Allianz mal wieder als Vorreiter

September 26th, 2006 by Manfred | No Comments | Filed in News, Versicherungen

Michael Diekmann, Vorstand der Allianz, schließt einen weiteren Stellenabbau nicht aus. Vor kurzen hatte ich schon über den Abbau von 5000 Stellen geschrieben. So nebenbei wird nun erwähnt, dass bei der Tochter Dresdner Bank auch 2500 Stellen wegfallen. Zur Zeit gibt es noch ein zähes Ringen zwischen Gewerkschaften und dem Management, wie der Abbau der Arbeitsplätze gestaltete werden kann, einen Einigung ist nicht in Sicht. Nun setzt die Allianz noch eins drauf. Ein weiterer Stellenabbau bei der Allianz sei zwar nicht geplant, könne aber “ehrlicherweise” auch nicht ausgeschlossen werden, sagte Michael Diekmann an diesem Montag in einem Interview in der BILD-Zeitung.

Dies kann man wohl als Warnung an die große Koalition verstehen, so nach dem Motto: Macht Ihr uns das Leben schwer, werfen wir noch ein paar Tausend Mitarbeiter raus. Meiner Ansicht ist die Allianz nicht die einzige Gesellschaft welche mit massivem Arbeitsplatzabbau rechnet, wenn diese Plane Wirklichkeit würden. Bin mir zwar nicht ganz sicher, aber ich könnte mir denken, dass bis zu 100.000 Arbeitsplätze oder mehr auf dem Spiel stehen.

Da sind zum ersten die privaten Krankenversicherer die Stellen abbauen, dann die Vermittler welche in der Existenz bedroht sind und Stellen abbauen oder selbst aufgeben müssen. Wenn ich zu den Folgen dieser Arbeitsplatzverluste dann noch die fehlenden Kaufkraft dazurechne wird das schon hinkommen. Nur das juckt die Regierung wenig, dort will man nur an der Macht bleiben, koste es was es wolle.

Aktuelle Entwicklung bei der Übernahme der DBV Winterthur durch die AXA

September 22nd, 2006 by Manfred | 32 Comments | Filed in News, Versicherungen

Durch die Übernahme der DBV-Winterthur wird die Axa zum führenden Ärzteversicherer in Deutschland mit mehr als 100 000 Kunden in Deutschland. Die Deutsche Ärzteversicherung, in der die Axa ihr gesamtes Geschäft mit Medizinern gebündelt hat, bildet zurzeit weltweit die einzige Ausnahme des Ein-Marken-Prinzips.

Durch die Eingliederung der DBV-Winterthur Krankenversicherung wird die AXA zum fünftgrößte deutschen Krankenversicherer in Deutschland. Die Übernahme soll bis Ende 2006 abgeschlossen sein. Dr. Mathias Oldhaver, Sprecher der DBV Winterthur sagte “Für unsere Kunden ändert sich erst einmal nichts. Wir werden ganz normal unsere Geschäftstätigkeit weiterführen”. Ab 2007 ist alles noch unklar, so Clara Rodrigo die Sprecherin der Axa in Paris “Über das Fortbestehen der Marke DBV Winterthur ist noch nicht entscheiden”.

Das Beispiel des belgischen Versicherers Royal Belge lässt aber erahnen wie es weitergeht. Drei Jahre dauerte es bis die ursprüngliche Marke in dem Namen Axa Belgium aufging, auch die Colonia welche vor Jahren von der Axa gekauft wurde ist verschwunden.

Man darf gespannt sein wie sich diese Entwicklung auf die Tarife der DBV Winterthur auswirkt, darüber habe ich schon berichtet und auch sehr kontrovers in diesem Blog diskutiert.

Damit steigt der Kostendruck auf die kleineren und mittleren Versicherer, vielleicht ist das der lang erwartet Startschuss für weitere Übernahmen oder Zusammenschlüsse. Deshalb ist und bleibt meine Empfehlung, der Größe des gewählten Krankenversicherers die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken.

Erste Doc Morris Filiale ist vorläufig wieder geschlossen

September 14th, 2006 by Manfred | 6 Comments | Filed in Gesundheit, News

Ein gerichtliches Tohuwabohu um die erste Niederlassung des niederländischen Arzneimittel-Versandhändlers Doc Morris in Deutschland geht in die nächste Runde. Mit einer Eilentscheidung hat nun das Verwaltungsgericht des Bundeslandes Saarland die vorläufige Schließung dieser ersten Filiale in Saarbrücken angeordnet.

Drei niedergelassene Apotheker hatten laut Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) gegen den Betrieb der Niederlassung von Doc Morris geklagt. In dem Eilverfahren hat das Gericht der Klage nun stattgegeben. Zur Begründung hieß es: Nach deutschem Recht sei es nicht zulässig, dass eine Apotheke in Fremdbesitz steht, in diesem Fall im Besitz einer Aktiengesellschaft.

Anderer Meinung war das saarländische Gesundheitsministerium, dort war man der Ansicht, dass das deutsche Apothekerrecht nicht mit der Niederlassungsfreiheit des europäischen Binnenmarktes vereinbar ist und hatte deshalb Doc Morris die Erlaubnis zur Eröffnung der Filiale erteilt.

Erfolg im zweiten Anlauf

Der erste Eilantrag gegen den Betrieb der Filiale war gescheitert, nun war der zweite Antrag erfolgreich. Das finde ich auch eine Methode, wenn mir eine gerichtliche Entscheidung nicht passt, stelle ich solange Anträge bis das Gericht irgendwann entnervt dem Antrag zustimmt, cool, oder?

Doc Morris will diese Entscheidung nicht hinzunehmen und die gültige Betriebserlaubnis vor Gericht verteidigen. Das saarländische Gesundheitsministerium wird ebenfalls eine Beschwerde gegen das Urteil einlegen. Mal gespannt wie das weitergeht. Die Diskussionen im Weblog von Doc Morris sind auf jeden Fall voll im Gange.

Machtpoker auf dem Rücken des deutschen Michel

September 13th, 2006 by Manfred | No Comments | Filed in Gesundheit, Krankenversicherung

Nun wird die Gesundheitsreform zur Machtfrage herabgesetzt, da muss ich schon mal deutlich fragen: “Haben wir Deutschen dieses Spektakel wirklich verdient?”

Statt sich um wirkliche Reformen zu kümmern proben die Unions-Ministerpräsidenten den Aufstand gegen die Kanzlerin, die an den mit der SPD vereinbarten Eckpunkten festhält. Immer lauter wird die Kritik an den im Juli 2006 vereinbarten Eckpunkten zur Gesundheitsreform, nachdem diese nun durch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) um drei Monate aufgeschoben wurde.

Da wird in einer hektischen Telefonschaltkonferenz von den Unions-Ministerpräsidenten beraten, wie weit die von Union und SPD vereinbarten Eckpunkte noch mitgetragen werden können. Als ob nicht die gleichen Politiker bei den Verhandlungen zu den Eckpunkten eingebunden waren. Plötzlich werden von einzelnen Unionsländern schwere Bedenken gegen den Gesundheitsfonds und die Maßnahmen zur Regulierung der privaten Krankenversicherung (PKV) geltend gemacht.

Nun steht eine Blockade der ganzen Reform durch den Bundesrat im Raum.

Im Bundesrat kann man getrost von einer Ablehnung der Länder mit FDP-Regierungsbeteiligung ausgehen, bleiben der großen Koalition im Bundesrat derzeit fünf Stimmen mehr, als für die absolute Mehrheit notwendig sind. Alleine Bayern verfügt über sechs Stimmen, womit dann die ganze Reform blockiert würde. Irgendwoher kenne ich das doch, war das nicht ein Argument für die große Koalition, dass eine Blockade wie in der Vergangenheit nicht möglich ist?

Grundsätzlich fände ich es ja gut wenn dieser Murks nicht zum Gesetz wird, aber den eingeschlagenen Weg empfinde ich als Armutszeugnis für die Deutsche Politik. Diese wichtigen Reformen als Machtspiele zu missbrauchen ist der schlechteste Weg, da sollte man das Volk lieber mit Neuwahlen nochmals entscheiden lassen.

Gesundheitsreform wider Willen

September 6th, 2006 by Manfred | 5 Comments | Filed in Gesundheit, Krankenversicherung

Wie ich schon berichtet habe, will keiner die von der Bundesregierung geplante Gesundheitsreform. Alle (oder fast) alle Beteiligten sehen keinen Sinn in der Reform oder befürchten negative Auswirkungen.

Genau in dieses Bild passt eine von Forsa bei 1.008 (repräsentativ ausgewählten) Bundesbürgern durchgeführte Umfrage im Auftrag des Magazins Stern.

In dieser Umfrage erklärten:

78 Prozent der Befragten das man die Reform in dieser Form nicht durchführen und die Grundzüge der Reform nochmals neu aushandeln sollte. Damit ist mehr als drei Viertel der Bundesbürger der Auffassung, dass die von der großen Koalition geplante Gesundheitsreform gestoppt werden sollte.

9 Prozent der Befragten sind dafür, dass die Reform so wie von der Regierung beschlossen durchgeführt werden sollte.

13 Prozent antworteten “weiß nicht”.

Dennoch verhandelt die Koalition tapfer weiter, Streitpunkte sind z.Zt:

1. Der Risikostrukturausgleich (RSA), damit sollen Kassen mit vielen kranken Patienten bezuschusst werden. Meiner Meinung nach ist das aber ein Riesen-Schmarren, damit werden nur die verkrusteten Strukturen einzelner Kassen aufrechterhalten. Wenn der RSA wegfallen würde, dann hätten in erster Linie die heutigen Nutznießer des RSA z. B. die AOKen das nachsehen. Was würde denn passieren? Die AOKen müssten die Beiträge enorm erhöhen. (Die Frage ist, ob wegen den Kosten für die Patienten oder den hohen Verwaltungsausgaben usw.). Dann hätten aber alle Patienten welche in der AOK versichert sind die Möglichkeit in eine andere GKV zu wechseln. Die Konsequenzen wären vermutlich einige Pleiten und damit die von der Regierung gewünschte Reduzierung der Anzahl der Kassen. Da jeder Versicherte sich dann eine andere GKV suchen kann, sehe ich keine negativen Auswirkungen auf die Versicherten. Allerdings einen negativen Effekt im Arbeitsmarkt. Die Frage ist schon berechtigt, ob die Bundesregierung Arbeitsmarktpolitik mit den Beiträgen der gesetzlichen Krankenkassen machen soll.

2. Bis wann die GKVen entschuldet sein müssen. Eigentlich ist das im Gesetz schon geregelt. Nach § 220 SGB V darf nämlich überhaupt kein Kredit aufgenommen werden. Es wurde mit § 222 SGB V ein Ausnahmetatbestand befristet bis zum 31.12.1998 eingeführt. In Art. 2 wird festgelegt, dass die Verschuldung innerhalb von 10 Jahren erfolgt sein muss. Das wäre Ende 2008.

3. Auch die Einführung des Gesundheitsfonds bleibt weiter offen, nun sollen die Beiträge von den Krankenkassen auf regionale Einzugsstellen verlagert werden. Dazu ist eine Stufenlösung vorgesehen: “Der Übergang wird stufenweise unter Berücksichtigung der Belange der betroffenen Beschäftigten durchgeführt”, wie ebenfalls schon besprochen sind von dieser Umstellung bis zu 30.000 Mitarbeiter der Krankenkassen betroffen. Auch hier wird wieder Arbeitsmarktpolitik auf Kosten der Beiträge gemacht, dazu habe ich meine Sicht der Dinge schon kundgetan.

Krach in der SPD

September 2nd, 2006 by manfred | No Comments | Filed in Gesundheit, Krankenversicherung

… oder die blühende Phantasie unserer verantwortlichen Politiker.

Hatte die letzte Woche einigen Versuchungen widerstanden über die aktuellen Diskussionen um die Gesundheitsreform zu berichten. Bin davon ausgegangen, dass die Halbwertzeit dieser Berichte, wonach die private Krankenversicherung um bis zu 36 Prozent steigen könne, viel zu kurz ist, um darüber zu schreiben. So war es nun auch.

Was aktuell zu Streit, diesmal nicht zwischen CDU und SPD (da hat es ja in den letzte Tagen genug gefunkt), sondern in der SPD selbst zwischen Ulla Schmidt und Prof. Lauterbach führt, sind die sonderbaren Berechnungen von Prof. Lauterbach. Der Mann hat eine Phantasie, da könnte sich mancher Buchautor eine Scheibe abschneiden. Unsere Gesundheitsministerin Schmidt legt sich deshalb mit Prof. Lauterbach an.

Die Kernaussage in den Medien von Prof. Lauterbach war, dass der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch die Reform auf bis zu 700 Euro steigen könnte. Nun die Begründung:. “Um auf ein ähnliches Versorgungsniveau wie in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu kommen, muss ein gesetzlicher Versicherter mit 5000 Euro Bruttoeinkommen nicht nur 552 Euro Monatsbeitrag zahlen, sondern auch eine Zusatzversicherung für die ambulante Zahnbehandlung und Wahlleistungen im Krankenhaus abschließen. Die kostet durchschnittlich 49 Euro im Monat” erläuterte Prof. Lauterbach seine Berechnung in Medien. ”Und hier kommen nach den Plänen der Koalition künftig monatliche Kosten von bis zu 700 Euro zusammen – das ist Fakt”, sagte der Fraktionsexperte. Lauterbach sagte der FTD, die geplante Gesundheitsreform berge “die Gefahr, dass Gutverdiener in der gesetzlichen Versicherung künftig viel mehr bezahlen müssen und deshalb das Solidarsystem verlassen”. Deshalb schlägt Prof. Lauterbach in den Medien vor, dass der Arbeitgeberzuschuss für die Privatversicherten abgeschafft werden soll. Den Aussagen von Prof. Lauterbach widerspricht Gesundheitsministerin Ulla Schmidt heftig, in einem Interview der Wochenzeitung “Die Zeit” bezeichnet Sie die Aussagen des Gesundheitsexperten als “erkennbaren Unfug”. Dem kann ich nur zustimmen.

Was die Beitragsentwicklung angeht muss ich Herrn Prof. Lauterbach allerdings aus anderen Gründen Recht geben.

Als Beispiel möchte ich 20 Jahre zurück gehen. 1986 hatten wir einen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse von 512,40 Mark . Also kann man doch sagen, dass der Höchstbeitrag in den letzten 20 Jahren recht stabil geblieben ist, nur 1986 hatten wir noch unsere „geliebte“ alte DM. Das bedeutet umgerechnet in 1986 einen Betrag von 261,99 €.

Somit kann man sagen, dass sich der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse etwa verdoppelt hat. Auf Grund  der geplanten Gesundheitsreform und der demographischen Entwicklung wird es meiner Ansicht nach keine 20 Jahre bis zur nächsten Verdoppelung dauern.

Wetten werden angenommen ;-)

Neues aus “Fragen & Antworten”

August 26th, 2006 by Manfred | 6 Comments | Filed in FAQ, Krankenversicherung

Viele Anfragen habe ich zum Thema Krankentagegeld. Was geschieht wenn ein Angestellter nach den regulären 42 Tagen Lohnfortzahlung Krankentagegeld bezieht. Welche Sozialbeiträge sind denn weiter zu zahlen.

  1. Beiträge in die Krankenversicherung:
    Da der Arbeitgeberzuschuss an das Gehalt gekoppelt ist und dies nach der Lohnfortzahlung natürlich wegfällt, muss der Arbeitnehmer anders als die der gesetzlichen Krankenkasse die Beiträge in voller Höhe selbst zahlen. Dies muss bei der Berechnung des Krankentagegeldes berücksichtigt werden.
  2. Beiträge in die Arbeitslosenversicherung:
    Die private Krankenversicherung prüft, ob Beiträge in die Arbeitslosenversicherung abgeführt werden müssen und überweist diese wenn die Beitragspflicht besteht
  3. Beiträge in die Rentenversicherung:
    Grundsätzlich gelten die Zeiten während des Bezuges von Krankentagegeld als Ausfallzeiten. Wichtig ist, dass diese Zeiten der Deutschen Rentenversicherung nachgewiesen werden müssen, ein Beleg der privaten Krankenversicherung wird nicht anerkannt. Am besten gleich eine Kopie der Krankmeldung an die Rentenversicherung senden.
  4. Nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 gibt es die Möglichkeit freiwillige Beiträge für max. 18 Monate vom Krankheitsbeginn an zu entrichten. Hier der Auszug aus dem Gesetz:

(3) Auf Antrag versicherungspflichtig sind Personen, die eine der in § 3 Satz 1 Nr. 3 genannten Sozialleistungen beziehen und nicht nach dieser Vorschrift versicherungspflichtig sind, nur deshalb keinen Anspruch auf Krankengeld haben, weil sie nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind oder in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind, für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit oder der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn sie im letzten Jahr vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Ausführung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zuletzt versicherungspflichtig waren, längstens jedoch für 18 Monate.

Beantragt werden kann die freiwillige Pflichtversicherung

  • Nach der Lohnfortzahlung
  • In den ersten 6 Wochen rückwirkend zum Ende der Lohnfortzahlung
  • Danach immer rückwirkend zum Ersten des laufenden Monats.

Die Bemessungsgrundlage ist im SGV 6 § 166 Abs. 5 geregelt

  • 5. bei Personen, die für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit oder der Ausführung von Leistungen zur Teilhabe ohne Anspruch auf Krankengeld versichert sind, 80 vom Hundert des zuletzt für einen vollen Kalendermonat versicherten Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens.

Das bedeutet 80 Prozent des letzten Bruttoeinkommens werden für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt

Keine eigene Behörde für Gesundheitsfonds?

August 24th, 2006 by Manfred | No Comments | Filed in Gesundheit, Krankenversicherung

Jetzt wird es albern. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) soll für den geplanten Gesundheitsfonds keine neue Zentralbehörde geschaffen werden. “Der Beitragseinzug verbleibt bei den Krankenkassen und wird wahrscheinlich an die Landesgeschäftstellen der neuen Kassenverbände angedockt”, sagte BMG-Staatssekretär Klaus-Theo Schröder dem Nachrichtenmagazin “Focus”.

Die Beiträge sollen dann von den Landesgeschäftsstellen der Kassenverbände an eine Zentralstelle überwiesen werden. “Dafür braucht man höchstens ein Referat”, so Schröder. In der Konsequenz können die Mitarbeiter, welche heute für den Beitragseinzug zuständig sind, diese Aufgabe auch zukünftig wahrnehmen.

Diesen W….. (das Wort traue ich mich nicht zu schreiben) muss man sich mal vorstellen.

Da müssen die Betriebe weiter die Beiträge an die einzelnen Kassen zahlen, es war ja ein von der Regierung angepriesener Vorteil des Gesundheitsfonds, dass es nur noch eine Einzugsstelle gibt und damit die Betriebe entlastet würden, dieser Vorteil ist damit passe. Nun muss das ganze Geld von den Kassen quer durch die Bankenlandschaft hin und her überwiesen werden, an jeder Stelle werden natürlich Kosten fällig, dann kommt der „große“ Steuerzuschuss dazu. Am Schluss landet das Geld nachdem es durch die ganze Bundsrepublik transferiert wurde wieder bei den einzelnen Kassen wo das Geld von den Betrieben überwiesen wurde. Außerdem kommt die zusätzliche Verwaltung für die Kopfpauschale dazu.

Mir fällt dazu nichts mehr ein, außer dass mein neues Geschäftsgebiet als Spediteur doch vergessen kann.

Politische Entscheidungen zur Gesundheitsreform

August 24th, 2006 by Manfred | No Comments | Filed in Gesundheit, Krankenversicherung

… was die Bevölkerung darüber denkt.

Das Meinungsforschungs-Institut TNS Infratest hat im Auftrag der Continentale Krankenversicherung eine Meinungsumfrage durchgeführt, dazu wurden rund 1.200 Personen im Alter ab 25 Jahren interviewt.

Das Ergebnis ist ernüchternd: Zur Sanierung des Gesundheitswesens ist nur eine Minderheit der Deutschen bereit, persönliche Einschnitte in Kauf zu nehmen. (Dies kann ich bei diesen Entscheidungen sehr gut verstehen).
57 Prozent der Befragten lehnen jegliche Einschnitte ab.
41 Prozent der Befragten sind bereit, persönliche Opfer zu bringen.

Mit negativen Folgen wird gerechnet.
Aus den neuen Bundesländern ist die Ablehnung mit 65 Prozent der Befragten am größten. 71 Prozent der Befragten rechnen mit negativen Folgen der Gesundheitsreform. Satte 16 Prozent meinen, dass die Reform sich positiv auf das Gesundheitswesen auswirken wird.

Kein Vertrauen in die Politik.
38 Prozent der Befragten gehen von der Verabschiedung der Gesundheitsreform in der aktuell diskutierten Form aus, 56 Prozent erwarten eine andere Lösung.

Ich glaube soweit wie heute war die Politik noch nie von der Bevölkerung weg. Dies ist meines Erachtens eine der negativen Auswirkungen der großen Koalition. Dazu passen auch die Äußerungen über Steuererhöhungen aus beiden Regierungsparteien und Konsumverzichtsaussagen. Auch wenn Herr Steinbrück für seine Äußerung (auf Urlaub zu verzichten) einen Rüffel bekommen hat, denke ich, dass auch dahinter System steckt. Auch hier bewahrheitet sich der Spruch vom Weg des geringsten Widerstandes, Steuererhöhungen sind halt doch am leichtesten durchzusetzten. Siehe die Mehrwertsteuer, die geplante Zinsabschlagsteuer usw. Mal gespannt was in den nächsten 3,5 Jahren noch auf uns zukommt.

Rebellion in der Regierungsfraktion

August 23rd, 2006 by Manfred | No Comments | Filed in Krankenversicherung, News

Nach einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) wollen die jüngeren Abgeordneten in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion der geplanten Gesundheitsreform nur zustimmen, wenn die private Krankenversicherung nicht benachteiligt wird.

Marco Wanderwitz, der Sprecher, sagte der FTD, dass die Reform derzeit “nicht zustimmungsfähig” sei. Es müsse die vorgesehene dreijährige Wartefrist für Arbeitnehmer, die über der Verdienstgrenze liegen, ab der ein Übertritt von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung möglich ist, gestrichen werden. Desweiteren müsse die geplante Steuerfinanzierung der Kindermitversicherung auch für privat Versicherte gelten.

Nötig sei auch der in der gesetzlichen Krankenkasse der Einstieg in die Bildung von Altersrückstellungen. “Das ist eindeutig Mehrheitsmeinung in der Jungen Gruppe”, sagte Wanderwitz. Dieser Gruppe gehören immerhin 21 Abgeordnete an.

Auch die gesetzliche Pflegeversicherung sei grundsätzlich reformbedürftig, auch dafür setzt sich der CDU-Abgeordnete aus Sachsen ein. Diese müsse voll auf private Vorsorge umgestellt werden, in der Pflegeversicherung sei ein Systemumstieg noch deutlich leichter als in der gesetzlichen Krankenkasse zu durchzuführen.

Das Sommerloch füllt sich, mal gespannt wie die CDU auf diesen Vorstoß reagiert. Vielleicht findet sich doch noch ein vernünftiger Ansatz für eine Reform im Gesundheitswesen. Der ist aber wahrscheinlich mit dem Establishment der Regierung nicht zu machen.