In der gesetzlichen Krankenkasse zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrage, abzüglich des nicht mehr paritätisch finanzierten Anteils und der möglichen Zusatzbeiträge, welche viele GKV nun doch erheben müssen. Kinder werden in der Regel in der Familienversicherung mitversichert. Dies gilt auch für freiwillig in der GKV versicherte Arbeitnehmer, geregelt ist dies im SGV V § [...]



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