Fragen & Antworten: Befreiung von der Versicherungspflicht

August 21st, 2006 by Manfred | 42 Comments | Filed in FAQ, Krankenversicherung

Viele Anfragen in letzter Zeit betreffen das Thema, unter welchen Voraussetzungen kann ich in der privaten Krankenversicherung versichert bleiben und mich von der Versicherungspflicht befreien lassen.

Grundsätzlich ist diese Frage im § 8 SGB V geregelt, hier der Text:

SGB V § 8 Befreiung von der Versicherungspflicht

(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird

  • 1. wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze nach § 6 Abs. 6 Satz 2 oder Abs. 7
  • 1a. durch den Bezug von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld (§ 5 Abs. 1 Nr. 2) oder Arbeitslosengeld II (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a) und in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert war, wenn er bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert ist und Vertragsleistungen erhält, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen dieses Buches entsprechen
  • 2. durch Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit nach § 2 des Bundeserziehungsgeldgesetzes während der Elternzeit; die Befreiung erstreckt sich nur auf die Elternzeit
  • 3. weil seine Arbeitszeit auf die Hälfte oder weniger als die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebes herabgesetzt wird; dies gilt auch für Beschäftigte, die im Anschluss an ihr bisheriges Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen, das die Voraussetzungen des vorstehenden Halbsatzes erfüllt; Voraussetzung ist ferner, dass der Beschäftigte seit mindestens fünf Jahren wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei ist
  • 4. durch den Antrag auf Rente oder den Bezug von Rente oder die Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 5 Abs. 1 Nr. 6, 11 oder 12)
  • 5. durch die Einschreibung als Student oder die berufspraktische Tätigkeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 oder 10)
  • 6. durch die Beschäftigung als Arzt im Praktikum
  • 7. durch die Tätigkeit in einer Einrichtung für behinderte Menschen ( § 5 Abs. 1 Nr. 7 oder 8 )

(2) Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung wirkt vom Beginn der Versicherungspflicht an, wenn seit diesem Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, sonst vom Beginn des Kalendermonats an, der auf die Antragstellung folgt. Die Befreiung kann nicht widerrufen werden.

Meine Erläuterungen hierzu:
Abs. 1: Wenn Sie als Arbeitnehmer in der privaten Krankenversicherung versichert sind und wegen der Erhöhung der Jahresarbeitsentgeldgrenze versicherungspflichtig werden, haben Sie die Möglichkeit sich nach diesem Artikel von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.

Abs. 1a: bei Bezug von Arbeitslosengeld usw., hier möchte ich gleich auf den letzten Satz des §8 springen, Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Das bedeutet, solange der sozialversicherungsrechtliche Status bleibt gibt es nach einer Befreiung keine Möglichkeit der Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse. Dies ist hier von Besonderer Bedeutung, da bei Arbeitslosigkeit unter Umständen weitere Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen z.B. Harz 4 auch in einem solchen Falle gäbe es keine Rückkehrmöglichkeit. Deshalb ist bei Arbeitslosigkeit zu überlegen ob es nicht Sinnmacht die private Krankenversicherung in eine große Anwartschaft umzuwandeln und vorübergehende in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.

Abs. 2. bezieht sich auf § 2 des Bundeserziehungsgeldgesetz, hier der Text:

Bundeserziehungsgeldgesetz § 2

Keine volle Erwerbstätigkeit

Der Antragsteller übt keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden nicht übersteigt oder eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausgeübt wird. Keine volle Erwerbstätigkeit liegt auch vor, wenn die berechtigte Person als im Sinne des § 23 des Achten Buches Sozialgesetzbuch geeignete Tagespflegeperson nicht mehr als fünf Kinder betreut.

Nach § 4 des Bundeserziehungsgeldgesetz gilt die Elternzeit für 3 Jahre nach Geburt des Kindes, in dieser Zeit können Sie bis zu 30 Wochenstunden arbeiten, auch in diesem Falle können Sie sich nach § 8 SGB V Abs. 2 von der Versicherungspflicht befreien lassen, diese gilt im Gegensatz zu meiner Anmerkung zu Abs. 1b aber nur für die Elternzeit.

Abs. 3. ist eigentlich selbsterklärend, wenn Sie Ihre Arbeitszeit in eine Teilzeit umwandeln bei der Sie die Hälfte oder weniger als die Hälfte der übliche Arbeitszeit vereinbaren und deshalb unter die Versicherungspflichtgrenze fallen können Sie sich nach diesem Absatz befreien lassen. Wichtig, auch hier kann die Befreiung nicht widerrufen werden.

Abs. 4 ist eigentlich auch klar, hier möchte ich nur anmerken, dass eine Erwerbsminderungsrente auch zählt. Nach dem 55. Lebensjahr hat sich das sowieso erledigt, da ab diesem Alter eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse i.d.R sowieso nicht mehr möglich ist.

Abs. 5-7 sind Spezialfälle auf die ich glaube nicht einzugehen brauche

Interessant ist wiederum der 2. Satz, hier werden Fristen genannt

  1. Die Befreiung muss bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragt werden bei dem der Versicherte zuletzt, vor dem Übertritt in die private Krankenversicherung, versichert war
  2. Die Befreiung muss innerhalb von 3 Monaten beantragt werden.
  3. Die Befreiung wirkt ab Beginn der Versicherungspflicht, oder wenn die gesetzliche Krankenkasse Leistung erbracht hat ( was i.d.R. ja nicht der Fall sein dürfte) ab dem nächsten Monatsersten
  4. Darauf bin ich schon eingegangen, außer zu Abs. 2, kann die Befreiung nicht widerrufen werden. Das bedeutet, solange der aktuelle Status anhält gibt es keine Möglichkeit die Befreiung rückgängig zu machen

Update 9.01.2007: Die Zeit hat uns eingeholt, die aktuelle Frage und Antwort Runde gibt es jetzt hier: Befreiung von der Versicherungspflicht.

Gesundheitswesen braucht mehr Wettbewerb

August 19th, 2006 by Manfred | No Comments | Filed in Gesundheit, Krankenversicherung

… auch hier gilt die alte Regel: Wettbewerb ist gut für das Geschäft.

Die Krankenkassen im Lande bekräftigen ihre Kritik:

Wo Wettbewerb drauf steht, sollte auch Wettbewerb drin sein. Dies wäre aber in dem Eckpunktepapier der Gesundheitsreform nicht gegeben. Das Eckpunktepapier lässt an den entscheidenden Stellen den Wettbewerb vermissen. Obwohl das Wort “Wettbewerb” in den Texten des Eckpunktepapiers oft gebraucht würde.

Ein mögliches Element für einen Wettbewerb sei, dass die Krankenkassen künftig im Vertrags- wie im Leistungsbereich Spielräume für eigene Lösungen hätten. Dies sei aber in der Gesundheitsreform nicht vorgesehen, damit werden die Mitwirkungsmöglichkeiten der Krankenkassen in der Gesundheitspolitik deutlich eingeschränkt. Dass die Vertragskompetenzen auf den geplanten Einheitsverband übertragen werde führe zu einer weitergehende Ausschaltung des Wettbewerbs.

Außerdem sei das Reformvorhaben aus technischen Gründen in dem zeitlich vorgegebenen Rahmen überhaupt nicht umsetzbar. Als Beispiel muss mal wieder der allseits ungeliebte Gesundheitsfonds herhalten, dieser sei in dem vorgelegten Zeitplan nicht umzusetzen.

Dennoch wolle der Gesetzgeber diesen Fonds zusammen mit dem Zusatzbeitrag, der sog. “kleinen Prämie”, ab dem Jahr 2008 einführen. Gleichzeitig sei beabsichtigt, die Beitragssätze ab diesem Zeitpunkt einheitlich festzuschreiben. Damit wäre der medizinisch-technische Fortschritt nur über den Zusatzbeitrag aus der eigenen Tasche der Versicherten zu zahlen. Damit könnte die heute “kleine” Prämie schnell zu einer “großen” Prämie werden.

Neues von der Steuerfront

August 18th, 2006 by Manfred | No Comments | Filed in Finanzen

… oder der Fiskus zieht die Schlinge zu!

Ebay macht gute Geschäfte, denn der Internet-Handel boomt. Allein im Jahr 2004 wurden über Ebay Waren und Dienstleistungen im Wert von rund 7,6 Mrd. US-Dollar umgesetzt. Experten schätzen, dass in 2005 ca. 15 Mrd. Dollar umgesetzt wurden. Grund – auch Privatpersonen haben Ebay als zusätzliche Einnahmequelle entdeckt. Dem kann ich nur zustimmen, meine Frau verkauft auch das eine oder andere Drum was nur noch rumsteht. Und das mit Erfolg.

Das interessiert nun auch den Fiskus, mit einer neuartigen Suchmaschine Namens XPIDER forschen die Steuerbehörden im Web nach Steuersündern. Gesucht werden alle diejenigen Personen, welche wiederholt bei Verkaufsbörsen (z.B. Ebay) als Verkäufer auftreten. Wer hier öfter als Verkäufer registriert wird, bekommt mit Sicherheit in Zukunft Post vom zuständigen Finanzamt. Warum denn, denkt sich der unbescholtene Privatverkäufer, nun Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht.

Wer die Schwelle von 500 Euro Gewinn pro Jahr als Verkäufer überschreitet, ist als gewerblicher Händler einzustufen und somit einkommensteuerpflichtig. Ab einem Jahresumsatz von 17.500 Euro wird Umsatzsteuer fällig und ab 24500 Euro fällt sogar Gewerbesteuer an. Außerdem muss natürlich eine Gewerbeerlaubnis vorliegen, diese liegt i.d.R. natürlich nicht vor, was die Schwierigkeiten mit den Behörden noch vergrößert.

Big Brother ist watching you, nach dem Kontenscreening nun das Internetscreening beides wird mit Sicherheit ausgeweitet, gut ist es für aktive Internetakteure sich rechtzeitig darauf einstellen, indem Belege gesammelt, bzw. alle Käufe und Verkäufe aufgezeichnet werden, sinnvoll ist im Zweifel eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.

Es geht an’s Eingemachte

August 17th, 2006 by Manfred | No Comments | Filed in Gesundheit, Krankenversicherung

In ihrer Finanznot will die AOK nicht mehr alle Arzneien bezahlen.

Der Chef des AOK-Bundesverbands, Hans Jürgen Ahrens hat vorgeschlagen, den Versicherten nicht mehr jedes verschriebene Medikament zu erstatten. Damit soll die anhaltende Kostenexplosion im Bereich der Arzneimittelversorgung entgegengewirkt werden. Diese Ansicht vertrat Ahrens laut einem Bericht der WELT, es soll im Rahmen der Gesundheitsreform “kassenspezifische Positivlisten” zugelassen werden. Damit würde jede gesetzliche Krankenkasse im Bereich der Arzneimittel ihr eigenes Süppchen kochen. Ich persönlich halte davon nicht sehr viel.

Ahrens meinte dazu: “Die Kassen müssen nicht immer alle Arzneimittel anbieten”. Es wäre “echter Wettbewerb, wenn die Kassen mit Pharmafirmen für einzelne Medikamente Preise und Mengen vereinbaren könnten. Die Therapiefreiheit des Arztes wäre nicht eingeschränkt. In den Eckpunkten zur Gesundheitsreform seien solche Verhandlungen explizit vorgesehen“.

Nun ist es offiziell. Beitragssteigerung bis zu 1,1 Prozent bei den gesetzlichen Krankenkassen, darüber hab ich auch schon berichtet. Nun kommt von offizieller Seite wieder mal eine Bestätigung.

Ahrens und seine Vorstandskollegin vom Ersatzkassenverband (VdAK), Dr. Doris Pfeiffer, kündigten an, dass die Beitragssätze zum Jahreswechsel nicht – wie von der Koalition angekündigt – um etwa 0,5 Prozentpunkte, sondern mindestens um 0,7 Punkte steigen werden. Was grundsätzlich positiv ist, die Schulden sollen im Rahmen der Gesundheitsreform bis Ende 2007 vollständig abgebaut sein. Dafür rechnen die Vorstandkollegen eine weitere Beitragssteigerung von 0,4 Punkten ein.

Der Schuldenstand beträgt nach eigenen Aussagen ca. 3,7 Milliarden Euro. Damit haben können wir in der gesetzlichen Krankenkasse von einer Gesamtsteigerung von 1,1 Prozent ausgehen. Dann kommen noch die Mehrkosten für den Gesundheitsfonds dazu, diese werden ja auch mit 1,5 Milliarden Euro beziffert.

Verkehrte Welt, sparen verboten!

August 16th, 2006 by Manfred | No Comments | Filed in Krankenversicherung, News

Nach einem Urteil  des Sozialgerichts Frankfurt  (Az. S 21 KR 429/06 ER): dürfen gesetzliche Krankenkassen nicht für Versandapotheken werben.

Am Dienstag veröffentlichte das Sozialgerichts (SG) Frankfurt ein Urteil, wonach es für die gesetzlichen Krankenkassen unzulässig ist, die Versicherten aufzufordern, Medikamente bei einer namentlich genannten Versandapotheke – etwa dem niederländischen Anbieter DocMorris – zu beziehen. Ausschlag gab in diesem Fall die Klage des “Hessischen Apothekerverband” (HAV) gegen eine Werbung der AOK Hessen, es wurden Nachteile für etablierte Apotheken im Land befürchtet.

Die AOK hatte für Impfstoffe und Blutzuckerteststreifen Rabatte von bis zu 16 Prozent vertraglich vereinbart. Außerdem wurde beworben, dass nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Versandapotheken um bis zu 50 Prozent unter denen von örtlichen Apotheken liegen können.

Das Gericht befand „Schluss mit Lustig“. Eine Werbung, die Patienten auf eine solche Einsparmöglichkeit hinweist ist unzulässig. Lt. SG Frankfurt dürfen “die Versicherten und die Vertragsärzte weder von den Apotheken hinsichtlich der Verordnung bestimmter Mittel noch von den Krankenkassen zu Gunsten bestimmter Apotheken beeinflusst werden”.

Eine Beschwerde gegen dieses Urteil ist beim Hessischen Landessozialgericht (LSG) möglich.

Ich werde Spediteur

August 10th, 2006 by Manfred | 2 Comments | Filed in Gesundheit, News

Die Umzugsbranche hat goldenen Boden. 

Im Rahmen der Gesundheitsreform plant unsere Gesundheitsministerin Schmidt (SPD) die Abschaffung der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), diese sollen aufgelöst und durch einen neuen GKV-Dachverband ersetzt werden. Dies Entscheidung finde ich grundsätzlich gut, weil dadurch unnötig gewordene Strukturen verschlankt werden.

Dennoch planen die Spitzenverbände unbeirrt den kostenintensiven Umzug nach Berlin. Diese Umzüge waren für 2008 und 2009 geplant. Über die neuen Verwaltungsgebäude, die dazugehörige Ausstattungen sowie reisekostenintensive Pendelflüge und -fahrten der Mitarbeiter werden Millionen Euro an Versichertengeldern verschwendet.

Der derzeitige Sitz der Spitzenverbände liegt in Bonn (AOK-Bundesverband) und Siegburg (Verband der Ersatzkassen). Diese sehen sich als Bindeglied zwischen ihrer Kassenart und der Regierung. Hier ist natürlich der erste Ansprechpartner das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Die Umzugswünsche begründen die Verbände vor allem mit kürzeren Wegen zur Bundesregierung. Nun kommt kein Witz, traurig aber wahr, das Bundesgesundheitsministerium baut sich gerade für rund 28 Mio. Euro eine neue Dienststelle.  Nun raten Sie mal wo???   In Bonn !!!!!

Udo Barske, der Sprecher des AOK-Bundesverbandes, bestätigte diese Woche, dass sein Verband, ungeachtet der bevorstehenden Auflösung, an dem für Mitte 2008 geplanten Umzug festhalte. Da Frage ich mich wirklich wie vorausschauend in Berlin Politik betrieben wird. Die Genehmigung des BMG für diesen Umzug liegt nämlich vor. Dem Umzug des Ersatzkassen-Verbandes (VdAK), der für 2009 geplant ist, hat das BMG allerdings noch nicht zugestimmt, so eine Sprecherin.

Wenn ich von den ganzen Umzügen erfahre (davon hab ich ja schon im Zusammenhang mit dem Gesundheitsfonds berichtet) wechsele ich besser die Branche und mache in Umzug statt Versicherung. Am besten ich werde Umzugsspediteur und verdiene mir eine goldene Nase. Wie war noch mal Ullas Telefonnummer ? ;-)

Gesundheitsreform oder Kasperletheater?

August 8th, 2006 by Manfred | No Comments | Filed in Gesundheit, Krankenversicherung

Nach den heftigen Auseinandersetzungen mit den gesetzlichen Krankenkassen um die geplante Kampagne gegen den Gesundheitsfonds und vor allem deren Finanzierung, hat nun die Bundesregierung schnell gehandelt. In einer eigens kurzfristig entwickelten Zeitungskampagne wurden mal so auf die Schnelle 2,5 Mio. Euro Steuergelder verpulvert. In vielen Zeitungen (welche sich sicher gefreut haben) wurde die Gesundheitsreform angepriesen. Da Frage ich mich, warum gehen viele Politiker auf Abstand zur Gesundheitspolitik der Regierung. Ich befürchte am Ende, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, will keiner die Verantwortung dafür tragen. Dann können die jetzigen Bedenkenträger sich auf die Schulter klopfen und mitteilen, ich hab’s gleich gesagt.

Was mich in diesem Zusammenhang interessiert ist, ob die Regierung, so wie Sie die gesetzlichen Krankenkassen zur Rechenschaft über die Kosten der Kampagne auffordert, für das verschwendete Geld auch die Verantwortung übernehmen muss. Ich glaube aber dass die einzige Möglichkeit dem ein Ende zu bereiten bei der nächsten Bundestagswahl ist. Na ja, wenn man die Spekulationen der kleinen Parteien verfolgt (und das Gezanke in der Regierung), kommt diese Wahl vielleicht schneller als man denkt.

Ewas Positives scheint sich nun aber abzuzeichnen Nach den Eckpunkten der Gesundheitsreform müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Schulden bis Ende 2007 abbauen. Im Sozialgesetzbuch war früher verankert, dass die gesetzlichen Krankenkassen keine Schulden machen dürfen. Dies wurde gelockert und leider von manchen Kassen weidlich ausgenutzt.

Inzwischen haben sich aber ca. 4 Mrd. Euro (dies entspricht ca. 0,4 Beitragsprozentpunkte) angesammelt. Nun wenn diese Schulden nächstes Jahr auch noch bezahlt werden müssen, wird sich der Beitragssatz locker um mehr als 1 Prozent erhöhen. Das ist schon seltsam, da möchte die Regierung die private Krankenversicherung platt machen, welche bisher ca. 100 Mrd. Euro an Rückstellungen geleistet hat. Diese immense Summe ist für  die etwa 10 % der in der PKV Versicherten angespart. Wenn dies den tatsächlich notwendigen Beträgen entspricht und ich zweifle nicht daran, dann müsste ja die gesetzlichen Kassen 10 mal soviel nämlich 1000 Mrd. Euro an Rückstellung haben. Stattdessen werden  Schulden in die Zukunft geschoben. Da kann man nur sagen wohl dem der in der privaten Krankenversicherung versichert ist.

Horrormeldungen der gesetzlichen Krankenkassen

August 8th, 2006 by Manfred | 1 Comment | Filed in Gesundheit, Krankenversicherung

Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) berichtet, dass der gesetzlichen Krankenversicherung nach ersten Hochrechnungen bis Ende 2009 schätzungsweise mehr als 20 Mrd. € fehlen werden. Berechnungen anderer Stellen gehen immerhin noch von einer Finanzierungslücke von rund 17 Mrd. € aus. Dies entspricht einer Beitragserhöhung von ca. 1,7-2,0 %. Wenn dann noch die 1,5 Mrd € für den Gesundheitfonds dazukommen und die Schulden abgebaut werden müssen komme ich auf lockere 2,5 % . Das wären dann 15,8% plus die 0,9% extra seit 2006.

Erstaunliche Ansichten haben die Väter des Gesundheitsfonds. Da der Fonds keine zusätzlichen Steuermittel bereitstellt, sondern diese noch zumindest bis 2009 reduziert und die privaten Kassen aus der Finanzierung herausnimmt, ist er in seiner jetzigen Ausgestaltung obsolet.

Mal gespannt, wo die Politik die Grenze der Belastbarkeit für die gesetzlich Versicherten sieht. Mit dem Gesundheitsfonds-Modell wird die Finanzierung wie immer auf dem Rücken der gesetzlich Krankenversicherten ausgetragen.

Kinderzuschuss in der privaten Krankenversicherung erst sehr viel später

August 4th, 2006 by Manfred | No Comments | Filed in Krankenversicherung

Die geplante Steuerfinanzierung der Krankenversicherung von Kindern ist zunächst nur für die gesetzlichen Krankenkassen geplant. Die private Krankenversicherung muss noch mehr als ein Jahrzehnt auf diesen Zuschuss warten.

“Die politische Vereinbarung ist, dass zunächst die gesetzlichen Kassen einen schrittweise steigenden Abschlag für die Finanzierung der kostenfreien Kindermitversicherung erhalten”, sagte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) der “Berliner Zeitung”.

Der Kompromiss in der Gesundheitsreform sieht vor, dass ab 2008 ein Steuerzuschuss an die Krankenkassen von 1,5 Mrd. Euro fließen soll, der sich jährlich um 1,5 Mrd. Euro erhöht. Die zugesagten 14 Mrd. Euro für die gesetzlichen Kassen wären somit erst in der übernächsten Wahlperiode erreicht. Das nenne ich eine Mogelpackung, da werden eigentlich schon beschlossenen Zuschüsse aus der Tabaksteuer in Höhe von 4,3 Mrd. Euro gestrichen um den Kassen nun jährlich 1,5 Mrd. Euro wieder zu geben. Wenn ich dann die erhöhte Mehrwertsteuer mit dazurechne dauert es bis 2012 bis der neue Zuschuss mit der alten Regelung (+ Mehrwertsteuer) pari ist. Zähle ich dann noch die Mehrkosten für den Gesundheitsfonds dazu, dann bin ich locker im Jahre 2014. Mal gespannt ob die heutigen Beschlüsse so lange halten. Bei der derzeitigen Halbwertszeit der verabschiedeten Gesetzen bin ich mir da nicht so sicher.

Einen Lichtblick gibt es wenigstens auch für die privat versicherten Kinder, falls sich das Thema nicht wegen der immer niedrigeren Geburtenrate in Deutschland von selbst löst. Wenn der Steuerzuschuss in Zukunft die gesamten Kosten in Höhe von 14 Mrd. Euro für die Kinder abdeckt, werden auch privat versicherte Kinder über Steuermittel finanziert. Dazu  sagte Schmidt: “Verfassungsrechtlich ist dann eine unterschiedliche Behandlung der Kinder gar nicht möglich”.

Die Politik und Ihre Entscheidungen

August 3rd, 2006 by Manfred | 1 Comment | Filed in Gesundheit, Krankenversicherung

… oder wie sich die SPD von dem allseits ungeliebten Gesundheitsfonds distanziert.

Nach den Gesprächen der letzten 2 Tage zwischen der Regierung und den Krankenkassen wird unseren Politikern von Union und SPD nun so langsam klar, was Sie mit der Entscheidung für den Gesundheitsfonds angestellt haben. Das soll noch einer sagen unsere Politiker wären nicht lernfähig. Unbehagen wächst vor allem (so hoffe ich wenigstens) wegen der immensen zusätzlichen Kosten. Ober haben manche Politiker Angst vor dem Wähler bekommen nachdem nun die Umfragewerte so in den Keller gerauscht sind?

„Könnten wir die Gesundheitsreform ohne die Union machen, würde es keinen Fonds geben“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion, Elke Ferner, dem Handelsblatt, auch der stellvertretende Vorsitzende der Unionsmittelstandsvereinigung, Jürgen Presser, kritisierte den Fonds als „Placebo ohne positive Wirkung für die Sicherung des Gesundheitssystems“. Dieser produziere Kosten, bringe aber keine Synergien und solle daher abgeschafft (oder gar nicht erst eingeführt) werden. Frau Ferner betonte natürlich wieder die alten Kamellen, dass die SPD den Fonds vor allem deshalb unterstützt habe, weil er die Möglichkeit eröffnet hätte, die private Krankenversicherung in die solidarische Finanzierung des Gesundheitssystems einzubeziehen und in eine stärkere Steuerfinanzierung einzusteigen. „Beide Ziele sind mit der Union nicht zu erreichen gewesen“, sagte Ferner. Daher habe der Fonds eine wichtige Funktion verloren.

Na ja, da möchte ich aber sehr zu bedenken geben liebe Frau Ferner, dass dies bei den Beschlüssen zu den Eckpunkten der Gesundheitsreform doch bekannt war, oder etwa nicht. Nun soll nach dem Willen der  SPD der Fonds so unbürokratisch wie möglich umgesetzt werden, weiterhin soll damit der Finanzausgleich zwischen den Kassen verbessert werden. Das bedeutet doch nur immer mehr Einheitsbrei statt Freizügigkeit. Meiner Ansicht nach wäre es ein Fehler wenn der Risikostrukturausgleich weiter ausgebaut wird, aber genau das will die SPD. Herr Presser meinte dagegen, nachdem der Fonds bei der Wirtschaft und den Kassen sowie in weiten Teilen von SPD und Union abgelehnt werde, solle man besser auf ihn verzichten. Ich meine dies wäre sehr vernünftig. Dann noch eine sehr gute Forderung, dass die Medikamente von der geplanten Mehrwertsteuererhöhung verschont bleiben und dass ein höherer Steuerzuschuss an die Kassen erfolgen solle. Ich meine, dass die Politik erst einmal die schon beschlossene und dann wieder zurückgenommene Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen aus Steuermittel bezahlen soll, schließlich zahlen die Raucher immer noch die höhere Steuer, oder? Nur der Unionsfraktionsvize Wolfgang Zöller (CSU) kritisiert die Informationskampagne der Kassen im Deutschlandradio als unsachlich, na ja da hab ich Verständnis, schließlich ist der Gesundheitsfonds ja sein „eigens Kind“. Bleibt am Ende doch viel Rauch um nichts, nein wie auch immer entschieden wird, die Kassenmitglieder dürfen zahlen, da die Politik sich nicht gegen die wirklichen Preistreiber wehrt.