nachhaltigen Zugang zu innovativen Arzneimitteln zu ermöglichen.“

Bundeswirtschaftsministerium sieht keinen Reformbedarf bei privaten Krankenversicherungen

März 31st, 2010 by Andre | No Comments | Filed in Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

Die im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) vom Forschungsinstitute IGES und Bert Rürup erstellte Studie zur privaten Krankenversicherung – wir berichteten – wird auch weiterhin Verschlusssache bleiben. Direkt nach der Veröffentlichung hat Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) das für die PKV wenig schmeichelhafte Papier in die Schublade gesperrt. Kein Reformbedarf bei den privaten Krankenversicherungsunternehmen, lautet inzwischen das Fazit. Für die Macher der Studie absolut unverständlich angesichts der Schwächen, die aufgezeigt werden.

Kritisiert wurde vor allem die Entwicklung bei den Ausgaben für Medikamente und ärztliche Leistungen. Nicht minder schwer wiegen die Vorwürfe, zu wenig um ältere Kunden zu buhlen, deren Wechselbereitschaft nicht ernst zu nehmen und die Prämien zu stark anzuheben. Insgesamt stellten IGES und Rürup der privaten Krankenversicherung kein sonderliches gutes Zeugnis aus.

Zumindest im Punkt Altersrückstellung und Wechsel hält das Bundeswirtschaftsministerium gegen die Vorwürfe. Eines der Kernelemente des Wettbewerbsstärkungsgesetzes sei die im Jahr 2009 eingeführte Möglichkeit der Teilmitnahme der Altersrückstellung, betonte Staatssekretär Bernd Heitzer. Sie müsse allerdings noch einer Wirkungsprüfung unterzogen werden.

Zugeständnisse macht das BMWi bei den stark gestiegenen Ausgaben im Bereich der ärztlichen Leistungen. Als Verbesserungsvorschlag nannte Bernd Heitzer, zukünftig abweichende Vereinbarungen mit den Ärzten zu treffen. Zufriedenstellen kann er die Verantwortlichen der Studie mit diesen Aussagen nicht. Insbesondere der Aspekt Teilmitnahme als Konstruktion der Portabilität wird von ihnen als „verfehlt“ bezeichnet. Der Nutzen für die Versicherten sei zu gering. Grund für diese Einschätzung dürfte sein, dass die Höhe der Rückstellungsmitnahme gedeckelt ist.

Private Krankenversicherung und die geplanten Änderungen im Arzneimittelmarkt

März 29th, 2010 by Manfred | No Comments | Filed in GKV, Krankenversicherung, PKV, Private Krankenversicherung

In einer am 26.03.2010 veröffentlichten Presseerklärung nimmt Reinhold Schulte, Vorsitzender des Verbandes der privaten Krankenversicherung, zu den geplanten neuen Strukturen im Arzneimittelmarkt Stellung:

„Die heute vorgestellten Pläne des Bundesgesundheitsministeriums greifen aus Sicht der privaten Krankenversicherung zu kurz. Wenn Minister Rösler “Anwalt der Versicherten” sein will, darf er die fast 9 Millionen Privatversicherten nicht einfach außen vor lassen. Deshalb ist es falsch, dass nach den vorliegenden Eckpunkten allein die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) profitiert und die Privatversicherten am Ende die Zeche zahlen müssen. Das ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Auch die private Krankenversicherung muss mit den Pharmaunternehmen über angemessene Preise in einem verbindlichen Rechtsrahmen verhandeln können. Dafür reicht die jetzige gesetzliche Grundlage nicht aus. Die PKV braucht keine identischen Regelungen zur GKV, aber wirksame Vertragsinstrumente. Die vorliegenden Pläne des Gesundheitsministeriums wirken jedoch allein für die GKV. Dies würde dazu führen, dass die gesetzlichen Kassen Rabatte erhalten, die Privatversicherte mit höheren Kosten bezahlen müssten.

Die private Krankenversicherung steht weiterhin für eine umfassende Versorgung ihrer Versicherten auch mit innovativen Arzneimitteln, doch dies muss zu angemessenen Preisen erfolgen. Dabei gilt nach wie vor: In der PKV wird es auch bei Arzneimitteln keine Rationierungen und keine Budgetierungen geben.“

Ich fände es gut, wenn die Private Krankenversicherung (PKV) endlich ein generelles gesetzliche festgelegtes Verhandlungsmandat gegenüber den medizinischen Leistungserbringer hätte. Dies würde der Kostenentwicklung und damit den immer wieder gescholtenen, aber dennoch notwendigen, Beitragsanpassungen entgegenwirken. Dies kann man schon sehr gut daran sehen, dass im Bereich Hilfsmittel viele Private Krankenversicherungen über ein funktionierendes Hilfsmittelmanagement erhebliche Rabatte generieren. Davon profitieren die privat Krankenversicherten weil die Beschaffungskosten durch Rabattvereinbarungen erheblich gesenkt werden können.

Neues Handbuch zur privaten Krankenversicherung

März 25th, 2010 by Manfred | 2 Comments | Filed in Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

Das „Handbuch für die Krankenversicherung“ wurde gerade neu von der Signal Krankenversicherung aufgelegt. Darin sind viele Argumente für die private Krankenversicherung enthalten. Insbesondere geht der neue Band auf das Bürgerentlastungs-Gesetz und die damit verbunden Steuerentlastung ein. Dieses Handbuch mit vielen Fachinformationen ist inzwischen schon fast sowas wie ein Klassiker. Auf den inzwischen immerhin 128 Seiten findet man neben der natürlich eingebrachten Eigenwerbung wertvolle Tipps wie z.B. die aktuellen Sozialversicherungs-Grenzwerte. Auch das Bürgerentlastungs-Gesetz wird ausgiebig erläutert, insbesondere wird die neue steuerliche Behandlung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung, diese werden natürlich an Hand von Signal-Tarifen dargestellt.

Weiteres Highlight ist ein ausführlicher Leistungsvergleich zwischen den Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) und denen der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Hier nimmt das Thema Eigenbeteiligungen in der GKV besonderen Raum ein. Hierzu gibt es natürlich auch Informationen wie diese durch die Eigenbeteiligungen entstandenen Lücken, durch private Absicherungen, natürlich mit Tarifen der Signal Krankenversicherung, geschlossen werden können.

Natürlich ersetzt ein solches Handbuch nicht den Fachmann der über Vor und Nachteile beider Krankenversicherungssysteme informiert. Dazu fällt mir gerade ein weit verbreiteter Irrtum in Bezug auf die Private Krankenversicherung ein. Oft sind meine Mandanten der Meinung, dass die Leistungen der PKV so wie die der GKV wären, nur eben ein bisschen besser. Um ehrlich zu sein, muss ich gestehen, dass ich früher auch so gedacht habe. Dies ist ein erheblicher Irrtum. Die Leistungen der GKV richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem SGB V. Die Leistungen der PKV richten sich nach den Musterbedingungen (MBKK) und den tariflichen Leistungsaussagen. Diese unterscheiden sich grundsätzlich vom SGB V. Es gibt Leistungen in der PKV die besser als in der GKV sind und es gibt eben auch Leistungen in der GKV die in der PKV nicht darstellbar sind. Deshalb spielt es in der Beratung zur PKV eine erhebliche Rolle welche Leistungen man in der PKV haben will.

Dies möchte ich am Beispiel Kurleistungen erläutern. Da haben wir schon den Salat, den Begriff Kuren gibt es im Gesetz gar nicht mehr. Das was man früher als Kuren bezeichnet hat, wird jetzt unter dem Begriff Rehabilitationen zusammengefasst. Soweit so gut, nur das Gesetz sieht die deutsche Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft und die gesetzliche Krankenkasse für Rehabilitationen zuständig, nicht die private Krankenversicherung. Ein Teil der Rehabilitationen ist die Anschlussheilbehandlung (AHB), diese ist z.B. nach einem Herzinfarkt oder nach einer operativen Versorgung mit einer Endoprothese notwendig. Die große Frage ist nun, erstattet die gewählte PKV die Kosten für eine AHB? Die Antwort ist ganz einfach, ja, wenn diese versichert ist. Gleiches gilt natürlich auf für eine „normale“ Rehabilitation, diese wird i.d.R. über ein „Kurtagegeld“ oder einen „Kurkostentarif“ versichert. Leider bieten nicht alle Privaten krankenversicherungen einen solchen Tarif an.

Sie sehen, es gibt viel zu klären wenn man an einen Wechsel in die PKV denkt, für eine Beratung zu diesem Thema stehe ich gerne zur Verfügung.