Der Versicherungsmakler
November 30th, 2006 by Manfred | 7 Comments | Filed in FAQ, VersicherungenDer Versicherungsmakler hat i.d.R. vertragliche Anbindungen an die meisten Versicherungsgesellschaften, entweder als eine direkte Anbindung oder eine Anbindung über einen Maklerpool. Ein Maklerpool ist eine Firma, welche als Makler mit unterschiedlichen Gesellschaften Verträge unterhält. Der Makler kann dann dort die Verträge einreichen. Dadurch kann der Makler die Geschäftsvorgänge optimieren, da die Verträge von unterschiedlichen Gesellschaften nur bei einem Maklerpool liegen. Dies ist besonders interessant für kleine Maklerfirmen, da hier die Anzahl der vermittelten Policen nicht so groß ist, um alle Versicherungsgesellschaften bedienen zu können. Ich selbst arbeite auch mit einem Maklerpool zusammen.
Die Grundlage für die Tätigkeit als Versicherungsmakler findet sich in § 93 HGB. Der Versicherungsmakler ist unabhängig von den Vorgaben der einzelnen Gesellschaften. Er muss sich seine Kunden selbst suchen und bekommt i.d.R. von den Gesellschaften keine finanzielle Unterstützung. Deshalb betreibe ich z.B. die PKV-Financial, um auf diese Weise neue Mandaten zu gewinnen. Die Courtage (das ist die Provision des Versicherungsmaklers, siehe auch Maklerprovison) ist deshalb um einiges höher als die des Versicherungsvermittlers.
Die Ausbildung muss der Versicherungsmakler selbst zahlen und auch alle Kosten hat er selbst zu tragen. Die Haftung zum Beispiel wegen Falschberatung muss er ebenfalls selbst tragen, deshalb ist es für den Mandanten sehr wichtig, dass der Versicherungsmakler über eine bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt.
Der Versicherungsmakler muss, im Gegensatz zum Versicherungsvertreter, die Interessen des Mandanten, ähnlich wie z.B. ein Anwalt, wahrnehmen. Da gibt es auch entsprechende Urteile die bestätigen, dass der Versicherungsmakler die Interessen des Mandanten wahrzunehmen hat. Die Basis eines solchen Mandates ist ein Versicherungsmaklervertrag. In diesem sollten alle wichtigen Punkte geregelt sein.
Geregelt sollten u. a. folgende Punkte sein:
- Was ist der Vertragsgegenstand
- Welche Leistungen hat der Makler zu erbringen
- Eine Vollmacht
- Vertragsdauer
- Datenschutz
- Vergütung
- Haftung
Außerdem sollten Sie auf ein entsprechendes Beratungsprotokoll achten. Nach der nun endlich beschlossenen Vermittlerrichtlinie muss jeder Vermittler dem Kunden beim Ersttermin u. a. mitteilen, in welchem Status er sich befindet, ob in der Ausschließlichkeit oder als Versicherungsmakler. Dieses Gesetz wird voraussichtlich im Frühjahr 2007 in Kraft treten.
Meine Empfehlung ist natürlich auch heute schon der Versicherungsmakler



