Bundeskabinett beschließt Rechengrößen der Sozialversicherung 2010

Oktober 8th, 2009 by Gerald | No Comments | Filed in Krankenversicherung, News

Gestern, am 7.10.2009, beschloss das schwarz-rote Bundeskabinett in seiner voraussichtlich letzten Sitzung die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung für das Jahr 2010. Das Kabinett folgte damit dem Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom September diesen Jahres. Die Rechengrößen gelten ab dem 1.1.2010 und bedürfen lediglich noch der Zustimmung des Bundesrates, um endgültig in Kraft treten zu können.

Damit sind jetzt die hier schon früher publizierten Zahlen zur Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung 2010 und der Versicherungspflichtgrenze der privaten Krankenversicherung so gut wie sicher festgelegt. Die Versicherungspflichtgrenze legt die Höhe des Bruttolohns fest, bis zu dem eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse besteht.

Die Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich demnach bundesweit um 75 € auf 3750 € monatlich bzw um 900 € auf 45.000 € im Jahr. Rechnet man auf Grundlage des derzeitigen GKV Beitragssatzes von 14,9 % den zu erwartetenden Beitragszuwachs aus, so ergibt sich daraus eine Verteuerung um monatlich 11,18 €. Für die Gut- und Besserverdiener in unserem Land bedeutet das zusammen mit der Verteuerung in der Rentenversicherung von ca. 19,90 € eine monatliche Zusatzbelastung von rund 31 €.

Alkoholprävention mit Unterstützung der PKV

Oktober 6th, 2009 by Andre | No Comments | Filed in Allgemeines, News

Der Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gehen bei der Alkoholprävention Hand in Hand. Zehn Millionen Euro investieren die PKV in die Kampagne der Bundeszentrale, die unter dem Motto „Alkohol!? Kenn Dein Limit“ dem Alkoholmissbrauch von Kinder und Jugendlichen wirksam vorbeugen soll.

Im Oktober geht es mit unterschiedlichen Aufklärungsangeboten los. Dabei setzt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vor allem auf multimediale Inhalte. Sie hat eine eigene Seite zur Kampagne ins Netz gestellt (www.kenn-dein-limit.info), die das Thema Alkohol in allen Facetten beleuchtet, bis hin zur Abhängigkeit und den Folgen für die Gesundheit. Dort ist auch der neue Kinospot zu sehen. Er wird in 2.200 Kinos gezeigt und soll zudem in Diskotheken eingesetzt werden. Die Kooperationspartner hoffen, auf diesem Weg möglichst viele Jugendliche zu erreichen – vor allem dort, wo sie Alkohol konsumieren.

Zusätzliche Aufmerksamkeit sollen die rund 40.000 Citylight-Plakate wecken, die mit Unterstützung des Fachverbandes Außenwerbung (FAW) geschaltet werden. Sie orientieren sich am Kinosport und zeigen jungen Menschen beim Alkoholkonsum. Ohne ein Blatt vor den Mund zu nehmen, deuten sie an, was passieren kann, wenn man sein Limit nicht kennt. Beispiel: „Er verliert noch völlig die Kontrolle“, „… sie wird ihm das nie verzeihen“ und „Er feiert ohne Ende und wacht in seiner Kotze auf“. Das Fazit lautet immer: „Alkohol macht mehr kaputt, als du denkst.“

Mitmach- und Peeraktionen sowie der Newsletter „Alkoholspielgel“, der auch in gedruckter Form bestellt werden kann (www.bzga.de), runden die Kampagne ab. Mit dem Newsletter wird die Bundeszentrale in unregelmäßigen Abständen über neue Studienergebnisse, Konzepte und Strategien zum Thema „Alkoholprävention“ informieren.

PKV-Verband gratuliert Schwarz-Gelb zum Wahlsieg

September 29th, 2009 by Andre | No Comments | Filed in GKV, Krankenversicherung, PKV, Politik

„Die private Krankenversicherung gratuliert CDU/CSU und FDP zum eindeutigen Gewinn der Bundestagswahl“, heißt es in der jüngsten Pressemitteilung des PKV-Verbandes. Dessen Vorsitzender, Reinhold Schulte, sieht das Ergebnis als klaren Wählerauftrag, der Chancen für „eine kluge und pragmatische Gesundheitspolitik“ bietet statt „den Trend in die Staatsmedizin fortzusetzen“.

Mit CDU und FDP sind jetzt zwei Parteien an der Macht, die sich anders als SPD, Linke und Grüne stets für die private Krankenversicherung und gegen eine Einheitsversicherung ausgesprochen haben. Der Zug Richtung Bürgerversicherung dürfte damit vorerst abgefahren sein. Sie bauen nach wie vor auf das dualen System und das Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Wobei die FDP einen Schritt weiter geht und den gesetzlichen Kassen ausschließlich die Regelleistungen überlassen möchte. Leistungen, die darüber hinaus gehen, sollen privat abgesichert werden. Das würde die PKV stärken und mehr Eigenverantwortung von den Versicherten verlangen.

Mit einem Problem wird sich Schwarz-Gelb auf jeden Fall auseinandersetzen müssen: die demographische Entwicklung und ihre Auswirkungen auf das Gesundheitssystem. Bis 2050 wird sich die Zahl der 65-jährigen, so die Prognosen, mehr als verdoppeln. Welche Folgen das für die Krankenkassen und ihre Finanzen haben wird, lässt sich jetzt noch nicht vorhersagen. Die FDP setzt dazu auf Kapitaldeckung und Rückstellungen, mit denen die höheren Ausgaben für ältere Versicherungsnehmer finanziert werden sollen. Der Gesundheitsfonds muss aus Sicht der Liberalen ganz zurückgeführt werden. CDU/CSU versprechen sich mehr Erfolg durch Wettbewerb und Transparenz.

Unsere gesetzliche Rentenversicherung könnte ein Problem mit Viagra bekommen

September 26th, 2009 by Manfred | No Comments | Filed in Rente

Ja, werter Leser, das ist kein schlechter Witz. Wenn ich an dieser Stelle einmal vor der Viagra-Rentenkrise warne! Was da auf uns zukommen könnte, kann man derzeit in Brasilien sehen, dort schwächelt heute schon die Rentenkasse. Das Problem liegt an den zunehmenden Eheschließungen zwischen (dank sei Viagra) älteren Männern und noch jungen Damen. Vor diesem „Viagra-Effekt“ auf die Rentenversicherung wurde in einer jüngst veröffentlichten Studie des Nationalen Sozialversicherungsanstalt (INSS) gewarnt. Durch diesen Trend, dass immer mehr Männer über 60 Jahre 30-jährige (oder noch jüngere) Damen heiraten, nimmt die Anzahlt der sehr jungen Witwen dramatisch zu. Diese haben natürlich nach dem Tod des Gatten Anspruch auf die reguläre Witwenrente. Nach der INSS Studie heiraten 2/3 der geschiedenen Männer nochmals, Männer die älter als 60 Jahre sind heiraten sogar noch öfter. Durch die steigende Lebenserwartung bedeutet dieses für die Rentenversicherung, dass es immer mehr junge Witwen gibt welche ca. 35 Jahre Anspruch auf die Witwenrente haben. Lt. der INSS Studie kann das brasilianische Rentensystem aber im Schnitt nur 15 Witwenrentenjahre leisten.

Grundsätzlich ist Viagra in Brasilien, genau wie in Deutschland rezeptpflichtig. Dennoch gibt es in Brasilien durch einen Trick Viagra frei verkäuflich in fast jeder Apotheke. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt im Schnitt 523 € im Monat an Witwenrente, diese Rente wird durchschnittlich für 20 Jahre bei Witwen und 15 Jahre bei Witwern ausgezahlt. Heute haben ca. 5,5 Mio. Erwachsene in Deutschland Anspruch auf die Hinterbliebenenversorgung. In Deutschland ist bisher noch keine vergleichbare Studie bekannt. Allerdings wurde von den Marktforscher von IMS Health ermittelt, dass in 2006 ca. 1,86 Mio Packungen Viagra (oder auch Cialis und Levitra) in Deutschland verkauft wurden. Wenn die Preise pro Pille (ca. 15 €) etwas günstiger würden, könnte ich mir einen Effekt wie in Brasilien durchaus vorstellen.

60 Prozent der PKV-Kunden sind mit ihrer Versicherung vollkommen zufrieden

September 23rd, 2009 by Andre | No Comments | Filed in Allgemeines, PKV, Statistik

2.300 Kunden von elf privaten Krankenversicherungen wurden in den vergangenen Wochen von den Mitarbeitern der Firma MSR Consulting Group GmbH im Rahmen einer Studie befragt. Das Ergebnis spricht für sich: 60 Prozent der PKV-Kunden sind mit ihrem Anbieter sehr oder vollkommen zufrieden. 37 Prozent sagen, sie seien zufrieden, und nur drei Prozent äußerten sich unzufrieden.

Erfreulich für die Unternehmen: 37 Prozent der Befragten würden ihre PKV weiterempfehlen und 50 Prozent haben im Bekannten- und Freundeskreis bereits die Werbetrommel gerührt. Dementsprechend gering fällt aktuell die Bereitschaft aus, den Anbieter zu wechseln. Der Anteil derer, die einen Wechsel in Betracht ziehen, liegt bei 16 Prozent und ist damit deutlich gesunken. Vorher waren es 23 Prozent. Seinerzeit bestand durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz die Möglichkeit, die Altersrückstellung mitzunehmen. Für 62 Prozent – ein Jahr zuvor 51 Prozent – kommt ein Wechsel auf gar keinen Fall in Frage.

Die Treue zur privaten Krankenversicherung wird in erster Linie mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis begründet. An zweiter Stelle folgt die reibungslose Abwicklung im Leistungsfall. Weniger wichtig sind den Kunden der Schriftverkehr mit der PKV, der telefonische Kontakt oder der Vertragsabschluss an sich. Geht es aber um Beitragsanpassungen, wünschen sich die Versicherten eine transparente und verständliche Information zur Erhöhung. Anderenfalls steigt die Zahl derer, die über das Vorgehen unzufrieden sind. Wird die Erhöhung nicht oder nur unverständlich erklärt, zeigen sich 36 Prozent unzufrieden. Mit einleuchtender Begründung liegt die Quote bei nur 15 Prozent.

Besonders wichtig scheint den meisten Kunden ein regelmäßiger Kontakt mit der Versicherung zu sein. Unternehmen, die sich um ihre Versicherten kümmern, kommen auf sehr gute Zufriedenheitswerte. Das gilt vor allem, wenn die Police im Rahmen des Kontaktes überprüft wird. Dann stehen 80 Prozent sehr und vollkommen zufriedene und 19 Prozent zufriedene Kunden zu Buche. Ähnlich gute Werte, 67 Prozent, erhalten die PKV auch, wenn es um die Leistungsabwicklung geht, selbst, wenn nicht alle Leistungen erstattet werden.

Zukunftsvisionen einer Ministerin: Termingarantie und Honorargleichheit

September 17th, 2009 by Andre | No Comments | Filed in GKV, Krankenkasse, Krankenversicherung, PKV, Politik

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt plant schon jetzt für eine mögliche Wiederwahl und präsentiert ihre Visionen vom zukünftigen Gesundheitswesen: Hatte sie erst kürzlich das Aus der privaten Krankenversicherung prüfen lassen, will sie jetzt mehr Termingerechtigkeit und gleiche Honorarsätze, unabhängig davon, ob eine gesetzliche oder eine private Kasse die Kosten trägt.

Die Punkte Termine und Wartezeiten beim Arzt stehen nicht zum ersten Mal zur Debatte. Entsprechend gelassen nimmt es die Bundesärztekammer: „Das ist nett und gut gemeint, aber nicht zu realisieren“, so der Präsident, Professor Jörg-Dietrich Hoppe. Die meisten Ärzte, insbesondere die Facharztgruppen, seien schon heute vollkommen überlastet. Das eng gesteckte Budget sorge zusätzlich dafür, dass viele Patienten länger auf einen Termin warten müssen.

Dass gesetzlich Versicherte erheblich mehr Geduld aufbringen müssen als Privatpatienten sieht die Bundesgesundheitsministerin als zentrales Problem, an dem sich immer wieder Ärger entzünde. Haupteinnahmequelle für die meisten Ärzte seien schließlich die GKV-Mitglieder. Wenn sich kein zeitnaher Termin einrichten ließe, müsse eben auf Kliniken verwiesen werden, die ambulante Leistungen bieten. Den Patienten gibt Ulla Schmidt mit auf den Weg, sich möglichst früh – mehrere Monate im Voraus – um einfache Vorsorgeuntersuchungen zu bemühen. Bei Notfallerkrankungen hingegen soll es nach Wunsch der Ministerin maximal fünf Tage dauern, bis man einen Termin bekommt.

Dürfte die Terminvergabepraxis schon ein echter Knackpunkt werden, kommt die Forderung nach einer Angleichung der Honorare für Kassen- und Privatpatienten einer Kampfansage gleich. Ulla Schmidt schwebt eine einheitliche Gebührenordnung vor. Abrechnungsgrundlage soll dann nicht mehr der Versichertenstatus, sondern schlicht der Aufwand sein. Wobei über Qualität und Preis verhandelt werden könne. Seitens der gesetzlichen Kassen bestehe durchaus Bereitschaft, bei entsprechender Qualität auch Steigerungssätze zu vereinbaren.

Ziel sämtlicher Ideen ist mehr Gerechtigkeit im Gesundheitswesen. Bei den Honoraren wird es allerdings ein hartes Ringen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung spricht jetzt schon von „unverhältnismäßigen“ Forderungen und warnt vor zu viel Bevormundung durch den Gesetzgeber.

Beitragsbemessungsgrenze 2010

September 16th, 2009 by Gerald | 5 Comments | Filed in GKV, Krankenversicherung, PKV

In der gesetzlichen Krankenversicherung regelt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) die Höhe der Krankenkassen-Beiträge und legt dabei fest, bis zu welcher Einkommenshöhe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung angerechnet werden. Für das Jahr 2010 steigt die BBG auf 45.000 € an. In 2009 waren es noch 44.100 €, auf den Monat umgerechnet bedeutet das eine Veränderung von zuvor 3.675 € auf 3.750 €.

Beitragsbemessungsgrenze 2010 für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung


Beitragsbemessungsgrenze jährlich monatlich
Krankenversicherung 45.000 Euro 3.750 Euro
Pflegeversicherung 45.000 Euro 3.750 Euro

Damit steigt die BBG, wie schon im letzten Jahr, um mehr als 2% an. Dieser Grenzwert findet auch noch im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) Verwendung. Als besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt sie dort für all jene Personen, die am 31.12.2002 bereits privat krankenversichert waren und die durch die drastische Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze Anfang 2003 ansonsten wieder versicherungspflichtig geworden wären. Übrigens sind die Zahlen noch nicht endgültig und bedürfen noch der Zustimmung durch den Bundesrat.

Jahresarbeitsentgeltgrenze 2010 zur privaten Krankenversicherung

September 13th, 2009 by Gerald | No Comments | Filed in GKV, Krankenversicherung, PKV

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze zur privaten Krankenversicherung steigt für das Jahr 2010 aller Voraussicht nach von bislang 48.600 EUR auf 49.950 EUR an. Auf den Monat umgerechnet bedeutet das eine Änderung von bisher 4.050 EUR auf 4.162,50 EUR. Die Zahlen basieren auf ersten Berechnungen für die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2010. Die endgültigen Zahlen werden erst in einigen Wochen folgen. Am Ende muss dann noch der Bundesrat zustimmen, die Zustimmung wird aber als Formsache angesehen.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet und regelt den Übergang von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung. Ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer muss in 3 aufeinander folgenden Jahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, um in die private Krankenversicherung wechseln zu dürfen. Diese Hürde wurde im Jahre 2007 im Rahmen der Gesundheitsreform eingebaut, um den Anteil der gesetzlich krankenversicherungspflichtigen Personen zu erhöhen und so die Kassenlage der gesetzlichen Krankenkassen aufzubessern.

Bundesversicherungsamt (BVA) kritisiert gesetzliche Krankenkassen

September 11th, 2009 by Manfred | No Comments | Filed in Krankenkasse

Im seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr 2008 weist das Bundesversicherungsamt auf etliche Missstände bei den gesetzlichen Krankenkassen hin. Zum Beispiel wird in dem am letzten Freitag vorgestellten Bericht den Kassen vorgeworfen, sich zu wenig gegen Finanzmanipulationen zu schützen, die BVA hätte während der Prüfung “viele Erkenntnisse über mangelnde Sicherungen und organisatorische Schwachstellen bei den Kassen gewonnen”.

Ein weiterer Kritikpunkt wären die überhöhten Werbeprämien, hohe Verwaltungskosten, sowie die Missachtung der Ausschreibungspflicht im Beschaffungswesen. Auch eine fehlerhafte Leistungsgewährung fiel den BVA-Prüfer “in praktisch allen Prüfverfahren” auf. Dabei geht es um viel Geld, bei aufgelisteten Einzelfällen gehe es um Millionen. Des Öfteren mussten sich die BVA-Prüfer gar mit Vermögensdelikten auseinandersetzten.

Aus diesen Gründen forderte das BVA die Krankenkassen auf: “eine Risikoanalyse durchzuführen und eine Unterschlagungsprophylaxe durch ein wirksames Internes Kontrollsystem (IKS) zu betreiben”.
In dem 160-Seiten starken Bericht wurde auch die Freizügigkeit in Bezug auf die Zugriffsrechte kritisiert. So gab es für Mitarbeit zu umfangreiche Zugriffsrechte:“ Selbst sich eigentlich ausschließende Zugriffskombinationen, die es erlaubten, Überweisungen zu erfassen, freizugeben, zu ändern, Bankverbindungen einzurichten oder gar Pseudo-Fälle zu erfinden, waren keine Seltenheit“. Weiter heißt es in dem Bericht: “Der Kreativität der Manipulation waren keine Grenzen gesetzt.”

Als exemplarisches Beispiel wurde der Fall eines Mitarbeiters beleuchtet, dieser hatte einen Betrag von 19.800 Euro als nicht näher zuzuordnende Kostenerstattungen auf das Konto seines Schwagers überwiesen. Des Weiteren wurden von dem Mitarbeiter Rückerstattungen fingierter Leistungen (z.B. für ambulante Kuren, Erstattungen ambulanter ärztlicher Leistungen) an einen begünstigten Dritten umgeleitet. Mit diesen Zahlungen bediente der Mitarbeiter persönliche Schulden. Der verursachte Gesamtschaden wird auf rund 200.000 Euro beziffert. Selbstverständlich kümmert sich nun die Staatsanwaltschaft um den fristlos gekündigten Mitarbeiter, fraglich ist, ob von dem Geld noch etwas zurückzuholen ist.

Auch die Zahlung überhöhter Vermittlungsprovisionen wurden kritisch untersucht. Einen massiven Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot im SGB V sahen die BVA-Prüfer bei einer Krankenkasse welche für die Vermittlung bis zu 180 Euro zahlte. Auch im Bereich der Verwaltungskosten liegt nach dem Prüfbericht vieles im Argen. So hatte eine GKV Büroflächen von 550 qm in zentraler Stadtlage über 18 Monate leer stehen lassen. Bei dieser GKV lagen die Verwaltungskosten pro Mitglied 100 Euro über dem Durchschnitt. Das Ergebnis der Prüfung konnte sich sehen lassen, die Kasse sparte kurzfristig 550.000 Euro Personalkosten sowie 730.000 Euro Sachkosten ein.

Dass die Kassen gesetzliche Vorschriften bei der Auftragsvergabe nicht beachten würden sei “leidiges Dauerthema bei Prüfungen”, so das BVA. Oft wären die Vergabeentscheidungen nicht nachvollziehbar und nicht ausreichend belegt. Dies ist besonders problematisch weil die Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Ausschreibungsregularien oder gar ein fehlerhaftes Auftragsverfahren Schadensersatzansprüche der unterlegenen bzw nicht beachteten Mitbewerber nach sich ziehen kann. Viele Krankenkassen würden sich damit um die Möglichkeit bringen über die Einbeziehung vieler Anbieter die bestmögliche Kosten-Nutzen-Entscheidung zu treffen: “Dies ist vor allem deshalb geboten, weil die Krankenkassen Treuhandverwalter der Mitgliedsbeiträge ihrer Versicherten sind und ihre Mittel wirtschaftlich und sparsam einzusetzen haben”, so das BVA.

Auch die großzügige Leistungspraxis mancher Kassen wurde bemängelt. In fast allen Prüfverfahren hätten die BVA-Prüfer feststellen müssen, dass Krankenkassen Leistungen in Einzelfällen trotz fehlender Rechtsgrundlage übernommen hätten. Beanstandet wurde die Übernahme der Kosten für Leistungen von Anbietern außerhalb des Vertragssystems (z. B. Heilpraktiker), oder auch privatärztlich verordnete Leistungen und Arzneimittel (ohne Kostenerstattungsberechtigung), auch die meinen Lesern wohlbekannte “IGEL-Leistungen” waren darunter. Bezahlt wurde rechtswidriger Weise auch ausgeschlossene Behandlungsmethoden (z. B. Stoßwellentherapie, osteopathische Behandlung).
Also liebe GKV-Fans in Zukunft nicht mehr so auf die Großzügigkeit der GKV Leistungsabrechnung hoffen.

Aktuelle Information zu den empfohlenen Beiträgen zur Sozialversicherung 2010

September 10th, 2009 by Manfred | No Comments | Filed in Krankenversicherung, News

Gerade bekomme ich die Information über den Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) für die Sozialversicherungswerte 2010. Diesem muss der Bundesrat noch zustimmen, die Zustimmung wird aber als Formsache angesehen. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden danach in den alten Bundesländern um etwa 2,25%, in den neuen Bundesländern um etwa 2,11 % angehoben. Dadurch ändern sich die Beiträge wie folgt:

Jahresarbeitsentgeltgrenze zur privaten Krankenkenversicherung steigt
von 48.600 EUR in 2009 auf 49.950 EUR ab dem 01.01.2010
monatlich bedeutet das eine Änderung von bisher 4.050 EUR auf 4.162,50 EUR

die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenkasse (zugleich auch besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze der privaten Krankenversicherung) steigt von 44.100 EUR in 2009 auf 45.000 EUR ab dem 01.01.2010
monatlich bedeutet das eine Änderung von bisher 3.675 EUR auf 3.750 EUR

Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung ändert sich von monatlich 360 EUR in 2009 auf 365 EUR ab dem 01.01.2010. Die Geringverdienstgrenze für die Familienversicherung wird bei 400 €

Auch die Bezugsgröße wird angehoben, dadurch gelten im Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenkasse höhere Ansprüche, z. B. für eine notwendige Haushaltshilfe, oder häuslichen Krankenpflege, notwendigen Hospitz Leistungen oder auch für die Belastungsgrenze bei Zuzahlungen.