Neues Jahr, neues Zahlenwerk. In der Krankenversicherung ist die so genannte allgemeine Versicherungspflichtgrenze bzw Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG, § 6 Abs. 6 SGB V) die alles entscheidende Zahl, was den Beitritt zur Privaten Krankenversicherung bzw den Verbleib in der gesetzl. Krankenversicherung angeht. Die Versicherungspflichtgrenze 2010 ist von 48.600 EUR im Jahre 2009 auf nunmehr 49.950 EUR angestiegen. [...]



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