Der Versicherungsmakler

November 30th, 2006 by Manfred | 7 Comments | Filed in FAQ, Versicherungen

Der Versicherungsmakler hat i.d.R. vertragliche Anbindungen an die meisten Versicherungsgesellschaften, entweder als eine direkte Anbindung oder eine Anbindung über einen Maklerpool. Ein Maklerpool ist eine Firma, welche als Makler mit unterschiedlichen Gesellschaften Verträge unterhält. Der Makler kann dann dort die Verträge einreichen. Dadurch kann der Makler die Geschäftsvorgänge optimieren, da die Verträge von unterschiedlichen Gesellschaften nur bei einem Maklerpool liegen. Dies ist besonders interessant für kleine Maklerfirmen, da hier die Anzahl der vermittelten Policen nicht so groß ist, um alle Versicherungsgesellschaften bedienen zu können. Ich selbst arbeite auch mit einem Maklerpool zusammen.

Die Grundlage für die Tätigkeit als Versicherungsmakler findet sich in § 93 HGB. Der Versicherungsmakler ist unabhängig von den Vorgaben der einzelnen Gesellschaften. Er muss sich seine Kunden selbst suchen und bekommt i.d.R. von den Gesellschaften keine finanzielle Unterstützung. Deshalb betreibe ich z.B. die PKV-Financial, um auf diese Weise neue Mandaten zu gewinnen. Die Courtage (das ist die Provision des Versicherungsmaklers, siehe auch Maklerprovison) ist deshalb um einiges höher als die des Versicherungsvermittlers.

Die Ausbildung muss der Versicherungsmakler selbst zahlen und auch alle Kosten hat er selbst zu tragen. Die Haftung zum Beispiel wegen Falschberatung muss er ebenfalls selbst tragen, deshalb ist es für den Mandanten sehr wichtig, dass der Versicherungsmakler über eine bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verfügt.

Der Versicherungsmakler muss, im Gegensatz zum Versicherungsvertreter, die Interessen des Mandanten, ähnlich wie z.B. ein Anwalt, wahrnehmen. Da gibt es auch entsprechende Urteile die bestätigen, dass der Versicherungsmakler die Interessen des Mandanten wahrzunehmen hat. Die Basis eines solchen Mandates ist ein Versicherungsmaklervertrag. In diesem sollten alle wichtigen Punkte geregelt sein.

Geregelt sollten u. a. folgende Punkte sein:

  1. Was ist der Vertragsgegenstand
  2. Welche Leistungen hat der Makler zu erbringen
  3. Eine Vollmacht
  4. Vertragsdauer
  5. Datenschutz
  6. Vergütung
  7. Haftung

Außerdem sollten Sie auf ein entsprechendes Beratungsprotokoll achten. Nach der nun endlich beschlossenen Vermittlerrichtlinie muss jeder Vermittler dem Kunden beim Ersttermin u. a. mitteilen, in welchem Status er sich befindet, ob in der Ausschließlichkeit oder als Versicherungsmakler. Dieses Gesetz wird voraussichtlich im Frühjahr 2007 in Kraft treten.

Meine Empfehlung ist natürlich auch heute schon der Versicherungsmakler :)

Der Versicherungsvertreter

November 30th, 2006 by Manfred | 3 Comments | Filed in FAQ, Versicherungen

Der Versicherungsvertreter tritt oft als Agentur einer Gesellschaft auf. Der Vertreter bekommt i.d.R. von der Gesellschaft einen Bestand an bestehenden Kunden der Gesellschaft zur Verfügung gestellt. Der Versicherungsvertreter arbeitet entweder als Angestellter oder als freier Handelvertreter nach § 84 HGB mit einem sog. Ausschließlichkeitsvertrag.

Die Ausschließlichkeit bedeutet, dass der Vertreter einerseits zwar selbständig ist, andererseits aber nur die Verträge der einen Gesellschaft oder auch angebundener Gesellschaften vermitteln darf. Am Beispiel eines Vermittlers der Aachener und Münchner wäre das etwa die Central als Krankenversicherung, weil die Aachener und Münchner selbst keine eigene Krankenversicherung hat, aber genau wie die Central Krankenversicherung zur AMB Generali Gruppen gehört. Die Vermittler der großen Strukturvertreibe wie z. B. die DVAG sind ebenfalls Ausschließlichkeitsvermittler, deshalb vermitteln die Handelsvertreter der DVAG auch nur die Central Krankenversicherung. Da die Anteile der DVAG zu knapp 50% der AMB gehören, ist die Idee der AM, ihre Vermittler auf die DVAG zu übertragen, überhaupt erst möglich gewesen.

Weiterhin wird der Vermittler von den Gesellschaften finanziell unterstützt, diese Unterstützung kann unterschiedlich aussehen

  • Ein Fixum, das sind feste Bezüge, welche ganz oder zum Teil durch Provisionseinnamen verdient werden müssen
  • laufende Bestandspflegeprovisionen dies sind Einnahme aus den laufenden Versicherungsverträgen für die der Vermittler verantwortlich ist
  • KFZ Kostenzuschuss
  • Telefonkostenzuschuss
  • Erfolgsprämien usw.

Der Agenturinhaber muss natürlich dann die Ihm übertragenen Kunden besuchen um aus diesen Kundenterminen das geforderte Geschäft zu schreiben. Oft werden für bestimmte Produkte Mindestvorgaben festgelegt, ganz nach dem Geschäftsplan der Gesellschaft. Geführt werden die Vermittler oft durch Vorgaben wie viel Geschäft in einem Jahr geschrieben werden muss. Von der Erfüllung dieser Geschäftspläne werden dann zusätzliche Gratifikationen abhängig gemacht.

Die Gesellschaft bildet den Vermittler i.d.R. kostenlos aus, der übliche Abschluss ist der Versicherungsfachmann (BWV), dann kommt natürlich noch die produktspezifische und verkäuferische Ausbildung. Die Gesellschaft übernimmt gegenüber dem Kunden die Haftung z.B. wegen Falschberatung. Das Wesentliche ist, dass der Vermittler die Interessen seiner Versicherungsgesellschaft wahren muss. Deshalb gab es auch schon Gerichtsurteile welche besagen, dass die Informationen des Kunden, über die der Vermittler verfügt, gleichzeitig Wissen der Gesellschaft ist. Der Vermittler ist „Auge und Ohr“ der Gesellschaft. Dies kann von Bedeutung sein, wenn bei der Beantragung von Versicherungen risikoerhebliche Angaben nicht in den Antrag aufgenommen werden.

Was ist denn überhaupt ein Versicherungsmakler?

November 30th, 2006 by Manfred | 2 Comments | Filed in FAQ, Persönliches, Versicherungen

Als bundesweit tätiger Spezialmakler im Bereich der privaten Krankenversicherung ist eine meiner Hauptaufgaben, dass ich mit Interessenten telefonieren, um dann auf Grund der Angaben einen Vergleich zu erstellen. Durch meine telefonische Beratung verkaufe ich bundesweit die private Krankenversicherung.

Dabei darf ich immer wieder feststellen, dass die meisten Interessenten nicht so richtig wissen, was der Unterschied zwischen dem Versicherungsvertreter um die Ecke und einem Versicherungsmakler ist. Auf Grund meines letzten Berichtes „Moderner Menschenhandel“ kam ich auf die Idee diesen Unterschied zu erläutern.

Moderner Menschenhandel

November 28th, 2006 by Gerald | 2 Comments | Filed in News, Versicherungen

Der moderne Menschenhandel, oder der Umgang der Aachen Münchener mit seinen Vermittlern.

Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Michael H. Heinz sagt zu der Ankündigung der AM, nur noch mit der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) zusammenarbeiten zu wollen „Mit Methoden des modernen Sklavenhandels will die Aachen Münchener (AM) ihre Einfirmenvertreter abstoßen“.

Ich meine, dass die AM ihre immerhin rund 1350 hauptberuflichen Vertreter auf diese Weise kostengünstig „entsorgen“ will. Bin ich froh, dass ich als Versicherungsmakler von solchen Machenschaften nicht mehr betroffen bin. Als unzumutbar bezeichnet der BVK Präsident Heinz das Angebot der AM, die Vertreter sollten künftig innerhalb des Strukturvertriebs der DVAG arbeiten.

Nun geht der Streit um die Ausgleichszahlungen los: Der BVK meint, dass die AM die Vertragsverhältnisse nur durch Kündigung seitens des Versicherungsunternehmens beenden könne, da gegen den Willen der Vertreter ein Vertragsübergang zu der DVAG nicht möglich sei. Dadurch entstünde ein Ausgleichsanspruchs der Versicherungsvertreter in dreistelliger Millionenhöhe.

AMB-Chef Walter Thießen ist der Meinung, dass die selbstständigen Vermittler auf Basis des Umwandlungsgesetzes ausgegliedert werden. Alle Rechte und Pflichten würden unverändert auf die neue Gesellschaft übergehen, der Bestandsschutz sei gesichert, die Identität der Agenturen bliebe erhalten, deshalb sei eine Ausgleichszahlung nicht vorgesehen.

Die DVAG freut´s, nach Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtline in Deutscher Recht, das Gesetzes wurde gerade vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet, müssen zukünftig alle Vermittler über eine Erlaubnis verfügen und dazu eine Prüfung ablegen. „Die DVAG wird eine Vielzahl von nebenberuflichen Vertretern verlieren“, so der BVK-Präsident „Sie wird auf den Übertritt der AM-Vertreter angewiesen sein.“

Ich meine besser zum Makler gehen, den freut`s auch und dort ist die Beratung auch objektiver.

Versicherungspflichtgrenze 2007

November 26th, 2006 by Gerald | 159 Comments | Filed in Krankenversicherung

Nebenan im Versicherungs-Blog hat Hellmuth Hofer schon vor einem Monat auf die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte 2007 hingewiesen. Die für die Krankenversicherung interessanteste Kenngröße, die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, soll für das Jahr 2007 auf 47.700 Euro erhöht werden. Im Jahr 2006 lag der Wert noch bei 47.250 Euro. Diese Zahlen wurden am 19. Oktober 2006 vom Bundestag verabschiedet und mittlerweile auch vom Bundesrat bestätigt. Sie gelten vorbehaltlich der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.


Vorbehaltliche Versicherungspflichtgrenze 2007:
3.975,00 Euro im Monat bzw. 47.700 Euro im Jahr

Anstelle der Bezeichnung Versicherungspflichtgrenze wird häufig auch der Begriff Jahresarbeitsentgeltgrenze verwendet. Diese Grenze bestimmt das Brutto-Einkommen, bis zu dem jeder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Nur wer mehr verdient, hat überhaupt die Möglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln. Alle anderen müssen mit der gesetzlichen Krankenversicherung vorlieb nehmen.

Gesundheitsreform ist “misslungener Kompromiss”

November 22nd, 2006 by manfred | No Comments | Filed in Gesundheit, Krankenversicherung

Nun ist es amtlich: Gesundheitsreform ist “misslungener Kompromiss”

Dieses Zeugnis stellen die “Fünf Wirtschaftsweisen” unter Leitung des allseits bekannten und beliebten Prof. Bert Rürup in ihrem Jahresgutachten aus. Die Fünf Weisen lassen kein gutes Haar an der geplanten Gesundheitsreform. Selten war die Kritik des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, welche dieser in seinem Jahresgutachten 2006/07 den Plänen zur Gesundheitsreform geäußert hat, so deutlich.

Nach Meinung des Rates sei die “gefundene Kompromisslösung vor allem hinsichtlich der Finanzierungsseite enttäuschend und erreicht nicht (einmal) die Ziele, die im Koalitionsvertrag genannt werden”. Darin wurde die Senkung der Lohnnebenkosten festgeschrieben, stattdessen werden die Beiträge ansteigen. Zudem finde “Abkopplung der Gesundheitskosten von den Arbeitskosten” nicht statt.

Die angestrebte Reformpolitik der Großen Koalition sei “im Dickicht widerstreitender Interessen stecken geblieben”, beispielhaft dafür sei die “als misslungen zu bezeichnende Finanzierungsreform der gesetzlichen Krankenversicherung”, so das vernichtende Urteil der Gutachter.

Außerdem wird der Wettbewerb durch die Einführung und Ausgestaltung des Gesundheitsfonds zwischen den Krankenkassen eher verzerrt und abnehmen als verstärkt. Schritte zu einer “Einheitskasse” sind die gesetzlich fixierten einheitliche Beitragssätze und ein weitgehender Verlust der Finanzautonomie der Krankenkassen, ebenso wie die Gründung eines GKV-Dachverbandes, welcher verbindliche Kollektivverträge abschließen kann.

Ein neues Konzept, als Empfehlung des Vorsitzenden des Sachverständigenrats, Prof. Bert Rürup, wurde bereits im Juli 2004 mit der Gesundheitsprämie vorgelegt. Damit sollte die Abkopplung der Einnahmen der GKV vom Faktor Arbeit und damit auch von konjunkturellen Schwankungen erreicht werden.

Gesetzlich Krankenversicherte warten deutlich länger

November 19th, 2006 by manfred | No Comments | Filed in Krankenversicherung, Statistik

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat auf Basis einer repräsentativen Versichertenbefragung unter zusammen rund 3000 gesetzlich und privat Krankenversicherten eine Analyse durchgeführt, die zeigt, dass privat Krankenversicherte im Vergleich zu gesetzlich Versicherten bei Arztterminen klar bevorzugt werden. Trotz akuter Beschwerden musste jeder vierte gesetzlich Versicherte (25,3 %) beim letzten Arztbesuch mindestens 2 Wochen auf einen Behandlungstermin warten. Bei privat Versicherten mit Beschwerden war dies nur bei 7,8 % der Fall.

Weitere Informationen zum Thema gibt es hier.

Aktuelles aus der Gesundheitspolitik

Oktober 31st, 2006 by Manfred | No Comments | Filed in Gesundheit, Krankenversicherung, News

Die Überlegungen der Bundeskanzlerin Angela Merkel, den Bundeszuschuss für die Gesetzliche Krankenversicherung nicht zu kürzen, haben die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen begrüßt. Im Koalitionsvertrag wurde festgelegt, den mit der Gesundheitsreform 2004 (GMG) eingeführten Bundeszuschuss schrittweise auf Null zu reduzieren. Wie ich schon berichtet habe sollte der Bundeszuschuss für das Jahr 2007 immerhin 4,2 Milliarden Euro betragen. Dafür wurde damals eigens die Tabaksteuer erhöht, dieser Zuschuss sollte zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen der GKV genutzt werden.

Geplant war im Koalitionvertrag die Reduzierung auf 1,5 Milliarden Euro inklusive der Mehrbelastung durch die Anhebung der Mehrwertsteuer fehlen der GKV in 2007 rund 7 Milliarden Euro, so die Schätzungen. Bisher hatten diese Berechnungen die Politik recht kalt gelassen. Nun werden die Befürchtungen aller Kritiker der Gesundheitsreform wahr, denn durch die erfreulichen Steuermehreinnahmen fängt nun die Politik nach Kassenlage erst richtig an.

Dazu meinen die Spitzenverbände: „Es wäre ein wichtiges Signal für die Zuverlässigkeit der Politik, wenn sie dafür sorgen würde, dass die Kassen auch tatsächlich das Geld aus Steuermitteln bekämen, das sie ihnen gesetzlich zugesagt hatte”. Außerdem würden „wegen der Verschiebebahnhöfe zur Entlastung der Bundesagentur für Arbeit” 5 Milliarden Euro von den gesetzlichen Krankenkassen in Richtung Arbeitslosenversicherung fließen, zum Beispiel wegen subventionierten Krankenversicherungen der Arbeitslosen. Deshalb fordern die Spitzenverbände: „die Überschüsse an die Krankenkassen zurückzuzahlen, damit könnten drohende Beitragssatzerhöhungen abgewendet werden”.

Meine Befürchtungen liegen darin begründet, dass die Politik in der Zukunft, je nach Kassenlage, die Zuschüsse zur Gesetzlichen Krankenkasse streichen wird. Mein Vorschlag wäre deshalb, alle von der Politik gewollten und auch sozialpolitisch gewünschten Leistungen, welche nichts mit der eigentlichen Aufgabe der Krankenkassen zu tun haben, aus dem System der GKV auszugliedern und in eine aus Steuermitteln finanzierten Topf zu bündeln. Damit wäre unserem Gesundheitssystem weit mehr geholfen als mit den jetzigen politisch motivierten Entscheidungen.

Schmerzensgeld zum Dritten

Oktober 30th, 2006 by Manfred | No Comments | Filed in Rechtliches

Langsam werden meine Artikel zum Thema Schadenersatz und Schmerzensgeld eine richtige Serie. Dieser Artikel wendet sich an alle Radler unter meinen werten Lesern.

Wer haftet, wenn sich ein Teilnehmer an einer organisierten Radtouristikfahrt verletzt? Zu dieser Frage musste das Oberlandesgericht Stuttgart über die Schadenersatzansprüche einer Teilnehmerin entscheiden. Im Urteil vom 14. Februar 2006 (Az.: 1 U 106/05) wurden die Schadenersatzansprüche einer Frau zurückgewiesen.

Die Klägerin hatte im August 2004 an besagter Radtour teilgenommen. Die beiden Beklagten waren in einem Pulk von ca. 20 Fahrern unmittelbar vor der Klägerin gestürzt, weil sich die Lenker ihrer Fahrräder ineinander verhakten. Die Klägerin konnte nicht mehr ausweichen und verletzte sich bei dem unausweichlichen Sturz.

Vor Gericht trug die Frau vor, dass die beiden Beklagten sich gegenseitig geschubst hätten, dadurch sei es zu dem Sturz gekommen. Was den Sturz letztendlich herbeigeführt hatte konnte vor Gericht nicht geklärt werden. Die Richter waren der Auffassung dass jeder Teilnehmer an derartigen Fahrradtouren, der sich mit anderen zu einem Pulk zusammenschließt, einvernehmlich jene Gefahren in Kauf nimmt, die sich aus solchen Fahrsituationen ergeben. Dazu gehört auch, dass in einem Pulk von Fahrradfahrern weitgehend auf übliche Sicherheitsabstände verzichtet wird.

Daher könne ein Teilnehmer, welcher sich einer solchen Gruppe anschließt, nur dann andere Teilnehmer auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, wenn diese nachweislich, eindeutig und in gravierender Weise gegen die üblichen Gruppenregeln verstoßen, welche durch die Teilnahme an der Gruppe stillschweigend vereinbart wurden. Da die Klägerin den erforderlichen Nachweis für das „Geschubse“ nicht hatte erbringen können, wurde die Klage als unbegründet zurückgewiesen.

Eine Rutschpartie und die Folgen

Oktober 27th, 2006 by Manfred | No Comments | Filed in Persönliches, Rechtliches

Das hab ich als Kind auch sehr gerne gemacht, die Treppengeländer, wo auch immer runterzurutschen. Manchmal, insbesondere in Schulen waren so Knöppel in den Handlauf eingelassen. Die hab ich gehasst, weil ich mir, wenn ich nicht schnell genug den Hintern hoch bekommen hab, ganz schön an meinen „edelsten Teilen“ wehgetan hab. Heute weiß ich, dass das damals ganz schön gefährlich war. Über einen solchen Fall hatte das Oberlandesgericht Saarbrücken zu entscheiden. Das Urteil vom 11. Juli 2006 (Az.: 4 U 126/06 – 36) ist rechtskräftig.

Ein zwölfjähriges Mädchen wohnte mit seiner Mutter in einem achtgeschossigen Mietshaus. Bei einer Rutschpartie auf dem Treppengeländer stürzte es in die Tiefe und erlitt dabei eine schwere Kopfverletzung. Nun wurde vom Hauseigentümer Schmerzensgeld gefordert, weil dieser das Treppenhaus angeblich nicht ausreichend gesichert hatte. Die Klage wurde von den Richtern des Saarbrücker Oberlandesgerichts als unbegründet zurückgewiesen.

Die Begründung des Gerichtes: Wenn eine Treppe mit einem Geländer und einem Handlauf versehen ist, so trifft den Hausbesitzer lediglich die Verpflichtung, die Dinge instand zu halten. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst hingegen keine Schäden, die daraus entstehen, dass ein Geländer durch das Herunterrutschen von Kindern missbraucht wird.

Die Verkehrssicherungspflicht hat auch Kindern gegenüber Grenzen. Das Leben so die Richter weiter sei nun mal gefährlich. Eine absolute Gefahrlosigkeit könne daher auch und gerade bei Kindern nicht erreicht werden. Bei Gefahren, die deutlich erkennbar sind und sich aufdrängten, dürften Hausbesitzer darauf vertrauen, dass Kinder sich ihnen aus ihrem natürlichen Angstgefühl heraus nicht aussetzen.

Sonst müssten ja auch sämtliche Fenster eines Mietshauses oder die Balkone vergittert werden weil theoretisch ein Kind hinausfallen könne. Die Gefahr des Abstürzens beim Rutschen auf dem Geländer liegt nach Auffassung des Gerichts förmlich auf der Hand. So eine Gefahrenquelle ist auch für ein zwölfjähriges Kind offensichtlich. Nun mir war das damals auch nicht so klar, ich hatte mich nur über die Knöppel geärgert, zum Glück ist mir nix passiert.