60 Prozent der PKV-Kunden sind mit ihrer Versicherung vollkommen zufrieden

September 23rd, 2009 by Andre | No Comments | Filed in Allgemeines, PKV, Statistik

2.300 Kunden von elf privaten Krankenversicherungen wurden in den vergangenen Wochen von den Mitarbeitern der Firma MSR Consulting Group GmbH im Rahmen einer Studie befragt. Das Ergebnis spricht für sich: 60 Prozent der PKV-Kunden sind mit ihrem Anbieter sehr oder vollkommen zufrieden. 37 Prozent sagen, sie seien zufrieden, und nur drei Prozent äußerten sich unzufrieden.

Erfreulich für die Unternehmen: 37 Prozent der Befragten würden ihre PKV weiterempfehlen und 50 Prozent haben im Bekannten- und Freundeskreis bereits die Werbetrommel gerührt. Dementsprechend gering fällt aktuell die Bereitschaft aus, den Anbieter zu wechseln. Der Anteil derer, die einen Wechsel in Betracht ziehen, liegt bei 16 Prozent und ist damit deutlich gesunken. Vorher waren es 23 Prozent. Seinerzeit bestand durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz die Möglichkeit, die Altersrückstellung mitzunehmen. Für 62 Prozent – ein Jahr zuvor 51 Prozent – kommt ein Wechsel auf gar keinen Fall in Frage.

Die Treue zur privaten Krankenversicherung wird in erster Linie mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis begründet. An zweiter Stelle folgt die reibungslose Abwicklung im Leistungsfall. Weniger wichtig sind den Kunden der Schriftverkehr mit der PKV, der telefonische Kontakt oder der Vertragsabschluss an sich. Geht es aber um Beitragsanpassungen, wünschen sich die Versicherten eine transparente und verständliche Information zur Erhöhung. Anderenfalls steigt die Zahl derer, die über das Vorgehen unzufrieden sind. Wird die Erhöhung nicht oder nur unverständlich erklärt, zeigen sich 36 Prozent unzufrieden. Mit einleuchtender Begründung liegt die Quote bei nur 15 Prozent.

Besonders wichtig scheint den meisten Kunden ein regelmäßiger Kontakt mit der Versicherung zu sein. Unternehmen, die sich um ihre Versicherten kümmern, kommen auf sehr gute Zufriedenheitswerte. Das gilt vor allem, wenn die Police im Rahmen des Kontaktes überprüft wird. Dann stehen 80 Prozent sehr und vollkommen zufriedene und 19 Prozent zufriedene Kunden zu Buche. Ähnlich gute Werte, 67 Prozent, erhalten die PKV auch, wenn es um die Leistungsabwicklung geht, selbst, wenn nicht alle Leistungen erstattet werden.

Zukunftsvisionen einer Ministerin: Termingarantie und Honorargleichheit

September 17th, 2009 by Andre | No Comments | Filed in GKV, Krankenkasse, Krankenversicherung, PKV, Politik

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt plant schon jetzt für eine mögliche Wiederwahl und präsentiert ihre Visionen vom zukünftigen Gesundheitswesen: Hatte sie erst kürzlich das Aus der privaten Krankenversicherung prüfen lassen, will sie jetzt mehr Termingerechtigkeit und gleiche Honorarsätze, unabhängig davon, ob eine gesetzliche oder eine private Kasse die Kosten trägt.

Die Punkte Termine und Wartezeiten beim Arzt stehen nicht zum ersten Mal zur Debatte. Entsprechend gelassen nimmt es die Bundesärztekammer: „Das ist nett und gut gemeint, aber nicht zu realisieren“, so der Präsident, Professor Jörg-Dietrich Hoppe. Die meisten Ärzte, insbesondere die Facharztgruppen, seien schon heute vollkommen überlastet. Das eng gesteckte Budget sorge zusätzlich dafür, dass viele Patienten länger auf einen Termin warten müssen.

Dass gesetzlich Versicherte erheblich mehr Geduld aufbringen müssen als Privatpatienten sieht die Bundesgesundheitsministerin als zentrales Problem, an dem sich immer wieder Ärger entzünde. Haupteinnahmequelle für die meisten Ärzte seien schließlich die GKV-Mitglieder. Wenn sich kein zeitnaher Termin einrichten ließe, müsse eben auf Kliniken verwiesen werden, die ambulante Leistungen bieten. Den Patienten gibt Ulla Schmidt mit auf den Weg, sich möglichst früh – mehrere Monate im Voraus – um einfache Vorsorgeuntersuchungen zu bemühen. Bei Notfallerkrankungen hingegen soll es nach Wunsch der Ministerin maximal fünf Tage dauern, bis man einen Termin bekommt.

Dürfte die Terminvergabepraxis schon ein echter Knackpunkt werden, kommt die Forderung nach einer Angleichung der Honorare für Kassen- und Privatpatienten einer Kampfansage gleich. Ulla Schmidt schwebt eine einheitliche Gebührenordnung vor. Abrechnungsgrundlage soll dann nicht mehr der Versichertenstatus, sondern schlicht der Aufwand sein. Wobei über Qualität und Preis verhandelt werden könne. Seitens der gesetzlichen Kassen bestehe durchaus Bereitschaft, bei entsprechender Qualität auch Steigerungssätze zu vereinbaren.

Ziel sämtlicher Ideen ist mehr Gerechtigkeit im Gesundheitswesen. Bei den Honoraren wird es allerdings ein hartes Ringen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung spricht jetzt schon von „unverhältnismäßigen“ Forderungen und warnt vor zu viel Bevormundung durch den Gesetzgeber.

Beitragsbemessungsgrenze 2010

September 16th, 2009 by Gerald | 1 Comment | Filed in GKV, Krankenversicherung, PKV

In der gesetzlichen Krankenversicherung regelt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) die Höhe der Krankenkassen-Beiträge und legt dabei fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung angerechnet werden. Für das Jahr 2010 steigt die BBG auf 45.000 € an. In 2009 waren es noch 44.100 €, auf den Monat umgerechnet bedeutet das eine Veränderung von zuvor 3.675 € auf 3.750 €.

Beitragsbemessungsgrenze 2010 für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung


Beitragsbemessungsgrenze jährlich monatlich
Krankenversicherung 45.000 Euro 3.750 Euro
Pflegeversicherung 45.000 Euro 3.750 Euro

Damit steigt die BBG, wie schon im letzten Jahr, um mehr als 2% an. Dieser Grenzwert findet auch noch im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) Verwendung. Als besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt sie dort für all jene Personen, die am 31.12.2002 bereits privat krankenversichert waren und die durch die drastische Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze Anfang 2003 ansonsten wieder versicherungspflichtig geworden wären. Übrigens sind die Zahlen noch nicht endgültig und bedürfen noch der Zustimmung durch den Bundesrat.

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010 zur privaten Krankenversicherung

September 13th, 2009 by Gerald | No Comments | Filed in GKV, Krankenversicherung, PKV

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze zur privaten Krankenversicherung steigt für das Jahr 2010 aller Voraussicht nach von bislang 48.600 EUR auf 49.950 EUR an. Auf den Monat umgerechnet bedeutet das eine Änderung von bisher 4.050 EUR auf 4.162,50 EUR. Die Zahlen basieren auf ersten Berechnungen für die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2010. Die endgültigen Zahlen werden erst in einigen Wochen folgen. Am Ende muss dann noch der Bundesrat zustimmen, die Zustimmung wird aber als Formsache angesehen.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet und regelt den Übergang von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung. Ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer muss in 3 aufeinander folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, um in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen. Diese Hürde wurde im Jahre 2007 im Rahmen der Gesundheitsreform eingebaut, um den Anteil der gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Personen zu erhöhen und so die Kassenlage der gesetzlichen Krankenkassen aufzubessern.

Bundesversicherungsamt (BVA) kritisiert gesetzliche Krankenkassen

September 11th, 2009 by Manfred | No Comments | Filed in Krankenkasse

Im seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2008 weist das Bundesversicherungsamt auf etliche Missstände bei den gesetzlichen Krankenkassen hin. Zum Beispiel wird in dem am letzten Freitag vorgestellten Bericht den Kassen vorgeworfen, sich zu wenig gegen Finanzmanipulationen zu schützen, die BVA hätte während der Prüfung “viele Erkenntnisse über mangelnde Sicherungen und organisatorische Schwachstellen bei den Kassen gewonnen”.

Ein weiterer Kritikpunkt wären die überhöhten Werbeprämien, hohe Verwaltungskosten, sowie die Missachtung der Ausschreibungspflicht im Beschaffungswesen. Auch eine fehlerhafte Leistungsgewährung fiel den BVA-Prüfer “in praktisch allen Prüfverfahren” auf. Dabei geht es um viel Geld, bei aufgelisteten Einzelfällen gehe es um Millionen. Des Öfteren mussten sich die BVA-Prüfer gar mit Vermögensdelikten auseinandersetzten.

Aus diesen Gründen forderte das BVA die Krankenkassen auf: “eine Risikoanalyse durchzuführen und eine Unterschlagungsprophylaxe durch ein wirksames Internes Kontrollsystem (IKS) zu betreiben”.
In dem 160-Seiten starken Bericht wurde auch die Freizügigkeit in Bezug auf die Zugriffsrechte kritisiert. So gab es für Mitarbeit zu umfangreiche Zugriffsrechte:“ Selbst sich eigentlich ausschließende Zugriffskombinationen, die es erlaubten, Überweisungen zu erfassen, freizugeben, zu ändern, Bankverbindungen einzurichten oder gar Pseudo-Fälle zu erfinden, waren keine Seltenheit“. Weiter heißt es in dem Bericht: “Der Kreativität der Manipulation waren keine Grenzen gesetzt.”

Als exemplarisches Beispiel wurde der Fall eines Mitarbeiters beleuchtet, dieser hatte einen Betrag von 19.800 Euro als nicht näher zuzuordnende Kostenerstattungen auf das Konto seines Schwagers überwiesen. Des Weiteren wurden von dem Mitarbeiter Rückerstattungen fingierter Leistungen (z.B. für ambulante Kuren, Erstattungen ambulanter ärztlicher Leistungen) an einen begünstigten Dritten umgeleitet. Mit diesen Zahlungen bediente der Mitarbeiter persönliche Schulden. Der verursachte Gesamtschaden wird auf rund 200.000 Euro beziffert. Selbstverständlich kümmert sich nun die Staatsanwaltschaft um den fristlos gekündigten Mitarbeiter, fraglich ist, ob von dem Geld noch etwas zurückzuholen ist.

Auch die Zahlung überhöhter Vermittlungsprovisionen wurden kritisch untersucht. Einen massiven Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot im SGB V sahen die BVA-Prüfer bei einer Krankenkasse welche für die Vermittlung bis zu 180 Euro zahlte. Auch im Bereich der Verwaltungskosten liegt nach dem Prüfbericht vieles im Argen. So hatte eine GKV Büroflächen von 550 qm in zentraler Stadtlage über 18 Monate leer stehen lassen. Bei dieser GKV lagen die Verwaltungskosten pro Mitglied 100 Euro über dem Durchschnitt. Das Ergebnis der Prüfung konnte sich sehen lassen, die Kasse sparte kurzfristig 550.000 Euro Personalkosten sowie 730.000 Euro Sachkosten ein.

Dass die Kassen gesetzliche Vorschriften bei der Auftragsvergabe nicht beachten würden sei “leidiges Dauerthema bei Prüfungen”, so das BVA. Oft wären die Vergabeentscheidungen nicht nachvollziehbar und nicht ausreichend belegt. Dies ist besonders problematisch weil die Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Ausschreibungsregularien oder gar ein fehlerhaftes Auftragsverfahren Schadensersatzansprüche der unterlegenen bzw nicht beachteten Mitbewerber nach sich ziehen kann. Viele Krankenkassen würden sich damit um die Möglichkeit bringen über die Einbeziehung vieler Anbieter die bestmögliche Kosten-Nutzen-Entscheidung zu treffen: “Dies ist vor allem deshalb geboten, weil die Krankenkassen Treuhandverwalter der Mitgliedsbeiträge ihrer Versicherten sind und ihre Mittel wirtschaftlich und sparsam einzusetzen haben”, so das BVA.

Auch die großzügige Leistungspraxis mancher Kassen wurde bemängelt. In fast allen Prüfverfahren hätten die BVA-Prüfer feststellen müssen, dass Krankenkassen Leistungen in Einzelfällen trotz fehlender Rechtsgrundlage übernommen hätten. Beanstandet wurde die Übernahme der Kosten für Leistungen von Anbietern außerhalb des Vertragssystems (z. B. Heilpraktiker), oder auch privatärztlich verordnete Leistungen und Arzneimittel (ohne Kostenerstattungsberechtigung), auch die meinen Lesern wohlbekannte “IGEL-Leistungen” waren darunter. Bezahlt wurde rechtswidriger Weise auch ausgeschlossene Behandlungsmethoden (z. B. Stoßwellentherapie, osteopathische Behandlung).
Also liebe GKV-Fans in Zukunft nicht mehr so auf die Großzügigkeit der GKV Leistungsabrechnung hoffen.

Aktuelle Information zu den empfohlenen Beiträgen zur Sozialversicherung 2010

September 10th, 2009 by Manfred | No Comments | Filed in Krankenversicherung, News

Gerade bekomme ich die Information über den Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für die Sozialversicherungswerte 2010. Diesem muss der Bundesrat noch zustimmen, die Zustimmung wird aber als Formsache angesehen. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden danach in den alten Bundesländern um etwa 2,25%, in den neuen Bundesländern um etwa 2,11 % angehoben. Dadurch ändern sich die Beiträge wie folgt:

Jahresarbeitsentgeltgrenze zur privaten Krankenkenversicherung steigt
von 48.600 EUR in 2009 auf 49.950 EUR ab dem 01.01.2010
monatlich bedeutet das eine Änderung von bisher 4.050 EUR auf 4.162,50 EUR

die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenkasse (zugleich auch besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze der privaten Krankenversicherung) steigt von 44.100 EUR in 2009 auf 45.000 EUR ab dem 01.01.2010
monatlich bedeutet das eine Änderung von bisher 3.675 EUR auf 3.750 EUR

Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung ändert sich von monatlich 360 EUR in 2009 auf 365 EUR ab dem 01.01.2010. Die Geringverdienstgrenze für die Familienversicherung wird bei 400 €

Auch die Bezugsgröße wird angehoben, dadurch gelten im Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenkasse höhere Ansprüche, z. B. für eine notwendige Haushaltshilfe, oder häuslichen Krankenpflege, notwendigen Hospitz Leistungen oder auch für die Belastungsgrenze bei Zuzahlungen.

Ulla Schmidt lässt Abschied von der PKV prüfen

September 7th, 2009 by Andre | No Comments | Filed in Krankenversicherung, PKV, Politik

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) arbeitet offensichtlich mit Hochdruck daran, die private Krankenversicherung über kurz oder lang aufs Abstellgleis zu manövrieren. Sie hat für 12.000 Euro ein Gutachten zur „Überwindung des zweigeteilten Krankenversicherungsmarktes“ in Auftrag gegeben. Die Frankfurter Sozialrechtsexperten sollten laut Nachrichtenmagazin „Focus“ prüfen, inwieweit „alle Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit an der Finanzierung des Gesundheitswesens beteiligt werden können“.

Dass die PKV ganz abgeschafft oder auf private Krankenzusatzversicherungen reduziert werden soll, dementiert das Ministerium zwar und erklärt, davon könne keine Rede sein. Interessant ist allerdings, dass Ulla Schmidt direkt nach dem Scheitern der privaten Krankenversicherer vor dem Bundesverfassungsgericht im Juni 2009 Nägel mit Köpfen machte und das Gutachten auf den Weg brachte. Die Unternehmen hatten gegen die im Rahmen der Gesundheitsreform eingeführten Neuerungen geklagt, unter anderem den PKV-Basistarif, der sich jetzt als Flopp erweist.

Das Ergebnis der Untersuchungen fasst Juraprofessor Ingwer Ebsen folgendermaßen zusammen: „Der Gesetzgeber hat Spielraum für weitere Schritte zur Integration von gesetzlicher und privater Krankenversicherung.“ Das Verfassungsrecht stehe den Plänen der Politik nicht entgegen, es müsse aber Rücksicht auf die Rechte der bereits privat Versicherten genommen werden.

Der PKV-Verband hat sich schon vor einiger Zeit zur Finanzierung des Gesundheitswesens geäußert und erklärt: „Die private Krankenversicherung bietet ihre Mitwirkung an, um das Gesundheitssystem demografiefest zu machen.“ Zudem gehe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil davon aus, dass das bestehende Zwei-Säulen-Modell „erhalten und gestärkt werden soll“.

Zahn um Zahn – Urteil zur Kostenübernahme einer Zahnbehandlung

August 20th, 2009 by Manfred | No Comments | Filed in Krankenkasse, Recht

Eine Frau beantragte die Kostenübernahme einer Zahnprothese. Dies wurde im Sommer 2004, entsprechend des Heil und Kostenplans des Vertragszahnarztes, seitens der Krankenkasse bewilligt. Allerdings fand die Zahnersatzbehandlung im Frühjahr 2006, in Tschechien statt. Der dortige Zahnarzt schickte der Krankenkasse einen Kostenvoranschlag von 1800€.

Diese war nicht bereit, die Kosten zu übernehmen, da keine gültige Bewilligung eines Heil- und Kostenplans vorlag. Würde außerhalb von Deutschland kein solcher Plan zur Kostenübernahme benötigt, so bekämen ausländische Ärzte einen Vorteil gegenüber denen in der Bundesrepublik.

Allerdings sah die Patientin nicht ein, die Kosten selber tragen zu müssen und klagte. Sie brachte vor, dass die europäische Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt und bedroht sei, da Formblätter aus der BRD für Mediziner nutzlos sind, wenn sie die deutsche Sprache nicht beherrschen. Nach zwei Niederlagen wurde das BSG (Bundessozialgericht) in dritter Instanz eingeschaltet. Auch dort hatte sie keinen Erfolg.
Das Gericht bestätigte, dass sehr wohl bei ausländischen Zahnärzten (der damaligen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft betreffend) ein Heil und Kostenplan Voraussetzung für die Kostenübernahme der Krankenkasse sei und entband am 30.06.09 die Krankenkasse von der Pflicht zur Übernahme des Zahnersatzes (Az.: B 1 KR 19/08 R).

Die Richter verdeutlichten, dass ein Heil und Kostenplan maximal ein halbes Jahr gültig sei. Nach Befinden des BSG werde in Europa geltendes Recht nicht verletzt. Wörtlich heißt es: „Das einheitlich geltende Genehmigungserfordernis beeinträchtigt die europarechtliche (passive) Dienstleistungsfreiheit nicht, soweit – wie hier – Leistungserbringer in anderen EG-Mitgliedstaaten weder unmittelbar noch mittelbar diskriminiert werden“. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes würde zudem für mehr Klarheit sorgen.

Ärger um Praxisgebühr in der gesetzl. Krankenversicherung

August 19th, 2009 by Manfred | No Comments | Filed in GKV, Recht

Die Praxisgebühr sei nach dem Urteil des 3. Senats des Bundessozialgerichts rechtens. Um die Patienten zu einem sparsamen Verhalten zu bewegen habe die Politik das Recht, einen Teil der Kosten in Rechnung zu stellen. Nach einer (erfolglosen) Klage eines 64 jährigen Patienten kam das BSG Anfang 2004 zu dieser Entscheidung. Der Kläger vertrat die Auffassung, dass sein Anspruch auf Eigentum und Gleichbehandlung, gegenüber Privatversicherten, missachtet würde. Nebenbei trug er vor, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) mit einem besseren Gesundheitszustand keine Praxisgebühr zahlen müssten, wenn sie innerhalb eines Quartals nicht zum Arzt gehen.

Das Gericht befand einen gewissen Grad an Wirtschaftlichkeit, seitens der Regierung und der Krankenkassen, bei der Erbringung von Leistungen, für ordnungsgemäß. Dabei machten die Richter auch auf zuvor gefällte Urteile aufmerksam. Fordert der Patient Leistungen (Arztbesuche, Medikamente) ein, so könne die GKV neben den monatlichen Beiträgen auch Zuzahlungsgebühren verlangen, um den Haushalt zu stärken und dem Patienten zum kosteneffektiven Handeln zu bewegen. Allerdings gibt es auch Einschränkungen. Die Gebühren müssen verhältnismäßig sein und der Versicherungsschutz dürfe nicht untergraben werden, muss also jederzeit gewährleistet sein. Diese Kriterien sind nach richterlichem Beschluss erfüllt und die Praxisgebühr sei ein integrierter Bestandteil der, vom Patient zu erbringenden Leistungen.

Ulrich Hambüchen, der Leiter des 3. Senats war erstaunt, dass die Gebühr bei dem Kläger so viel Ärger hervorrief. Für gewisse Dinge mussten Patienten auch schon vorher Beitrag dazu bezahlen und manchmal auch tiefer in die Tasche greifen. Die Behauptung, Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) würden bevorzugt behandelt, dürfte zudem nicht pauschalisiert werden. Ein solcher Vergleich ist insofern nur bedingt realitätsnah, da es sich bei der GKV und der PKV um zwei unterschiedlich strukturierte Versicherungsbranchen dreht. Der abgewiesene Patient hingegen möchte die Angelegenheit nach der, für ihn gescheiterten Verhandlung, „…bis zum Ende durchfechten…“.

Erläuterung zur Praxisgebühr: Aller drei Monate müssen bei einem Arztbesuch 10€ bezahlt werden. Für weitere Besuche im selben Quartal entfallen die Gebühren. Eine Bescheinigung oder ein Überweisungsschein können notwendig sein. Kontrollbesuche in einer Zahnarztpraxis, Vorsorge- und präventive Untersuchungen, Schutzimpfungen, sowie Behandlungen bei einer Schwangerschaft sind grundsätzlich kostenfrei. Die maximale Höhe der Jährlichen Zuzahlungen beträgt 80€. Bezahlte Beträge sollte man sich immer schriftlich bestätigen und quittieren lassen und die Belege aufheben (z.B. für eventuelle Rückerstattung).

Rabattverträge der AOK

August 19th, 2009 by Manfred | No Comments | Filed in Krankenkasse

Mittels 315 Rabattverträgen versucht die AOK 500 Millionen € zu erwirtschaften. Für die Wirkstoffe wurden seitens der Allgemeinen Ortskrankenkassen ca. 2,2 Mrd. Euro investiert. In Anbetracht dessen hielt es der Ärzteverband, NAV-Virchow-Bund für notwendig, den Ärzten ins Gedächtnis zu rufen, dass immer noch sie zu entscheiden haben, was dem Patienten verschrieben wird.

„Wir sehen uns in der Pflicht darauf hinzuweisen, dass kein Arzt durch die Rabattverträge aus der Haftung entlassen ist. Die Verordnung eines Medikamentes hat immer der Arzt zu verantworten. Weder Krankenkassen noch Apotheker können diese Verantwortung übernehmen. Auch wenn ein Präparat mit identischem Wirkstoff und gleicher Wirkstoffstärke abgegeben wird, können durch Arzneimittel-Substitution Unverträglichkeiten auftreten und der Behandlungserfolg gefährdet werden. Deshalb raten wir dazu, dieses durch Ankreuzen auf dem Verordnungsvordruck auszuschließen und nicht auf die Verordnungshoheit zu verzichten“, erklärte die NAV.

Nachdem die AOK mehrere rechtliche Hürden zu überwinden hatte, gelang es ihr Anfang Juni, Monate nach dem ursprünglich angesetzten Termin, Verträge über 63 Wirkstoffe (Generika) mit 22 Pharmakonzernen auszuhandeln. Damit lassen sich die jährlichen Kosten schon allein in dem Bundesland Baden-Württemberg (BW) um 77 Millionen € mindern.

Für den Patienten wirkt sich das insofern aus, dass er, bei Vorlage eines Rezeptes, ein Generika-Produkt von der Apotheke bekommen kann, anstatt des orginalen Wirkstoffs. Im ungünstigsten Fall müsste der Patient zukünftig für das Generika die Zuzahlung leisten, während das ursprüngliche Produkt davon befreit ist. Allerdings sei es nicht ausgeschlossen, dass die Zuzahlung halbiert oder komplett von der Kasse getragen wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Kasse eindeutig angibt, die Zuzahlungskosten zu übernehmen (im Zweifelsfall sollte man sich dies schriftlich aushändigen lassen, damit es nicht zu Missverständnissen kommt). Dies könnte für ein bundesweit uneinheitliches Zuzahlungssystem sorgen.

Allerdings gibt es auch für den Patienten in BW Einsparpotential. Zum Beispiel, wenn Medikamente verordnet werden, während der Patient im Hausarztprogramm integriert ist. „Wenn der Hausarzt auch in unser Programm eingeschrieben ist und Rabattarznei verordnet, entfällt dafür die Zuzahlung“, so Vorstandschef Rolf Hoberg.

Nach Aussage des Branchendienst Apotheke Ad hoc sei die Logistik stabil und der Nachschub nicht gefährdet abzubrechen, sobald das Programm mit den Rabattverträgen beginnt. Im Moment werde der Produktionssoll nur von einem Konzern nicht erfüllt. Die sogenannte Friedenspflicht zwischen dem Deutschen Apotheker-Verband und den AOK lief Anfang Juli 09 aus. Daher mussten seitens der Apotheken sämtliche Vertragsarzneimittel ausgehändigt werden.

Was sind „Generika“? Kurz gefasst: Generika sind „Plagiatarzneimittel“ deren Herstellung legal ist, da das Patent für den ursprünglichen Wirkstoff abgelaufen ist. Was ist „Aut idem“? Auf deutsch „oder das Gleiche“, steht neben einem Kästchen zum ankreuzen auf dem Rezept. Wählt der Arzt diese Option, so ist die Apotheke von ihrer Obliegenheit befreit, ein Generika, anstatt dem eigentlichen Wirkstoff zu geben. Wird „Aut idem“ nicht angekreuzt, so muss ein rabattiertes Ersatzmittel ausgehändigt werden (falls ein solches zur Verfügung steht). Gibt es für den Wirkstoff keinen Rabattvertrag, dann muss zwischen dem eigentlichen Medikament und den drei billigsten Generika gewählt werden.

Die NAV forderte zudem, den Ärzten das „Dispensierrecht“ zu gewähren (englisch: dispence => [mit Nachschub] versorgen) und den Ärzten die Wirkstoffe ihren Praxen zur Verfügung zu stellen. So könnten die Ärzte sichergehen, dass die benötigten Wirkstoffe auch vorhanden seien.