Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 26.11.2008 (X R 53/06) entschieden, dass der Krankengeldbezug für freiwillig GKV-Versicherte dem Progressionsvorbehalt unterzogen werden darf. Dies sei grundgesetzlich nicht zu rügen. Mit dem Progressionsvorbehalt werden die betroffenen Einkommensanteile nicht direkt besteuert, dafür wird aber die Steuer für alle anderen Einkünfte erhöht. Zu diesem Zweck werden diese steuerfreien Einkünfte [...]
Gesetzl. Krankenversicherung – Das liebe Krankengeld und die Steuer
28. Februar 2009 By Leave a Comment



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