Gründe gegen eine private Krankenversicherung?

August 1st, 2009 by Gerald | No Comments | Filed in PKV, Statistik

Ich bin vor Kurzem über einen interessanten Statistik-Dienst mit Namen Statista gestolpert. Statista sammelt und aggregiert Statistiken aus den verschiedensten Branchen und erleichtert einem so die Suche nach entsprechenden Zahlenwerken. Natürlich gibt es auch einige Statistiken zum Thema Private Krankenversicherung. Ich habe hier eine Statistik ausgewählt, die sich mit der Frage befasst, welche Gründe gegen eine private Krankenversicherung sprechen.

Die folgende Statistik ist natürlich subjektiv, befragt wurden ausschließlich gesetzlich Krankenversicherte, die nicht auf eine private Krankenversicherung umsteigen mochten. Insgesamt nahmen 952 Personen an der vom Institut für Demoskopie Allensbach durchgeführten Befragung teil. Die Umfrage war Teil des MLP Gesundheitsreports. Die Frage wurde in folgendem Wortlaut gestellt: „Es gibt ja verschiedenen Gründe, sich nicht privat zu versichern. Was von der Liste hier würden Sie auch sagen?“ Dabei waren Mehrfachnennungen möglich:


Statistik “Welche Gründe sprechen gegen eine private Krankenversicherung?”

Erhebungszeitraum war vom 27.September bis zum 9.Oktober 2007. Die Befragung wurde in Deutschland durchgeführt und es wurden Personen ab einem Alter von 16 Jahren befragt.

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Ein Pflegefall kostet Geld, doch wer muss zahlen?

Juli 24th, 2009 by Manfred | No Comments | Filed in Pflege + Versicherung

Mit diesem Artikel möchte ich eine Serie von Beiträgen zum Thema Pflegeversicherung beginnen

Jeden trifft das Risiko pflegebedürftig zu werden, dies kann aber, zumindest für ältere Menschen, die am meisten von diesem möglichen Risiko betroffen sind, ein teurer Luxus werden. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung reichen bei weiten nicht aus, um die Pflegekosten in einem Heim zu decken. Selbst wenn der Betroffene eine Rente von der Rentenversicherung erhält reicht dies i.d.R. nicht aus. In diesem Fall muss zunächst das Sozialamt die restlichen Kosten übernehmen. Allerdings wird das Sozialamt versuchen die Mittel von den Erwachsenen Kindern zurückzuholen. In diesem Falle kann es dazu kommen, dass Eltern nicht nur für die eigenen Kinder sondern auch für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern aufkommen müssen.

Die Kosten für eine Heimunterbringung liegen je nach Schweregrand der Pflegebedürftigkeit zwischen ca 2500 € und bis zu ca. 6000 € im Monat. Hier finden sie einen Link mit dem sie Heime in Ihrer Nähe suchen können mit der entsprechenden Preisangabe: BKK-Pflegedatenbank PAULA

Grundsätzlich ist der Pflegebedürftige für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung also die so genannten Hotelkosten immer selbst verantwortlich. Für diese Kosten werden sowohl die Rente und wenn diese nicht ausreicht, auch Vermögen, falls vorhanden, zur Deckung herangezogen.

Für die pflegerischen Aufwendungen springt die Pflegeversicherung ein, diese leistet je nach Pflegestufe. Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden mit der letzten Pflegereform angepasst teilweise dynamisiert. Mit den Änderungen sollte das Ziel “Vorrang der häuslichen vor der stationären Pflege” erreicht werden. Die Leistungen bei stationärer Pflege ist unter dem Begriff „Sachleistung“ im SGB XI § 36 Abs. 3 beschrieben. Folgende Leistungen werden gewährt:

Pflegestufe bisher 2008 2010 2012
Stufe I 384 420 440 450
Stufe II 921 980 1.040 1.100
Stufe III 1432 1.470 1.510 1.550

Die Beträge für die stationäre Sachleistung in der Stufen I und II bleiben bis zum Beginn der Dynamisierung ab 2010 unverändert.
Im SGB XI § 43 Abs. 2 ist eine zusätzliche Anhebung der Leistungen in der Stufe III, sowohl mit als auch ohne Härtefall vorgesehen

Pflegestufe bisher 2008 2010 2012
Stufe III 1432 1.470 1.510 1.550
Stufe III 1.688 1.750 1.825 1.918

Gesundheitsfonds erklärt (Volker Pispers)

Juli 20th, 2009 by Gerald | 1 Comment | Filed in Gesundheitsreform, Unterhaltung

Seit dem 1. Januar 2009 ist der Gesundheitsfonds in Kraft, seinen Anfang nahm das Grauen Drama im Februar 2007. Da beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung, der Bundesrat stimmte dem zwei Wochen später zu. Seitdem wird viel diskutiert über Sinn und Unsinn dieses Höhepunktes der Gesundheitsreform und fragt sich der Bürger, was denn dahinter stecken mag.

Es bedarf schon eines gestandenen Kabarettisten wie Volker Pispers, um das Werk dem Bürger mit leicht verständlichen Worten zu erklären. Bitte hinsetzen und aufpassen, Volker Pispers bringt im obigen Video das Ergebnis des Gesundheitsfonds treffend auf den Punkt.

Krankenkassen Fusion – AOK Rheinland-Hamburg & AOK Westfalen-Lippe

Juli 16th, 2009 by Gerald | No Comments | Filed in Krankenkasse, News

AOK Bei den gesetzlichen Krankenkassen kommt Bewegung in die Strukturen. Nachdem sich im Jahre 2006 die AOK Rheinland mit der AOK Hamburg zusammengeschlossen hat und vor kurzem die AOK Thüringen mit der AOK Sachsen fusionierte, im nächsten Jahr zudem die AOK Berlin und AOK Brandenburg zusammen gehen wollen, sprechen zur Zeit die Ortskrankenkassen Westfalen-Lippe und Rheinland-Hamburg miteinander. “Wir führen Gespräche mit der AOK Westfalen-Lippe. Und ich bin zuversichtlich, dass wir im Laufe des kommenden Jahres zu einem Zusammenschluss kommen”, teilte der Chef der AOK Rheinland-Hamburg, Wilfried Jacobs, der “Rheinischen Post” mit.

Die so neu entstehende Krankenkasse wäre dann mit gut fünf Millionen Mitgliedern die größte AOK Deutschlands. Die AOK Westfalen-Lippe brächte rund 2,1 Millionen und die AOK Rheinland-Hamburg etwa 2,9 Millionen Versicherte mit in die Masse. Zur Zeit stünden beide Krankenkassen finanziell gut da, die Fusionsverhandlungen unterlägen demnach keinen zeitlichen Zwängen. Durch eine Fusion versprechen sich die Beteiligten eine klare Kostenersparnis, ohne dass es dabei zu Entlassungen kommen soll.

Basistarif – kein Kontrahierungszwang für kleine Privatversicherungen

Juli 14th, 2009 by Manfred | No Comments | Filed in GKV, Rechtliches

Das Bundesverfassungsgericht (BVG) korrigiert in einer heute veröffentlichten Entscheidung den Basistarif, zumindest für kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG), dies ist doch wenigstens ein Erfolg für private Krankenversicherungen (PKV) vor dem BVG. Das BVG musste noch über Verfassungsbeschwerden von zwei PKV Unternehmen gegen die Gesundheitsreform entscheiden.
Deshalb war ein Nachtrag zu dem Urteil vom 10. Juni 2009 fällig. Mit diesem Nachtrag wurde vom BVG der gesetzliche Zwang zum Basistarif korrigiert, damit hat das BVG auch dem Gesetzgeber deutlich die Grenzen des an sonsten weiten Gestaltungsspielraumes aufgezeigt.

Geklagt hatten zwei kleine VVaG welche ausschließlich Priester als Berufsgruppe versichern. Das BVG sah die besondere Lage dieser PKV Unternehmen vom Gesetzgeber schlicht ignoriert und stellte klar, dass für solche Fälle kein genereller Zwang zum Abschluss von Basistarif-Versicherungen bestehen darf. Der im GKV WSG seit 2007 bestehende generelle Annahmezwang im Basistarif greife bei solchen kleineren VVaG in die grundgesetzlich geschützte Vereinigungsfreiheit ein. Deshalb wurde vom BVG der Annahmezwang für den Basistarif auf Personen welche die satzungsmäßigen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft erfüllen beschränkt.

Diese Entscheidung des BVG bekräftigt noch einmal ausdrücklich, die schon in der Hauptsache-Entscheidung vom 10. Juni 2009 dem Gesetzgeber aufgegebene „Beobachtungspflicht“. Damit soll für die Zukunft gewährleistet werden, dass das GKV WSG „keine unzumutbaren Folgen“ für alle privat Versicherten und deren Versicherungsunternehmen hat und das Sicherungsmodell der privaten Krankenversicherung nicht gefährdet wird.

Gesetzliche Krankenkassen werden per Gesetz zum Vertragsabschluss gezwungen

Juli 13th, 2009 by Manfred | No Comments | Filed in GKV, Krankenkasse, Politik

Per Gesetz wurde von der Bundesregierung, insbesondere vom Gesundheitsministerium und damit unser geehrten Gesundheitsministerin Frau Ulla Schmidt (SPD) die GKV gezwungen ab 01.07.09 Hausarzttarife anzubieten. Nur „Vertrag“ kommt bekanntlich von Vertragen und wenn man noch nicht soweit ist sich zu vertragen, das Gesetz es aber vorschriebt, dann kommen wie in diesem Fall satte 1800 Schiedsverfahren zwischen Kassen und Ärzten heraus. Dieser Irrsinn bestätigt meine Meinung, dass die Politik sich aus der Arbeit der GKV und auch der PKV eigentlich heraushalten sollte. Die Gefahr ist halt groß, dass diese Themen entweder aus ideologischer oder aus parteipolitischer Sicht zweckentfremdet werden.

Wie dem auch sei, lt. Gesetz müssen seit 07.2009 alle GKV ihren Versicherten einen sog. Hausarzttarif anbieten. Diese “hausarztzentrierte Versorgung” (HZV) ist für den Versicherten freiwillig, dieser kann damit normalerweise von der Praxisgebühr befreit werden. Ist ein solcher Vertrag abgeschlossen, bindet sich der Versicherte für mindestens ein Jahr an einen der teilnehmenden Hausärzte. In dieser Zeit dürfen Fachärzte, mit Ausnahme von Kinder-, Frauen-, Zahn- und Augenärzten nur mit Überweisung des als Lotse fungierenden Hausarztes aufgesucht werden. Eine Haken hat die Sache allerdings, solche Verträge wurden entgegen der gesetzliche Vorgaben kaum abgeschlossen, als Folge sind nun die teureren Schiedsverfahren anhängig. Drei mal dürfen sie raten wird es bezahlen muss? Eines ist sicher, der Verursacher (bzw Verursacherin) löffelt diese Suppe nicht aus.

Berechtigte Kritik kommt von den Kassen, diese kritisieren den Zeitdruck, der durch die gesetzliche Verpflichtung entstanden ist. Dies würde die GKV zu Lasten der Versicherten benachteiligen. Dazu erklärte der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes Herr Florian Lanz in Berlin. “Wenn man die Hausärzte so vergüten würde, wie sie es gerne wünschen, da reden wir nicht mehr von zusätzlichen Millionenbeträgen, sondern von Milliarden. Und man muss sich vorstellen, eine zusätzliche Milliarde an Kosten entspricht ungefähr 0,1 Beitragssatzpunkten”.

Eine solche Erfahrung musste auch die AOK machen, der Sprecher des AOK-Bundesverbandes Herr Udo Barske dazu: “Alle unsere bisherigen Verträge sind auf freiwilliger Grundlage ausgehandelt worden. Nun, wo der Gesetzgeber uns Druck macht, kommen zum Teil unmögliche Forderungen von den Hausärzte-Organisationen.” Es wären damit nicht mal überhöhte Geldforderungen gemeint: “Bis zur Geldfrage kommen wir in den Verhandlungen oft gar nicht. Manche regionale Hausärzteverbände machen nicht einmal konkrete Vorschläge zu besseren Leistungen für die Hausarztverträge. Das ist höchst unprofessionell.”

An dieser Stelle muss ich nochmals zu dem Anfang des Artikels kommen, Vertrag kommt von Vertragen, wenn eine Seite sich aber unter Druck vertragen muss, ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, dass der Vertragspartner dies entsprechend ausnutzt. Die Versicherten sind in diesem Falle mal wieder die Dummen, weil die die Suppe (welche uns Frau Schmidt als Gesundheitsministerin eingebrockt hat) so oder so auslöffeln müssen.

Ulla Schmidt und die Pflege-Bürgerversicherung

Juli 9th, 2009 by Gerald | No Comments | Filed in Pflege + Versicherung, Politik

Nun ist die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung erst ein Jahr alt und schon möchte unsere geehrte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) die Trennung von sozialer Pflegeversicherung (SPV) und privater Pflegeversicherung (PPV) aufheben. Damit möchte Frau Schmidt das, was bei der Krankenversicherung nicht geklappt hat doch wenigstens bei der Pflegeversicherung durchsetzen. Allerdings verwahrte Sie sich vor dem Vorwurf die Alterungsrückstellungen der PPV vereinnahmen zu wollen. Immerhin haben die ca. 9,3 Mio. privat Pflegeversicherten bis Ende August 2008 mehr als 18,5 Milliarden Euro an Alterungsrückstellungen auf der hohen Kante.

Nach Meinung von Frau Schmidt wäre die Finanzierung dieser Bürgerpflegeversicherung bis zum Jahr 2034 gesichert, wenn alle Bürger, sowohl Geringverdiener als auch Gutverdiener den gesetzlichen Beitrag von 1,95 Prozent in diese Pflegeversicherung einbezahlen würden. Mit der Reform der SPV gab es bekanntlich eine Beitragserhöhung um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 (Kinderlose 2,20). Wegen der bevorstehenden demografischen Entwicklung werde in der Pflegeversicherung mehr Geld notwendig sein. Insbesondere auch weil sich die Familienstrukturen veränderten, die Pflegekräfte eine angemessene Bezahlung verdient hätten und nicht zuletzt deshalb weil die Pflegeversicherung im Grunde durch die Einführung von neuen Pflegebegriffen verändert würde, begründetet Frau Schmidt ihre Vorstellung von der Bürgerpflegeversicherung. Ich kann dazu nur sagen „neuer Wein in alten Schläuchen“ wenn der Beitrag in diesem Konstrukt nur bis 2034 gesichert wäre, was machen die Menschen denn danach???

Nach Informationen vom statistischen Bundesamt Wiesbaden werden die sog. Babyboomer Jahrgänge gerade 2034 in das Alter (so um die 70 Jahre) kommen wo das Risiko der Pflegebedürftigkeit am größten wird. Und gerade bis zu diesem Zeitpunkt soll die Finanzierung von Frau Schmidt´s Konstrukt gesichert sein. Ein Schelm der böses dabei denkt. Das andere Thema sind die Alterungsrückstellungen. Auch wenn Frau Schmidt das vehement bestreitet, frage ich mich, was macht das für einen Sinn, der PPV die Alterungsrückstellungen zu belassen und die Versicherten für die das Geld im Alter ja da sein soll, in eine gesetzliche Bürgerversicherung zu zwingen. Soll die PPV dann wohl den ganzen Tag Party mit der Kohle machen, oder was?

Meiner Ansicht nach ist das nur wieder ein Versuch von Frau Schmidt in Ihrem ideologischen Kampf gegen die private Pflegeversicherung und natürlich auch die private Krankenversicherung an sich. Dass die zukünftigen Probleme, welche natürlich auch durch die Demographische Entwicklung verursacht werden, nur durch mehr Kapitaldeckung gelöst werden können, wird Frau Schmidt wohl nie verstehen. Nun gut, es sind ja nur noch etwa 2 Monate bis der Souverän (das sind wir alle) entscheiden darf, wo die Reise für die nächsten 4 Jahre hingehen soll. An dieser Stelle möchte ich Frau Schmidt nachträglich zu ihrem 60. Geburtstag gratulieren, möglicherweise verhilft die Bundestagswahl im September Frau Schmidt dazu sich einem neuen Lebensabschnitt zuzuwenden. Diesen würde ich Ihr von Herzen gönnen.

AOK will Tote als Einnahmequelle akquirieren

Juli 1st, 2009 by Manfred | 3 Comments | Filed in GKV, Gesundheitsreform

Ja, das ist kein schlechter Witz, dies ist ein kühl kalkulierter Plan um von verstorbenen Patienten noch Geld herauszuschinden. Aus diesem Grunde fordert der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) eine „Annualisierung der Ausgaben Verstorbener“. Was so unscheinbar klingt, ist nichts anderes als die Forderung, der Gesundheitsfonds solle die Kosten bis ans Jahresende zahlen, selbst dann, wenn der Patient schon im Januar stirbt.

Bekanntlich erhalten die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für kranke Mitglieder über den Morbi RSA Zuschläge. Stirbt ein solcher Patient im Januar will die AOK den Zuschlag bis einschließlich Dezember kassieren. Der entsprechende Antrag der AOK liegt dem Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn vor. Das BVA verwaltet auch den Gesundheitsfonds. Lohnen würde sich dies, da fehlen mir echt die Worte (Fledderei vielleicht?). Nach einem Bericht im Spiegel würde die AOK damit ca. eine Mrd Euro im Jahr mehr kassieren.

Es würde zu entsprechenden Umschichtungen zu Gunsten der meisten AOKen kommen, zahlen müssten dieses die Gesetzlichen Krankenkassen mit jüngeren Mitgliedern. Dazu meinte Herr Udo Barske als Sprecher des AOK-Bundesverbands im „EXPRESS“: „Wir wollen mit dem Vorschlag erreichen, dass die sehr hohen Kosten, die oft in den letzten Monaten eines Patienten anfallen, gerechter verteilt werden. Wir wollen also nicht mit Toten verdienen. Das ist verzerrt dargestellt.“ Die Intensivversorgung wäre sehr teuer, egal, ob sie im Januar oder im Dezember anfalle. „Nur, wenn sie erst im Dezember notwendig wird, gibt es derzeit einen höheren Zuschuss als im Januar.“ Damit könne der „Altersdiskriminierung vorgebeugt werden“, meinte Herr Barske zu dem Vorschlag. Die Mehreinnahmen können für bessere Behandlung eingesetzt werden.

Irgendwie finde ich diese Logik seltsam, heute will die AOK noch mehr Geld aus dem System ziehen weil sie sich besser um die alten Menschen kümmern möchte. Nur, auch die Kassen, mit heute noch vergleichsweise jungen Kunden, werden irgendwann vor dem gleichen Problem stehen, denn alt werden auch die heute jungen GKV Versicherten. Da kann ich nicht nachvollziehen weshalb die AOK heute nochmals mit 1 MRD Euro im Jahr subventioniert werden soll, immerhin hat die AOK sich über den Gesundheitsfonds schon mit etlichen MRD Euro entlastete, weil dieser die Pensionsaltlasten der AOK übernehmen musste.

Wechsel in Basistarif einer anderen Privaten Krankenversicherung nur bis 30. Juni möglich

Juni 24th, 2009 by Manfred | No Comments | Filed in News, PKV

Die Frist zum Wechsel in den Basistarif einer anderen PKV Gesellschaft läuft nun in knapp einer Woche aus. Mit Einführung des Basistarifs zum 01. Januar 2009 hatte der Gesetzgeber die Wechseloptionen innerhalb der privaten Krankenversicherung für Bestandskunden möglich gemacht. Nun besteht für diese Personengruppe nur noch bis 30.06.2009 ein uneingeschränktes Wechselrecht in den Basistarif einer anderen PKV Gesellschaft mit Übertragung eines Teils der vorhandenen Alterungsrückstellungen. Nach dem Stichtag ist es für Versicherte die schon in 2008 versichert waren nur noch möglich in den Basistarif des gleichen Unternehmens zu wechseln um die Alterungsrückstellungen mitnehmen zu können. In diesem Falle gibt es noch weitere Hürden um in den Basistarif wechseln zu können. Entweder der Versicherte muss das 55. Lebensjahr vollendet haben, oder nachweisen, dass er die bisherigen Versicherungsbeiträge nicht mehr aufbringen kann. Wer seine PKV in 2009 abgeschlossen hat besitzt ein uneingeschränktes Wechselrecht in den Basistarif eines anderen Unternehmens mit Übertragung eines Teils der Alterungsrückstellungen.

Der Basistarif verfügt über einen Leistungsumfang welcher mit der GKV vergleichbar sein muss, das bedeutet, dass auch zukünftige Leistungskürzungen in der GKV übernommen werden. Dies unterscheidet den Basistarif erheblich von dem Leistungsversprechen in der „normalen“ PKV Welt. Besonderheit im Basistarif ist der Kontrahierungszwang, die Annahme darf nicht verweigert werden. Auch gibt es weder Wartezeiten noch Risikozuschläge, obwohl bei der Antragstellung eine ordentliche Risikoprüfung erfolgt. Diese wird für den internen Risikoausgleich im Basistarif und für eine späteren Wechsel in einen „normalen“ Tarif der Gesellschaft benötigt.

Der Beitrag für Einzelpersonen darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV, ab Juli, nach der steuerfinanzierten Beitragssenkung rund 550 € plus Pflegeversicherung, nicht überschreiten. Beitragsunterschiede sind nur in Bezug auf das Alter und Geschlecht zulässig. Wesentlicher Unterschied zur gesetzlichen Krankenkasse ist, dass es keine Familienversicherung gibt, das bedeutet, anders als in der GKV müssen Familienmitglieder eigene Beiträge zahlen, Kinder kosten zwischen 200 und 300 €. Wer die Beiträge im Basistarif wegen Hilfebedürftigkeit nicht zahlen kann braucht nach dem entsprechenden Nachweis nur die Hälfte des Beitrags, ab Juli also maximal rund 225 Euro im Monat zahlen. Ist der Versicherte auch mit diesen Beiträgen wirtschaftlich überfordert, übernimmt das Sozialamt oder die Bundesagentur für Arbeit einen Teil dieser Kosten. In diesem Falle muss aber eine bestehende Zusatzversicherung ruhend gestellt werden. Einen bestimmten Rest muss der Basisversicherte wegen der seit 01.01.2009 auch für die PKV bestehende Versicherungspflicht selbst tragen. Wer sich dieser Versicherungspflicht widersetzt, muss bei verspätetem Abschluss des Basistarifes Beitragszuschläge zahlen,

Menschen machen Fehler, davon sind auch private Krankenversicherer nicht ausgenommen

Juni 24th, 2009 by Manfred | No Comments | Filed in Allgemeines

Dies hatte in dem heutigen Falle für den Betroffenen versicherten einen glücklichen Ausgang. Wird ein Kunde wegen Nichtzahlung der Prämie angemahnt und wird in dem Mahnschreiben durch ein Versehen ein zu hoher Betrag angemahnt, so kann seitens des Versicherers eine Kündigung unwirksam sein, die entschied das Landgericht Köln mit Urteil vom 22. April 2009 (Az.: 23 O 214/07).

Die Krankheitskosten-Vollversicherung und eine Krankenhaustagegeld-Versicherung wurden von dem Kläger im September 1972 bei dem beklagen PKV Unternehmen abgeschlossen. Am 9.2.2004 erhielt der Kunde einen Nachtrag zum Versicherungsschein mit diesem Nachtrag wurde dem Kunde mitgeteilt, dass sich seine Beiträge ab dem kommenden 1. April 2004 auf etwa 1390 € im Monat erhöhen würden. Im August des gleichen Jahres wurden die Beiträge nicht mehr bezahlt. Mahnschreiben mit entsprechenden Fristsetzung folgten bis Juni 2005, dann kündigte der Versicherer § 39 Versicherungsvertrags-Gesetze (VVG) (heute nach der VVG Änderung ist dies der § 38 VVG).

Der Versicherte akzeptierte diese Kündigung nicht und zog dieser vor Gericht. Hier trug er vor, dass Kalkulation der Beiträge in der Beitragsanpassung zum 1.4.2004 fehlerhaft und damit unwirksam gewesen sei, da damit zu Hohe Beiträge angemahnt wurden. Das Gericht konnte diesen Vorwurf natürlich nur durch die Nachprüfung durch einen Sachverständigen klären. Der Sachverständige stellte fest, dass der Versicherer durch Verwendung einer fehlerhaften Hilfszahl tatsächlich die Beiträge zu hoch und damit fehlerhaft kalkuliert hatte. Deshalb gab das Gericht der Klage statt.

Das Gericht begründet das Urteil damit, dass eine Vertragskündigung wegen Zahlungsverzug voraussetzte, dass eine im Sinne des VVG wirksame Fristsetzung mit einer korrekten Prämie abgemahnt werde. Durch die fehlerhaften Berechnung wurde mit der Mahnung dem Versicherungsnehmer keine rechtsgültige Frist gesetzt, deshalb war die ausgesprochene Vertragskündigung unwirksam.