PKV-Verband sieht Schwarz-Gelb auf dem richtigen Weg

Oktober 29th, 2009 by Andre | No Comments | Filed in Politik

„Wir hätten uns an manchen Stellen zwar mehr Klarheit gewünscht, aber in der Gesamtbetrachtung werden die Wettbewerbskräfte der Sozialen Marktwirtschaft zum Vorteil der Versicherten und Patienten gestärkt.“ Dr. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der privaten Krankenversicherung, zieht mit Blick auf die Koalitionsvereinbarungen von Schwarz-Gelb ein durchaus positives Fazit. Sie sorgten für den längst überfälligen Richtungswechsel in der Gesundheitspolitik und damit für mehr Gestaltungsfreiheit.

Als besonders positiv wertet der PKV-Verband die Abkehr von der Drei-Jahres-Wartefrist. Interessenten könnten bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze dann sofort von einer gesetzlichen Krankenkasse in die PKV wechseln, statt drei Jahre warten zu müssen. Das mache es Verbrauchern erheblich leichter, stärke darüber hinaus den Wettbewerb und fördere dank einer größeren Wahlfreiheit die Eigenverantwortung. Das gelte ebenso für die ergänzende kapitalgedeckte Pflegeversicherung, ohne die der demographisch bedingte Anstieg der Pflegekosten nicht zu bewältigen sei.

Froh zeigen sich die privaten Krankenversicherungen, dass die so genannten Wahl- und Zusatztarife der gesetzlichen Kassen eingeschränkt werden sollen. Sie hätten ohnehin nichts im Angebot einer Sozialversicherung zu suchen. In der Praxis handele es sich dabei zumeist um reine Lockvogel-Angebote für freiwillig Versicherte, die von den Krankenassen im Umlageverfahren gar nicht seriös kalkuliert werden könnten. „Das ist die klassische Stärke der privaten Krankenversicherung“, macht der der Direktor des PKV-Verbandes deutlich.

Große Hoffnungen setzt er auf die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte. Der Verband wünscht sich wirkungsvolle Handlungsinstrumente, „um mehr Einfluss auf Qualität, Mengen und Preise der medizinischen Leistungen für unsere Kunden nehmen zu können“. Begrüßt wird zudem, dass „die fragwürdigen Regelungen im Basistarif“ – der den privaten Krankenversicherungen seit der Einführung auf den Nägeln brennt – überprüft werden sollen. Damit folge man der Beobachtungspflicht, die das Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben habe, um eine Überlastung der Privatversicherten zu vermeiden.

Ab 2010 leichter in die PKV?

Oktober 22nd, 2009 by Andre | No Comments | Filed in Politik

Die privaten Krankenversicherer wird es freuen: CDU/CSU und FDP wollen offensichtlich einige Hürden einreißen, die Verbrauchern den Weg in die private Krankenversicherung (PKV) bislang versperren oder erschweren. Damit würden sie den größten Wunsch des Verbandes der PKV an die zukünftige Gesundheitspolitik erfüllen.

Hürde Nummer eins, die fallen soll, ist die Dreijahresfrist. Bislang mussten Angestellte und Arbeiter drei Jahre in Folge die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 48.600 Euro im Jahr überschreiten. Geht es nach dem Willen der Koalitionspartner, wird diese Wartezeit wieder gestrichen. Sie war von den Versicherungsunternehmen seit der Einführung im Jahr 2007 angeprangert und als geschäftsschädigend bezeichnet worden.

Die zweite Hürde, an der viele gescheitert sind, die sich privat krankenversichern wollten, ist die bereits erwähnte Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie soll herabgesetzt werden. Statt 48.600 Euro wird eine Einkommensgrenze von 45.000 Euro angestrebt, um auch der Mittelschicht den Wechsel in eine PKV zu ermöglichen.

Beide Änderungen sollen das Geschäft beleben, die PKV stärken und für mehr Wettbewerb zwischen den privaten und gesetzlichen Versicherungen sorgen. Das Vorhaben der alten, großen Koalition, insbesondere der SPD, es Besserverdienern schwer zu machen, in die privaten Krankenversicherungen abzuwandern, scheint damit beendet zu sein. Ab wann die neuen Regeln gelten und ob sie in dieser oder einer abgewandelten Form umgesetzt werden, steht allerdings noch nicht fest.

Soziale Pflegeversicherung (SPV) soll teilweise privatisiert werden

Oktober 21st, 2009 by Manfred | No Comments | Filed in Pflege + Versicherung

Nach einem Bericht der Berliner Zeitung sind CDU /CSU und FDP überein gekommen die solidarische Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung (SPV) pö a pö abzuschaffen. Dazu soll der bisher prozentual vom Einkommen berechnete Beitrag in einen pauschalen Beitrag umgewandelt werden. Desweiteren soll eine verpflichtende private Pflege-Zusatzversicherung eingeführt werden. Bundeskanzlerin Merkel sei wegen der steigenden Pflegekosten für dieses Konzept, so die Berliner Zeitung.

Nun, möglicherweise gibt es dann bald einen Pflege-Riester (vielleicht ist dieser Name nicht mehr so in). Sinnvoll wäre es meiner Ansicht nach die bisher ausschließlich umlagefinanzierte Soziale Pflegeversicherung auf ein kapitalgestütztes System umzustellen. Ich bin mal gespannt wie das dann genau ausgestaltet wird. Darüber werde ich dann auch berichten.

Allianz Private Krankenversicherung gewinnt in der ersten Instanz

Oktober 20th, 2009 by Manfred | No Comments | Filed in PKV, Recht

So kann man auch mit Kunden umgehen. Es ist für eine private Krankenversicherung immer eine heikle Frage: wie man mit Kunden in alten geschlossenen Tarifen umgeht. In solchen geschlossenen Tarifen kann es auch auf Grund einer stattfindenden Entmischung von gesunden und kranken Kunden zu Beitragssteigerungen kommen. Dies hat der Gesetzgeber auch schon festgestellt und hat deshalb im Versicherungsvertragsgesetz folgendes geregelt:

§ 204 Tarifwechsel
(1) Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser

  1. Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt; soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlages und einer Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart…

Nun kommt es im Wesentlichen auf die Leistungen und die Beitragsstabilität der alten geschlossenen Tarife an, ob und in welchem Maße Altkunden in die neuen Tarife wechseln wollen. Durch einen möglichen Wechseldruck von kranken Versicherten in die neu aufgelegten Tarife könnte die Beitragsstabilität der neuen Tarife gefährdet sein, je nach zugrundeliegender Schadenskalkulation. Nun gibt es verschiedene Wege diesen Wechseldruck zu verhindern. Einmal können, falls vorhanden, Limitierungsmittel dazu verwandt werden die alten Tarife rel. beitragstabil zu halten. Wenn dann auch noch die Leistungen passen, haben die Kunden schlicht keinen Grund aus den vorhandenen alten Tarifen in die neuen Tarife zu wechseln. Es gibt Beispiele von Versicherern welche dies so handhaben.

Einen anderen Weg geht der oft auch als Branchenprimus titulierte Versicherer Allianz Private Krankenversicherung (APKV). Nachdem die alte Tarifgeneration geschlossen wurde, hatte der Versicherer die komplett neue Tarifwelt Aktimed aufgelegt. Möchte nun ein wechselwilliger Altkunde in diese wunderschöne neue Tarifwelt nach § 204 VVG wechseln, wird er überrascht feststellen, dass die APKV einen pauschalen Zuschlag auf die Grundprämie erhebt. Die Höhe dieses pauschalen „Tarifstrukturzuschlags“ liegt immerhin bei 20 % des Grundbeitrags, des jeweiligen Tarifes, dass finde ich schon happig.

Das ist meiner Ansicht starker Tobak, selbst der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) ging diese Praxis ein Stück zu weit und ordnete deshalb am 08.05.2008 an, dass die APKV Vertragsumstellungen von Altkunden nach § 204 VVG ohne Zuschlag annehmen muss. Somit war dem Versicherer nur dann erlaubt ein Risikozuschlag zu fordern, wenn Vorerkrankungen oder andere gefahrerhöhenden Tatsachen in dem Aktimed-Tarif nach den Tarifbestimmungen zu einem Risikozuschlag geführt hätten.

Erster Show Down, mit Klage der APKV gegen die Anweisung der BaFin, war am 23.07.2009 vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt / M (Az.: 1 K 3082/08.F(2), eine klare Sache , meint man…

Die BaFin erhielt in dieser ersten Instanz eine Abfuhr, die Richter sahen in dem eingeführten Tarifstrukturzuschlag den Grundsatz der Gleichbehandlung der unterschiedlichen Versicherungsnehmer nicht verletzt. Weil sowohl die Altkunden und als auch die Neukunden die Krankenversicherung ja unter anderen Vertragsbedingungen abgeschlossen hätten. Deshalb lägen für die Berechnung des Beitrags keine gleichen Voraussetzungen vor. Weil dieser Fall für die gesamte private Krankenversicherung (PKV) grundsätzliche Bedeutung hat, wurde sowohl die Berufung als auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungs-Gericht zugelassen. Ich weiß nicht wie es Ihnen geht, ich denke die potentiellen PKV Kunden sollten ein solches Verhalten einer PKV gebührend würdigen. Ich werde an dieser Stelle über den weiteren Verlauf berichten.

PKV-Verband fordert Abschaffung der Dreijahresfrist

Oktober 16th, 2009 by Andre | No Comments | Filed in Gesundheitsreform, Politik

Dr. Volker Leienbach, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen (PKV), hat klare Vorstellungen davon, was CDU, CSU und FDP im Rahmen ihrer Koalitionsverhandlungen gesundheitspolitisch auf den Weg bringen sollten. In einem Interview mit der „Welt“ forderte er unter anderem, die Frist von drei Jahren zu streichen, die bislang eingehalten werden muss, um überhaupt eine private Krankenversicherung abschließen zu können.

„Die Dreijahresfrist war der falsche Weg, den Wechsel in die PKV einzuschränken. Wir versprechen uns von einer bürgerlichen Mehrheit einen Politikwechsel: mehr Wahlfreiheit, mehr Wettbewerb und mehr Eigenverantwortung“, so Dr. Leienbach. Würde die Dreijahresfrist beibehalten, sei das ein schlechtes Zeichen.

Darüber hinaus wünscht er sich für die PKV mehr Gestaltungsmöglichkeiten, sowohl im Bereich der Kranken- als auch der Pflegeversicherung. Das umfasse auch eine flexiblere Gebührenordnung für Ärzte. Der PKV-Direktor sieht darin die Chance, „vertragliche Vereinbarungen mit Leistungserbringern zu treffen“ – genau das, was die Politik schon seit Jahren fordere. Als klare Fehlentwicklung bezeichnet Leienbach die Zusatztarife der gesetzlichen Kassen. Sie hätten nichts im Angebot einer Sozialversicherung zu suchen.

Inwieweit die Parteien die Wünsche des PKV-Verbandes erfüllen, steht derzeit noch in den Sternen. Selbst nach einer elfstündigen Sitzung konnten sich die Partner nicht auf eine einheitliche Lösung einigen. Dabei sind die Probleme im Gesundheitswesen größer denn je. 2010 steht den gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von 7,5 Milliarden Euro ins Haus. Die positiven Nachrichten, die nach dem ersten Halbjahr präsentiert wurden, sind damit längst vergessen. Jetzt bleiben viele Fragen und Lösungsvorschläge. Die FDP will den Gesundheitsfonds ganz abschaffen und die Beitragshoheit wieder den Kassen überlassen. Die CDU pocht hingegen auf die Abschaffung der Zusatzbeitrags-Grenze von einem Prozent und wünscht sich einen pauschalen Betrag – alles zu Lasten der Beitragszahler.

Jobcenter müssen PKV-Beitrag in voller Höhe übernehmen

Oktober 9th, 2009 by Andre | No Comments | Filed in Krankenversicherung, Recht, Rechtliches

Hartz-IV-Empfänger, die privat krankenversichert sind, waren bislang im Nachteil: Die Jobcenter übernahmen nur einen Teil der Beiträge für die private Krankenversicherung (PKV). Der Rest musste aus eigener Tasche bezahlt werden. Dafür sorgte unter anderem das Versicherungsaufsichtsgesetz, laut dem ein Betrag von mindestens 155 Euro selbst getragen werden muss. Diese Regelung hat das Sozialgericht Gelsenkirchen jetzt beendet (Aktenzeichen S 31 AS 174/09). Zukünftig haben Leistungsempfänger Anspruch auf die Übernahme des gesamten PKV-Beitrages.

Die Richter werteten das bisherige Vorgehen der Jobcenter als „systemwidrige Belastung“, die den Gleichheitsgrundsatz verletze. Problematisch war die Regelung vor allem für Arbeitslose, die seit Januar 2009 im PKV-Basistarif sind und dank der Gesundheitsreform aus dem Jahr 2007 keine Möglichkeit haben, wieder in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Der von der Bundesregierung geforderte Basistarif bietet zwar die Leistung der gesetzlichen Kassen, ist aber vergleichsweise teuer. Genau aus diesem Grund weigerten sich die Jobcenter, die Beiträge in voller Höhe zu erstatten.

Dagegen hatte eine Frau mit drei Kindern geklagt. Die zuständige Behörde zahlte ihr nur einen Teil der PKV-Prämie. Blieb ein Rest von 306 Euro, der zu Lasten der Familie ging. Diesen Betrag konnte die Frau nicht aufbringen und verlor zwischenzeitlich den Versicherungsschutz für sich und die Kinder. Das Sozialgericht sah das als unhaltbaren Zustand an und formulierte einen Eilbeschluss. Demnach haben Hartz-IV-Empfänger grundsätzlich Anspruch darauf, dass die Beiträge für die private Krankenversicherung komplett übernommen werden.

Bundeskabinett beschließt Rechengrößen der Sozialversicherung 2010

Oktober 8th, 2009 by Gerald | No Comments | Filed in Krankenversicherung, News

Gestern, am 7.10.2009, beschloss das schwarz-rote Bundeskabinett in seiner voraussichtlich letzten Sitzung die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2010. Das Kabinett folgte damit dem Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom September diesen Jahres. Die Rechengrößen gelten ab dem 1.1.2010 und bedürfen lediglich noch der Zustimmung des Bundesrates, um endgültig in Kraft treten zu können.

Damit sind jetzt die hier schon früher publizierten Zahlen zur Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung 2010 und der Versicherungspflichtgrenze der privaten Krankenversicherung so gut wie sicher festgelegt. Die Versicherungspflichtgrenze legt die Höhe des Bruttolohns fest, bis zu dem eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse besteht.

Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich demnach bundesweit um 75 € auf 3750 € monatlich bzw um 900 € auf 45.000 € im Jahr. Rechnet man auf Grundlage des derzeitigen GKV Beitragssatzes von 14,9 % den zu erwartetenden Beitragszuwachs aus, so ergibt sich daraus eine Verteuerung um monatlich 11,18 €. Für die Gut- und Besserverdiener in unserem Land bedeutet das zusammen mit der Verteuerung in der Rentenversicherung von ca. 19,90 € eine monatliche Zusatzbelastung von rund 31 €.

Alkoholprävention mit Unterstützung der PKV

Oktober 6th, 2009 by Andre | No Comments | Filed in Allgemeines, News

Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gehen bei der Alkoholprävention Hand in Hand. Zehn Millionen Euro investieren die PKV in die Kampagne der Bundeszentrale, die unter dem Motto „Alkohol!? Kenn Dein Limit“ dem Alkoholmissbrauch von Kinder und Jugendlichen wirksam vorbeugen soll.

Im Oktober geht es mit unterschiedlichen Aufklärungsangeboten los. Dabei setzt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vor allem auf multimediale Inhalte. Sie hat eine eigene Seite zur Kampagne ins Netz gestellt (www.kenn-dein-limit.info), die das Thema Alkohol in allen Facetten beleuchtet, bis hin zur Abhängigkeit und den Folgen für die Gesundheit. Dort ist auch der neue Kinospot zu sehen. Er wird in 2.200 Kinos gezeigt und soll zudem in Diskotheken eingesetzt werden. Die Kooperationspartner hoffen, auf diesem Weg möglichst viele Jugendliche zu erreichen – vor allem dort, wo sie Alkohol konsumieren.

Zusätzliche Aufmerksamkeit sollen die rund 40.000 Citylight-Plakate wecken, die mit Unterstützung des Fachverbandes Außenwerbung (FAW) geschaltet werden. Sie orientieren sich am Kinosport und zeigen jungen Menschen beim Alkoholkonsum. Ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen, deuten sie an, was passieren kann, wenn man sein Limit nicht kennt. Beispiel: „Er verliert noch völlig die Kontrolle“, „… sie wird ihm das nie verzeihen“ und „Er feiert ohne Ende und wacht in seiner Kotze auf“. Das Fazit lautet immer: „Alkohol macht mehr kaputt, als du denkst.“

Mitmach- und Peeraktionen sowie der Newsletter „Alkoholspielgel“, der auch in gedruckter Form bestellt werden kann (www.bzga.de), runden die Kampagne ab. Mit dem Newsletter wird die Bundeszentrale in unregelmäßigen Abständen über neue Studienergebnisse, Konzepte und Strategien zum Thema „Alkoholprävention“ informieren.

PKV-Verband gratuliert Schwarz-Gelb zum Wahlsieg

September 29th, 2009 by Andre | No Comments | Filed in GKV, Krankenversicherung, PKV, Politik

„Die private Krankenversicherung gratuliert CDU/CSU und FDP zum eindeutigen Gewinn der Bundestagswahl“, heißt es in der jüngsten Pressemitteilung des PKV-Verbandes. Dessen Vorsitzender, Reinhold Schulte, sieht das Ergebnis als klaren Wählerauftrag, der Chancen für „eine kluge und pragmatische Gesundheitspolitik“ bietet statt „den Trend in die Staatsmedizin fortzusetzen“.

Mit CDU und FDP sind jetzt zwei Parteien an der Macht, die sich anders als SPD, Linke und Grüne stets für die private Krankenversicherung und gegen eine Einheitsversicherung ausgesprochen haben. Der Zug Richtung Bürgerversicherung dürfte damit vorerst abgefahren sein. Sie bauen nach wie vor auf das dualen System und das Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Wobei die FDP einen Schritt weiter geht und den gesetzlichen Kassen ausschließlich die Regelleistungen überlassen möchte. Leistungen, die darüber hinaus gehen, sollen privat abgesichert werden. Das würde die PKV stärken und mehr Eigenverantwortung von den Versicherten verlangen.

Mit einem Problem wird sich Schwarz-Gelb auf jeden Fall auseinandersetzen müssen: die demographische Entwicklung und ihre Auswirkungen auf das Gesundheitssystem. Bis 2050 wird sich die Zahl der 65-jährigen, so die Prognosen, mehr als verdoppeln. Welche Folgen das für die Krankenkassen und ihre Finanzen haben wird, lässt sich jetzt noch nicht vorhersagen. Die FDP setzt dazu auf Kapitaldeckung und Rückstellungen, mit denen die höheren Ausgaben für ältere Versicherungsnehmer finanziert werden sollen. Der Gesundheitsfonds muss aus Sicht der Liberalen ganz zurückgeführt werden. CDU/CSU versprechen sich mehr Erfolg durch Wettbewerb und Transparenz.

Unsere gesetzliche Rentenversicherung könnte ein Problem mit Viagra bekommen

September 26th, 2009 by Manfred | No Comments | Filed in Rente

Ja, werter Leser, das ist kein schlechter Witz. Wenn ich an dieser Stelle einmal vor der Viagra-Rentenkrise warne! Was da auf uns zukommen könnte, kann man derzeit in Brasilien sehen, dort schwächelt heute schon die Rentenkasse. Das Problem liegt an den zunehmenden Eheschließungen zwischen (dank sei Viagra) älteren Männern und noch jungen Damen. Vor diesem „Viagra-Effekt“ auf die Rentenversicherung wurde in einer jüngst veröffentlichten Studie des Nationalen Sozialversicherungsanstalt (INSS) gewarnt. Durch diesen Trend, dass immer mehr Männer über 60 Jahre 30-jährige (oder noch jüngere) Damen heiraten, nimmt die Anzahlt der sehr jungen Witwen dramatisch zu. Diese haben natürlich nach dem Tod des Gatten Anspruch auf die reguläre Witwenrente. Nach der INSS Studie heiraten 2/3 der geschiedenen Männer nochmals, Männer die älter als 60 Jahre sind heiraten sogar noch öfter. Durch die steigende Lebenserwartung bedeutet dieses für die Rentenversicherung, dass es immer mehr junge Witwen gibt welche ca. 35 Jahre Anspruch auf die Witwenrente haben. Lt. der INSS Studie kann das brasilianische Rentensystem aber im Schnitt nur 15 Witwenrentenjahre leisten.

Grundsätzlich ist Viagra in Brasilien, genau wie in Deutschland rezeptpflichtig. Dennoch gibt es in Brasilien durch einen Trick Viagra frei verkäuflich in fast jeder Apotheke. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt im Schnitt 523 € im Monat an Witwenrente, diese Rente wird durchschnittlich für 20 Jahre bei Witwen und 15 Jahre bei Witwern ausgezahlt. Heute haben ca. 5,5 Mio. Erwachsene in Deutschland Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung. In Deutschland ist bisher noch keine vergleichbare Studie bekannt. Allerdings wurde von den Marktforscher von IMS Health ermittelt, dass in 2006 ca. 1,86 Mio Packungen Viagra (oder auch Cialis und Levitra) in Deutschland verkauft wurden. Wenn die Preise pro Pille (ca. 15 €) etwas günstiger würden, könnte ich mir einen Effekt wie in Brasilien durchaus vorstellen.