Finanztest-Tipps zu steigenden Beiträgen in der privaten Krankenversicherung

Januar 21st, 2010 by Andre | No Comments | Filed in Finanzen, PKV

Dass die private Krankenversicherung in diesem Jahr für viele Kunden teurer wird, hatte sich schon lange abgezeichnet. Auch wir hatten darüber berichtet. Jetzt ist es Realität. Spätestens mit Blick auf die jüngste Abrechnung dürften viele Privatversicherte einen Schreck bekommen. Laut Finanztest sind seit dem Jahreswechsel die Beiträge für die PKV um monatlich 80 und mehr Euro gestiegen. Doch wie reagiert man am besten auf die Teuerung? Finanztest rät: Ruhe bewahren.

Zwar mag man sich angesichts der weitaus höheren Rechnung genötigt fühlen, gleich das Kündigungsschreiben aufzusetzen. Die Experten halten das allerdings für die schlechteste Lösung. Zum einen, weil der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse in der Regel versperrt bleibt. Zum anderen wird durch einen Wechsel zu einer anderen PKV die Altersrückstellung unnötig angegriffen und geschmälert. Von dem, was in jungen Jahren für höhere Ausgaben im Alter investiert wurde, bleibt dann nicht viel über oder es geht sogar ganz den Bach runter und muss mühsam wieder aufgebaut werden.

Statt sofort mit einem PKV-Vergleich nach einem neuen Anbieter zu suchen, empfiehlt Finanztest, sich mit dem aktuellen Versicherer in Verbindung zu setzen. Es muss ja nicht die Kündigung sein, auch ein Tarifwechsel kann die monatliche Belastung senken. An möglichen Tarifen und Optionen sollte es nicht mangeln, angefangen bei Kompakttarifen bis hin zum Bausteinsystem. Abhängig davon, wie umfassend der Krankenversicherungsschutz aufgebaut sein soll und welche Tarifbausteine gewählt oder von der Liste gestrichen werden, ließen sich weit über 100 Euro im Monat sparen – und die Altersrückstellung bleibt bestehen. Vorsichtig sollte man bei sogenannten Billigtarifen sein. Sie bieten aus Sicht der Tester eine zu magere Leistung.

Kinderwunsch in gesetzl. Krankenkasse und privater Krankenversicherung

Januar 19th, 2010 by Manfred | No Comments | Filed in Krankenkasse, Krankenversicherung, Private Krankenversicherung

Im Jahr 2004 erging der Beschluss, dass für die künstliche Erfüllung des Kinderwunsches die Krankenkassen nur noch zur Zahlung verpflichtet werden können, wenn die Patientin noch nicht 40 geworden ist, da ein positiver Verlauf der Schwangerschaft in dem Alter nicht mehr so wahrscheinlich ist. Somit lehnte die Krankenkasse die Kostenübernahme einer Frau (nennen wir sie in dem Bericht „Frau T.“) ab, die mit 40 schwanger werden wollte. Die Kasse berief sich dabei auf den § 27a Absatz 3 SGB V. Frau T. vertrat die Auffassung, dass die Regierung ihre gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten zu sehr ausgereizt habe und Frauen über 40 gemäß einer Studie sehr wohl eine über 15 prozentige Chance haben, Kinder zu kriegen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab einer ähnlichen Klage statt (in der die 15% Hürde angewandt wurde), wobei es sich bei der Beklagten um eine private Krankenversicherung handelt. Aufgrund dieses Umstandes wurde der Grundsatz der Gleichberechtigung nicht erfüllt. Daher zog Frau T. vor Gericht. Die Klage wurde letztendlich vom Bundessozialgericht zurückgewiesen. Auch der Einwand, dass, gemäß des gerade eben erwähnten Urteils des Bundesgerichtshofes, die privaten Krankenversicherungen zur Kostenübernahme verpflichtet sind, wenn die Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft bei über 15 % liegt, änderte nichts an der Entscheidung des Gerichts. Das Urteil wurde am 03.03.09 ausgesprochen (Az.: B 1 KR 12/08 R).

Dass privatversicherte Personen (in dem Fall verheiratete Frauen zwischen dreißig und fünfzig Jahren) einen besseren medizinischen Standard gegenüber gesetzlich Versicherten genießen könnten, stellt keine prinzipielle Zuwiderhandlung gegen das Grundgesetz, insbesondere dem Grundsatz der Gleichberechtigung dar. Zumal es sich um unterschiedliche Gesundheitssysteme handelt, aber beide Vor-und Nachteile vorzuweisen haben. Der von der Krankenkasse zitierte (hier im Text unterstrichene) Paragraph regelt die Wichtigkeit verschiedener medizinische Eingriffe, Maßnahmen, sonstiges. Und bei einer künstlichen Befruchtung handelt es sich nicht um einen Eingriff von gleicher Wichtigkeit, wie zum Beispiel der Heilung einer schweren Erkrankung. Müsste ein Patient für eine Behandlung selber aufkommen und ist das Leben ohne diese Behandlung unstrittig in Gefahr, so ist diese Krankheit im Sinne des Paragraphen (SGB V) schwerwiegend und eine Verweigerung der Kostenübernahme durch die Krankenkassen kommt in so einem Fall nicht vor.

Zudem betonten die Richter, dass es nicht die Obliegenheit des Gesetzgebers ist, in ihren Beschlüssen auf jede Person einzeln Rücksicht zu nehmen.

Signal Iduna will mit Payback punkten

Januar 13th, 2010 by Andre | No Comments | Filed in News, Private Krankenversicherung

Für die privaten Krankenversicherungen waren die zurückliegenden Monate nicht sonderlich erfreulich. Da macht die Signal Iduna keine Ausnahme. Blickt man auf das Jahr 2008, hat die Nummer fünf auf dem deutschen PKV-Markt immerhin 4.000 Kunden eingebüßt. Da sind Ideen gefragt, Bestandskunden zu binden und Neukunden zu gewinnen. Die Signal Iduna geht dabei einen für private Krankenversicherer eher ungewöhnlichen Weg: Sie kooperiert mit dem Bonussystem Payback.

Wird eine private Krankenversicherung abgeschlossen, gibt es für den Kunden sogenannte Payback-Punkte als Belohnung. Sie lassen sich gegen Prämien eintauschen. Zur Auswahl stehen unter anderem diverse Gutscheine. An einem mangelt es Payback in der Bundesrepublik jedenfalls nicht – an Bekanntheit. Laut Gesellschaft für Konsumforschung besitzen 60 Prozent der Haushalte eine Karte des Bonusprogramms, mit dem bereits 230 Unternehmen zusammenarbeiten.

Dieses Potenzial möchte jetzt auch die Signal Iduna für sich nutzen und im gleichen Schritt den eigenen Bekanntheitsgrad steigern. Im Gespräch mit der Financial Times Deutschland erklärte der Vertriebsvorstand der Signa-Iduna-Gruppe, Michael Johnigk, zu den Zielen: „Mit einer der beliebtesten ,Währungen’ in Deutschland, den Payback Punkten, können wir Kunden neben leistungsstarken Versicherungsprodukten einen zusätzlichen, sehr attraktiven Mehrwert bieten.“

Wird 2010 das Jahr der privaten Krankenversicherung?

Januar 6th, 2010 by Andre | No Comments | Filed in Krankenversicherung

Das vergangene Jahr werden die meisten privaten Krankenversicherungen (PKV) nicht in bester Erinnerung behalten. Dafür gab es zu viele Reibereien, gerade auf politischer Ebene. Ein Stichwort in diesem Zusammenhang lautet Basistarif. Zudem sah es in punkto Neukunden eher mau aus. Das könnte sich in diesem Jahr ändern. Die Zeichen stehen gut für eine positive Entwicklung der PKV.

An erster Stelle muss hier der Wegfall der Drei-Jahres-Frist genannt werden, der von der neuen Regierung angekündigt wurde. Statt drei Mal in Folge ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze erzielen zu müssen, um überhaupt in eine private Krankenversicherung wechseln zu dürfen, reicht es, einmal den Grenzwert zu überschreiten. Das dürfte vielen die Entscheidung leichter machen, der gesetzlichen Krankenkasse den Rücken zu kehren und sich privat zu versichern.

Unterstützung erhalten die PKV dabei direkt von den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), wenn auch nicht gewollt. Die GKV stehen vor enormen finanziellen Problemen, die – wie sollte es anders sein – auf die Versicherten abgewälzt werden. Die Mitglieder werden sich in 2010 auf Zusatzbeiträge einstellen müssen. Gerade Spitzenverdiener bekommen diese Entwicklung schmerzlich zu spüren. Sie könnten in diesem Jahr auf einen Beitrag von über 600 Euro kommen. Da macht es sich bezahlt – wenn die Voraussetzungen allesamt erfüllt sind –, sich von einem Experten zum Thema private Krankenversicherung beraten zu lassen.

Ein weiterer Pluspunkt, auf den die PKV bauen, ist der Aspekt Steuern. Ab diesem Jahr können Versicherte einen Großteil ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich geltend machen. Davon profitieren, so der Verband der PKV, vor allem privatversicherte Familien mit Kindern. Die Rechtsabteilung des PKV-Verbandes rechnet im Einzelfall mit mehreren tausend Euro Ersparnis und nennt ein Beispiel: Mann und Frau zahlen für die private Krankenversicherung je 350 Euro im Monat, für die beiden Kinder berappen sie jeweils 80 Euro monatlich. Macht im Jahr 10.320 Euro an Beiträgen. Bislang ließen sich 4.800 Euro absetzen. Jetzt sind es, abhängig vom Leistungsumfang, über 7.000 Euro.

Versicherungspflichtgrenze 2010 (Krankenversicherung)

Januar 4th, 2010 by Gerald | 2 Comments | Filed in Private Krankenversicherung

Neues Jahr, neues Zahlenwerk. In der Krankenversicherung ist die so genannte allgemeine Versicherungspflichtgrenze bzw Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, § 6 Abs. 6 SGB V) die alles entscheidende Zahl, was den Beitritt zur Privaten Krankenversicherung bzw den Verbleib in der gesetzl. Krankenversicherung angeht. Die Versicherungspflichtgrenze 2010 ist von 48.600 EUR im Jahre 2009 auf nunmehr 49.950 EUR angestiegen. Festgelegt wurden die Werte im Rahmen der Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2010[PDF], abgesegnet wurden sie 27.11.2009 vom deutschen Bundesrat.

Versicherungspflichtgrenze 2010 der Krankenversicherung
4.162,50 Euro im Monat bzw. 49.950 Euro im Jahr

Seit dem 1. Januar 2009 gilt in Deutschland die Krankenversicherungspflicht für alle. Arbeitnehmer, Beamte, Ärzte und Selbständige können in die Private Krankenversicherung wechseln, wenn sie nicht unter die Versicherungspflicht fallen. Es gibt aber auch einige Ausnahmen, zum Beispiel Künstler, Landwirte, Publizisten und selbständig tätige Gärtner. Diese unterliegen erst einmal der Versicherungspflicht in der gesetzl. Krankenkasse.

Wenn das Einkommen der betroffenen Personen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, so wird dadurch die gesetzliche Krankenversicherungspflicht aufgehoben. Sie können dann frei wählen, ob sie in die gesetzl. oder private Krankenversicherung wechseln möchten. Zu beachten ist dabei, dass seit Anfang 2007 eine 3 Jahres Wechselbeschränkung existiert. Um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können, muss das Einkommen die Versicherungspflichtgrenze auch in den 3 Jahren zuvor schon überschritten haben.

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Die Private Krankenversicherung und Hartz 4

Dezember 18th, 2009 by Manfred | 2 Comments | Filed in Private Krankenversicherung

Ist eine Person privat krankenversichert und muss Hartz 4 beantragen, so muss der Leistungsträger den Basistarif der Privaten Krankenversicherung (PKV) komplett bezahlen. Bei nachgewiesener Bedürftigkeit muss der Beitrag für den Basistarif auf die Hälfte gesenkt werden. So entschied das Landessozialgericht am 30. Juni 2009. (Az : L 2 SO 2529/09 Er-B und L 7 SO 2453/09 ER-B ).

Früher war es so, dass der Leistungsträger nur dazu verpflichtet war, Beiträge in jener Höhe zu bezahlen, wie sie ein gesetzlich Versicherter zu entrichten hat. Im Endergebnis blieben Restkosten in Höhe vom 200€ im Monat am Empfänger des Arbeitslosengeldes hängen, was das Gericht als unzumutbar einstufte und zu Gunsten der klagenden Hartz 4 Empfänger urteilte. Die umstrittene Regelung ist im § 12 Absatz 12c Satz 6 VAG (Versicherungsaufsichts- Gesetz) verankert. Um diese Regelung durchpeitschen zu können, wurden Abstriche gemacht, welche bei den Versicherten für Versorgungslücken sorgen. Diese Abstriche waren notwendig, um genügend Stimmen für diesen Beschluss zu bekommen. Entgegen des Anratens seitens des Bundesrates hatte die Regierung keinen endgültigen Lösungsentwurf für diesen Beschluss vorgelegt. Das bei diesem Lapsus der Versicherungsnehmer einzig das Nachsehen habe, sei nach Ansicht der Richter nicht vertretbar. Die Richter hatten dies in ihrer Entscheidung berücksichtigt und das Urteil zu Gunsten des Klägers gefällt.

SIGNAL IDUNA Gruppe steht gut da

Dezember 18th, 2009 by Manfred | No Comments | Filed in News, Versicherungen, Wirtschaft

Obwohl die Finanzkrise auch in der Versicherungsbranche ihre Spuren hinterlassen hat, ist die Jahresbilanz der SIGNAL IDUNA Gruppe verhältnismäßig positiv. „Die SIGNAL IDUNA Gruppe steht trotz der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise auf sehr festen Fundamenten“, argumentiert Reinhold Schulte, Vorstandsvorsitzender der SIGNAL IDUNA Gruppe im Rahmen der Bilanzpressekonferenz.

Eine Erhöhung des Eigenkapitals der Personenversicherern war unter anderem dadurch zu erreichen, dass bei den Geldanlagen sehr auf Sicherheit geachtet hat. Und das Ergebnis kann sich bei der Krankenversicherung mit einer Steigerung von 15 Millionen € im Vergleich zum Vorjahr sehen lassen (von 370,3 auf 385,3 Millionen, das entspricht etwa 4,1%). Die Lebensversicherung der SIGNAL verbucht einen Zuwachs von 12 Millionen € im Vergleich zur Vorjahresbilanz. (von 263,6 Millionen auf 275,6 Millionen, was 4,6 % entspricht).

Vergleicht man die Geschäftsjahre 2007 mit 2008, so konnte der Überschuss von 53,5 Millionen € auf 60 Millionen € gesteigert werden. Rechnet man die abgeführten Gewinne mit ein, so ergibt sich eine Summe von 92 Millionen €, welche an Überschüssen im Jahr 2008 erzielt wurden. Das im Jahr 2007 auf Wachstum ausgelegte Firmenkonzept führte man mit positiven Ergebnissen bis heute fort. Zudem ist die SIGNAL IDUNA ambitioniert, offenstehende Möglichkeiten zur weiteren Expansion zu nutzen..

November 2008 übernahm die SIGNAL die DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG, Wiesbaden und baute den Kompositversicherungsbereich aus. Das verschaffte der SIGNAL IDUNA Gruppe den Titel des achtgrößten Rechtsschutz-Versicherers in Deutschland. Seit dem 01.04.09 gehört der Deutscher Ring Krankenversicherungsverein a.G., aus Hamburg ebenfalls zur SIGNAL IDUNA Gruppe. Man erinnere sich, wegen der Streitigkeiten mit der Bâloise Gruppe über die Zukunft der Töchter Deutsche Ring Leben- und Sachversicherung entschied sich der Deutsche Ring Krankenversicherung a.G. als Gelichordnungskonzern mit der Signal Iduna zu verschmelzen

Schulte begründete dies folgendermaßen: „Damit wollen wir die Vertriebskraft und die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Gesundheitsmarkt weiter stärken.“ Weiterhin erklärt er: „Der Gesundheitsfonds hat keines der Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung gelöst. Er ist vom Start weg ins Defizit gerutscht und muss mit Steuermitteln gestützt werden. Wo soll der Staat, also der Steuerzahler, denn noch überall eingreifen? Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung führt auch in der gesetzlichen Krankenversicherung kein Weg an mehr eigenverantwortlicher Vorsorge vorbei. Gefordert ist die politische Führungsleistung, dies den Bürgern offen zu sagen.“

Die deutsche Bevölkerung hätte dies begriffen und nicht wenige sichern sich auch privat ab. In den ersten drei Monaten des neuen Geschäftsjahres erhöhten sich die Einnahmen der SIGNAL Kranken um 39 % und die der Deutscher Ring Kranken um 49 %. Die Beiträge der Versicherungsnehmer schwemmten der SIGNAL IDUNA Gruppe 2008 4,6 Milliarden € ein (eine Erhöhung um 2,6 %).
Allerdings hatte die SIGNAL auch höhere Kosten zu verbuchen. So waren die Aufwendungen für die Versicherten im Jahr 2007 mit 1,1% um 6,7 % niedriger, als im Jahr 2008. Ende 2008 lag die Höhe der Gesundheitskosten bei 4,1 Milliarden €. Allerdings steuerte die SIGNAL auch dagegen und sparte 2008 mit einem Programm 22,4 Millionen € ein. 2007 konnten 35 Millionen € eingespart werden.

Der Bestand erhöhte sich auf 11,5 Millionen Personen, bzw. Verträge. Zuvor waren es 600.000 weniger. Die Vermögensanlagen wurden 2008 auf 40,2 Milliarden € erhöht (600.000€ weniger waren es zuvor). Stärker betroffen waren die osteuropäischen Länder, wie Polen, Ungarn und deren Währungen, welche im Vergleich zum Euro dementsprechend schwächer wurden. Dies machte sich auch bei den Einnahmen der SIGNAL in den dortigen Regionen bemerkbar. Arbeitsplätze mussten nahezu keine abgebaut werden.

Krankenkassenbeiträge und die betriebliche Altersvorsorge (BAV)

Dezember 18th, 2009 by Manfred | No Comments | Filed in Krankenkasse, Vorsorge

Die gesetzliche Regelung, bei anderweitigen Rentenbezügen nur den halben Krankenkassen-Beitragssatz zu berechnen, wurde 2004 gekippt. Bei einer Betriebsrente von z.B. 1000€ musste 2004, bei einem Beitragssatz von 14,3 %, die Hälfte also 71,50 € an die Krankenkasse abgeführt werden. Nach Inkrafttreten des Gesetztes waren die vollen 143€ fällig. Allerdings waren sechs Personen der Meinung, dass dies nicht gerechtfertigt sei. Vor dem Bundesverfassungsgericht mussten sie aber eine Niederlage hinnehmen. Dieses hatte am 28.02.08 sein Urteil gesprochen (Az.: 1 BvR 2137/06).

Als Hauptargument für den Gang vor das Gericht sahen die Kläger ihr Recht verletzt, welches im Grundsatz des Vertrauensschutzes verankert ist. Doch die Richter befanden, dass eine solche Regelung das finanzielle Gleichgewicht des Gesundheitssystems aufrecht erhalte und somit sehr wohl gerechtfertigt ist. Allerdings stellten die Richter klar, dass ein Rentenbezieher das Anrecht darauf hat, dass sich der Rentenversicherer an den Kosten beteilige, da die gesetzliche Rente aus den Beiträgen erwerbstätiger Versicherten besteht und diesen somit neben einer Rentengarantie auch einer teilweisen Kostendeckung der Versicherungsbeiträgen hat. Im Gegenzug dürfen Versicherungseinrichtungen nicht mit noch mehr Kosten aufgebürdet werden, wenn diese den Bedürftigen anderweitige Leistungen bereitstellen. Daher sei auch der Gleichheitsgrundsatz in ausreichendem Maße berücksichtigt und deren Bestimmungen eingehalten worden.

Auch die Höhe der zusätzlichen Belastung sei gerechtfertigt, da im Anbetracht der demographischen Entwicklung das Geld in den Krankenkassen fehle. 1973 konnten die von Rentnern eingezahlten Beiträge die Gesundheitskosten zu einem knappen ¾ ausgleichen. Heute reicht es nicht einmal für die Hälfte der Gesundheitskosten aus. Auch Experten seien der Meinung, dass der angefochtene Beschluss, welcher konkret 4 Millionen Rentenbezieher betraf, zu verschmerzen sei. „Anderweitige Renteneinnahmen“, wie zum Beispiel die Versorgungsbezüge sind im Normalfall nur ein Bruchteil von den eigentlichen Renteneinnahmen, weshalb das Gesamtvermögen in einem nicht kritischen Bereich angetastet wird.

Ein, wie oben erwähnter, Vertrauensbruch lag nicht vor, da die Regierung bemüht war, den Haushalt der Krankenkassen auszugleichen, was stets mit dem Risiko verbunden ist, dass die Versicherer zu einem angemessenen Teil zur Kasse gebeten werden. Im Herbst, bzw. Winter 2006 wurden ebenfalls zwei Gerichtsverfahren zu Ungunsten der Rentenbezieher entschieden und auch 2007 musste ein Rentner eine Niederlage vor dem Kadi hinnehmen.

Private Krankenversicherung Vergleich – Wechselzeit

Dezember 12th, 2009 by Gerald | No Comments | Filed in Statistik

Wirft man einen Blick auf die Google Suchtrends des Jahres 2009, so zeichnet sich dort eine interessante Wendung bei den Suchen rund um die Private Krankenversicherung ab.

Während die Suchen nach Begriffen wie “Private Krankenversicherung Vergleich”, “Private Krankenversicherung Wechsel” und “Private Krankenversicherung Rechner” über die letzten Jahre eher rückläufig bzw stagnierend waren, kommt es seit Mitte 2009 zu einem deutlichen Anstieg bei den jeweiligen Suchvolumina.

Die Bundesbürger scheinen wieder größeres Interesse an der Privaten Krankenversicherung zu haben. Begriffe wie Vergleich, Wechsel und Rechner sprechen dafür, dass viele Bürger entweder Ausschau nach einer neuen Krankenversicherung halten oder über einen Wechsel nachdenken. Was im Einzelnen dahinter stecken mag werden wir sicherlich erfahren, sobald die ersten Krankenversicherer ihre Zahlen und Statistiken veröffentlichen.

Zahnversicherung – Zusatzkrankenversicherung Teil 2

Dezember 12th, 2009 by Manfred | No Comments | Filed in Krankenversicherung, Zusatzversicherung

Heute kommt der zweite Tei unserer Serie zur Zusatzkrankenversicherung . Die Zahnversicherung ist schon etwas anspruchsvoller. Darum hier nun einige Dinge, auf die man achten sollte vor Abschluss einer Zahn-Zusatzversicherung:

  1. Leistet der Tarif auch dann, wenn die GKV nicht Leistungspflichtig ist, oft ist die Leistungspflicht der Zusatzversicherung an die Vorleistung der GKV gebunden. Möchte man nun eine von der GKV nicht erstattungsfähige Behandlung leistet in diesem Falle auch der private Zahntarif nichts. Dass solche Regelungen nicht sinnvoll sind ist wohl selbstredend.
  2. Ist eine Summenbegrenzung in dem Tarif vereinbart, dies ist bei vielen Tarife der Fall hier ist auf die Höhe der Summenbegrenzung und in welchen Behandlungsbereichen Zahnbehandlung und 7 oder Zahnersatz diese greift zu achten. Wichtig ist auch die Frage ob überhaupt die Kieferorthopädie mitversichert ist
  3. Beachtenswert ist auch die Frage welcher Bereich der GOZ abgedeckt ist. Leistet der Tarif bis zum 2,3 fache, dem 3,5 fach Satz der GOZ, oder im Rahmen einer Honorarvereinbarung auch über die Höchstsätze der GOZ hinaus.
  4. Weiterhin müssen die Leistung in den Bereichen: Inlay, Onlay, Overlay, Implantologie, Prothese, Brücke und auch der Gnathologie (Funktionsdiagnostik welche von der GKV nicht erstattet wird) geprüft werden.